Praktische Ausbildung
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin / -pfleger und zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin /-pfleger erfolgt in den ersten zwei Ausbildungsjahren gemeinsam. Die praktischen Einsätze der Auszubildenden wechseln sich mit den Unterrichtsblöcken in einem Rhythmus von acht Wochen ab und erfolgen in den vom Krankenpflegegesetz vorgeschriebenen Bereichen Innere Medizin, Neurologie, Gerontologie und operative Fachgebiete (Chirurgie, Orthopädie, Neurochirurgie)
Pädiatrie, Gynäkologie oder Urologie, einschließlich Wochenbett- und Neugeborenenpflege,
ambulante Pflege, Rehabilitationseinrichtungen, Hospiz.
Im dritten Ausbildungsjahr liegt die Differenzierungsphase. Hier teilt sich der Kurs in die beiden Berufe Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die praktischen Einsätze folgen dem Schwerpunkt des jeweiligen Ausbildungsgangs. Schülerinnen und Schüler der Gesundheits- und Krankenpflege werden in der Innere Medizin, operative Fachbereichen und der Psychiatrie eingesetzt.
Schülerinnen und Schüler der Gesundheits- und Kinderkrankepflege werden in der Pädiatrie, Neonatologie, Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Neuropädiatrie eingesetzt.
Während Ihrer praktischen Einsätze werden die Auszubildenden durch freigestellte Praxisanleiterinnen und von erfahrenen Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegerinnen ausgebildet und betreut. Die Ausbildung wird von den Lehrerinnen und Lehrern der Schule durch Praxisbegleitungen unterstützt. Die Begleitungen dienen insbesondere dem Transfer des im Unterricht Gelernten in die Pflegepraxis und bereiten die Auszubildenden auf die praktische Prüfung am Ende der Ausbildung vor.
Für die praktische Ausbildung in der ambulanten Versorgung stehen uns viele ambulante Pflegedienste als Kooperationspartner zur Seite. Die Auszubildenden werden auch hier durch Praxisanleiter der jeweiligen Einsatzstellen betreut.


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