Qualitätsbericht
Qualitätsbericht Universitätsklinikum Düsseldorf und Medizinisches Dekanat der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf 2006
Der Gesetzgeber verpflichtet alle Kliniken bzw. Krankenhäuser mit § 137 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 SGB V zur Veröffentlichung eines strukturierten Qualitätsberichtes. Die Erstellung erfolgt gemäß Gesetz erstmals 2005 für 2004 und dann alle zwei Jahre. Der Bericht wird neben anderen Berichtsformen wie dem Geschäftsbericht und dem Report über die „Externe Qualitätssicherung“ (EQS) im Internet veröffentlicht.
Das Universitätsklinikum Düsseldorf und das Medizinische Dekanat der Heinrich-Heine-Universität geben auf dieser Webseite Informationen zur Struktur- und Prozessqualität und zur Bewertung der Qualitätsmanagement-Ansätze der jeweiligen Kliniken, Hochschulambulanzen/Polikliniken und Institute.
Der Qualitätsbericht zielt zum einen auf eine verbesserte Vergleichbarkeit des medizinischen Leistungsgeschehens und erhöhten Transparenz im stationären und ambulanten Versorgungssektor; zum anderen beabsichtigt er, universitäre Forschungs- und Lehraktivitäten abzubilden. Es werden Fakten zu Studium, Lehre, Ausstattung und Forschung des hiesigen Universitätsklinikums transparent gemacht.


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