Zeitpunkt und weitere Informationen im Sekretariat unter 17752 oder kurzfristig an dieser Stelle bzw. unter Aktuelles/Termine .
Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz (§ 18a RÖV)
Eine wichtige Neuregelung ist die in Zukunft erforderliche Aktualisierung der Fachkunde bzw. der Kenntnisse im Strahlenschutz , die mindestens alle 5 Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen nachgewiesen werden muss. Vom UKD werden diese Auffrischungskurse kostenfrei für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angeboten (Organisation: Dez. f. Arbeitssicherheit, Herr Glinka). Für die erste Aktualisierung sind folgende Fristen unbedingt einzuhalten, da ansonsten die Fachkunde nicht mehr fortgilt (§ 45 Abs. 6 RöV):
Übergangsvorschriften
| Erwerb der Fachkundebescheinigung/ Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragte |
Aktualisierung der Fachkunde wird erforderlich bis zum |
| nach 1987 bis 2002 | 01.07.2007 |
| zwischen 1973 und 1987 | 01.07.2005 |
| vor 1973 | 01.07.2004 |
Achtung: Im weiteren ist dann alle 5 Jahre erneut an einer zertifizierten Aktualisierungsveranstaltung teilzunehmen.
Wie bisher ist die Fachkunde unterteilt in Sachkunde (Berufserfahrung) und Kurse im Strahlenschutz. Ärzte können daher die Sachkunde erst nach der Approbation erwerben. MT(R)As besitzen die erforderliche Fachkunde bereits mit Abschuss ihrer Ausbildung. Je nach Aus- und Weiterbildung des Arztes unterscheiden sich Sachkunde und auch die entsprechenden Inhalte der Strahlenschutzkurse.
Neu ist die Regelung, dass in Zukunft die Fachkunde bzw. die Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren sind und zwar jeweils entsprechend der Art der Strahlenanwendung. Ein Facharzt für Nuklearmedizin und Radiologische Diagnostik muss also beide Fachkunden (nach Strahlenschutzverordnung und nach Röntgenverordnung) aktualisieren. Der Umfang zur Aktualisierung der Fachkunde wurde bislang nicht abschließend festgelegt. In der derzeit vorliegenden Entwurfsfassung der „Richtlinie Fachkunde nach der RöV“ ist für die Dauer einer Fortbildungsmaßnahme zur Aktualisierung der Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz eine 8stündige Kursveranstaltung mit Erfolgskontrolle vorgesehen.
Die Hilfskräfte, MT(R)As in Ausbildung und der bei der Teleradiologie vor Ort befindliche Arzt, also Personen, die Röntgenstrahlen nicht eigenverantwortlich, sondern unter Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes anwenden, müssen nur die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz nachweisen. Diese Kenntnisse werden ebenso wie die Fachkunde durch entsprechende Unterweisung und Kurse erlangt und müssen ebenfalls aktualisiert werden.
An dieser Stelle können Sie weitere Informationen von der Ärztekammer Nordrhein bekommen ... ROEV_AEKNO-2006
An dieser Stelle können Sie die aktuelle Röntgenverordnung als PDF-Datei herunterladen ... neue RÖV
An dieser Stelle können Sie die diagnostischen Referenzwerte des BfS für Röntgenuntersuchungen herunterladen ... Grenzwerte BfS
Beiträge zum Aktualisierungskurs:
1) Änderungen der RÖV ... neue RÖV
2) Moderne Radiologische Diagnostik ... Diagnostik



