Informationen für Betroffene

Sie sind Opfer von Gewalt geworden?

Dann brauchen Sie Hilfe. Sie können sich an die Polizei oder an Institutionen des Hilfsnetzwerkes für Gewaltopfer wenden. Falls Sie behandlungsbedürftige Verletzungen haben, sollten Sie sich für die medizinische Versorgung Ihrer Verletzungen bei einem Arzt Ihres Vertrauens vorstellen.

Auch die Dokumentation Ihrer Verletzungen ist sehr wichtig

Neben vielen anderen Dingen ist es jetzt auch wichtig, dass ihre Verletzungen genau dokumentiert, d.h. sachkundig beschrieben und möglichst auch photographiert werden. Insbesondere nach sexuellen Übergriffen sollte die Möglichkeit der Sicherung von Spuren, die der Täter hinterlassen hat, geprüft werden; Sie sollten deshalb möglichst nicht duschen und getragene Wäsche nicht waschen und aufheben. Die Dokumentation ihrer Verletzungen sowie die Sicherung von Spuren können entscheidend für die Aufklärung (und damit auch für die Ahndung) der Gewalttat, der Sie zum Opfer gefallen sind, sein. Die Befunderhebung muss deshalb sachgerecht und „gerichtsfest“ durch erfahrene Ärztinnen/Ärzte erfolgen.

Die Kompetenz unserer Untersuchungsstelle

In unserer Untersuchungsstelle arbeiten Rechtsmediziner(innen), d.h. Ärztinnen und Ärzte, die speziell für die Dokumentation und Interpretation von Verletzungen sowie auch für die Sicherung von Spuren nach Gewalttaten ausgebildet sind. Wir verstehen uns als Teil des Hilfsnetzwerkes für Gewaltopfer und arbeiten eng mit den Institutionen dieses Netzwerkes zusammen.

Wie wird eine sachgerechte Dokumentation Ihrer Verletzungen gewährleistet ?

Sollten Sie die Polizei eingeschaltet haben, können die Beamten Sie bei uns oder bei anderen rechtsmedizinisch geschulten Ärzten vorstellen.

Sollten Sie die Polizei nicht eingeschaltet haben und dies auch nicht möchten, sollten Sie dennoch dafür Sorge tragen, dass Ihre Verletzungen sachgerecht dokumentiert und ggf. Spuren gesichert werden. Es stehen Ihnen dafür zwei Möglichkeiten offen:

  • Sie können sich an uns wenden. Wir sind Ärztinnen/Ärzte und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Gegen Ihren Willen werden wir weder die Polizei einschalten noch die erhobenen Befunde  weitergeben. Nach der Untersuchung bekommen Sie von uns ein ärztliches Attest. Die Befunddokumentation und ggf. die Spuren werden im hiesigen Institut mindestens ein Jahr lang gesichert. Sollten Sie sich doch noch zu einer Anzeige entschließen, können die Befunde und ggf. ein Gutachten bei uns abgerufen werden.
  • Sie können sich an eine(n) andere(n) Ärztin/Arzt Ihres Vertrauens wenden: In diesem Fall sollte aber sicher gestellt sein, dass die Kollegin/der Kollege über fundierte Erfahrungen in der Dokumentation von Verletzungen bzw. der Sicherung von Spuren bei Gewaltopfern verfügt. Im Zweifel beraten wir die Kollegin/den Kollegen auch telefonisch.

Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen ?

Sie erreichen Sie uns unter

0211/81-06000



Sie finden uns hier :
Unser Flyer mit allen Informationen:
Adressen zur Hilfe und Prävention in Düsseldorf:

Im Notfall...

… sollte zunächst geprüft werden, ob Ihre Verletzungen ärztlich behandelt werden müssen. Ist dies der Fall, hat die Behandlung der Verletzungen Vorrang. Bitten Sie dann aber die Kollegin/den Kollegen um eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Verletzungen. Falls dies Probleme bereitet, kann die/der behandelnde Kollegin/Kollege Kontakt mit uns aufnehmen. Im Zweifel können Sie sich auch nach der Behandlung Ihrer Verletzungen noch bei uns vorstellen.

Weitere Informationen und Hilfsangebote

Links zu Institutionen des Hilfsnetzwerkes für Gewaltopfer