Die Ausbildung
Inhalte der Ausbildung
Unterricht
Prüfungsinhalte
Grundlage
Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA-Gesetz - MTAG) vom 2. Aug. 1993 in der Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin (MTA-APrV) vom 25.04.1994.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin schreibt u.a. vor:
Voraussetzung
Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen für technische Assistenten in der Medizin ist mindestens der erfolgreiche Abschluß der Realschule.
Da es sich um eine naturwissenschaftlich ausgerichtete Ausbildung handelt, sind die Noten der Fächer Mathematik, Biologie, Chemie und Physik von grundlegender Bedeutung. Daneben müssen Unterlagen (wie Geburtsurkunde, Lebenslauf, polizeiliches Führungszeugnis und ein ärztliches Zeugnis, aus dem die Eignung für den Beruf hervorgeht) eingereicht werden.
Für mehr Details zu den Bewerbungsunterlagen klicken Sie bitte hier.
Dauer
Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre. Dabei ist die Ausbildung unterteilt in Theoretisch-Praktischen Unterricht, Praktische Ausbildung und ein sechswöchiges Krankenpflegepraktikum.
Für mehr Details zu den Ausbildungsinhalten klicken Sie bitte hier.
Ausbildungsabschluß
Am Ende der Ausbildung steht die Staatliche Prüfung, mit deren Bestehen der/die Auszubildende die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und Ausübung des Berufes von der zuständigen Aufsichtsbehörde erhält.Voraussetzung zur Teilnahme ist der regelmäßige und erfolgreiche Besuch aller Ausbildungsveranstaltungen. Die Prüfung ist unterteilt in 3 Abschnitte:
- schriftliche Prüfungen
- praktische Prüfungen
- mündliche Prüfungen
Für mehr Details über die Prüfung klicken Sie bitte hier.
Seitengestaltung und Text: Fachbereich MTA ,AZG am UKD
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