Informationen für Ärztinnen und Ärzte

Ärztliche Aufgaben im Rahmen der Behandlung von Gewaltopfern:

Erkennen von Misshandlungsfolgen

Auch Sie behandeln mit großer Wahrscheinlichkeit Opfer von Gewalt, auch wenn Sie es möglicherweise nicht wissen. Viele Opfer insbesondere häuslicher Gewalt „outen“ sich aus unterschiedlichsten Gründen nicht. So haben durch Lebenspartner misshandelte Frauen oft Angst, ihre Familie zu „zerstören“, Kinder und alte Menschen können oder wollen nicht über erlittene Misshandlungen berichten. In dieser Situation eine Misshandlung zu diagnostizieren und sich richtig zu verhalten, ist ohne Zweifel eine der schwersten und verantwortungsvollsten ärztlichen Aufgaben überhaupt.

Links und Literatur  
Handbuch Opferhilfe Düsseldorf  
Dokumentationsassistenz MED-DOC-CARD  
weitere Informationen, Daten, Fakten  

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Behandeln – und dann …

Ohne Zweifel hat die Behandlung von Verletzungen der Gewaltopfer höchste Priorität. Wenn die Frage der klinisch-medizinischen Versorgung geklärt ist, muss die klinische Sicht aber im Interesse Ihres Patienten um die forensische Sichtweise erweitert werden.

Ihr(e) Patient(in) wird möglicherweise lange nach der Tat und der klinischen Gesundung im Rahmen einer Gerichtsverhandlung wieder mit dem Geschehenen und dem Täter konfrontiert werden. Es wird dann um die möglichst genaue Rekonstruktion der Geschehnisse gehen. Wenn die Verletzungen Ihrer/Ihres Patientin/Patienten nicht „gerichtsfest“ dokumentiert und richtig interpretiert, oder Spuren/Untersuchungsmaterial nicht gesichert wurden, kann das im Zweifel zu einem Freispruch des Täters führen, was eine massive sekundäre Traumatisierung des Gewaltopfers auslösen kann.

Was also ist zu tun ?

Erweiterung Ihrer klinischen Sicht um die forensische Sichtweise

Sie müssen Ihre Befunderhebung jetzt an den Fragen orientieren, die später bei Gericht relevant sind; diese sind im wesentlichen die folgenden:

  • WAS liegt vor ?

(Verdachts-)Diagnosen - Lässt sich eine Misshandlung mit ausreichender Sicherheit feststellen ?

Wie sind die Befunde im Kontext mit der Anamnese zu bewerten ? Für diese Fragen kommen Aspekte der Lokalisation, des Ausmaßes und der Art der Verletzung u.a. im Betracht.

  • WIE wurde misshandelt ?

Hierbei sind u.a. die Art der Verletzung und weitere Charakteristika, z.B. ein geformtes Hämatom als „Spiegel“ der eingewirkten Gewalt, zu berücksichtigen. Wie sind die Befunde im Kontext mit der Anamnese zu bewerten?

  • WANN wurde misshandelt ?

Für die zeitliche Einordnung von Verletzungen sind insbesondere die Farbkomponenten von Hämatomen oder die Wundbeschaffenheit in den verschiedenen Abheilungsstadien von Bedeutung.

  • Als WIE gefährlich ist die Misshandlung einzustufen ?

Neben der Schwere der erlittenen Verletzung ist hier auch die betroffene Körperregion relevant.

Unter Berücksichtigung dieser Fragestellungen müssen die Verletzungen dokumentiert und interpretiert werden.

Eine vertiefende Interpretation von Verletzungsbefunden setzt ein hohes Maß an diesbezüglicher Erfahrung voraus. Die wesentliches Grundlage jeder Beurteilung ist aber die aussagekräftige Befunddokumentation.

Ihre Dokumentation ist Ihre Visitenkarten – Ein Zeichen Ihrer Kompetenz.

 

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"Gerichtsfest" dokumentieren

Eine Dokumentation sollte folgende Punkte umfassen:

I.            Dokumentation der Rahmenbedingungen und des Sachverhaltes:

  • WER untersucht ?
  • WER ist anwesend ?
  • WO und WANN wird untersucht ?
  • WAS soll sich WO, WANN und WIEereignet haben ? – „Anamnese“ zum Sachverhalt möglichst wörtlich dokumentieren !!

II.            Dokumentation allgemeiner Feststellungen:        

  • Körperhöhe, Körpergewicht ?
  •  Allgemeinzustand ?
  •  Ggf.  Pflegezustand ?
  •  Psychischer Befund ?
  •  Hinweise auf Erkrankungen ?
  •  Hinweise auf Beeinflussung durch zentralnervös wirksame Substanzen (Drogen, Alkohol, Medikamente?)?
  •  Besonderheiten ?

III.            Dokumentation von Verletzungen/Zeichen der Fremdeinwirkung:

  • Auch klinisch nicht relevante sowie kleinste Läsionen müssen dokumentiert werden !
  • WO ? – Exakte Lokalisation ist anzugeben
  • WAS ? – Benennung des Befundes (z.B. „Hämatom“, „Schnittwunde“ etc.)
  • WIE ? – Detailierte Beschreibung des Befundes: Größe, Farbe, Form, Tiefe, Randkontur …
  • Optimal: Dokumentation in Text + Körperschema + Photo (möglichst mit Maßstab !)

Eine kurze Anleitung zur Dokumentation finden Sie unter Dokumentationsassistenz (MED-DOC-CARD) mit zusätzlicher Handreichung zum Anamnesegespräch und einigen grundlegenden Informationen zum Thema Gewaltopfer. Eine folierte Version der Karte im Kitteltaschenformat können Sie bei uns bestellen (gegen Rechnung: pro Karte 1 € plus Versandkosten) Postanschrift, Fax und email hildegard.grass@med.uni-duesseldorf.de  hier abrufbar machen.

Ggf. Spuren sichern, asservieren

Die Frage, ob Spuren gesichert oder anderes Untersuchungsmaterial asserviert werden sollte, hängt sehr vom Einzelfall ab. Am häufigsten kommt die Gewinnung von Untersuchungsmaterial für molekulargenetische Untersuchungen oder die Asservierung von Material für chemisch-toxikologische Untersuchungen infrage:

I.            Untersuchungsmaterial für molekulargenetische Untersuchungen

Ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass Täter-DNA auf den Körper des Opfers oder auf Bekleidung o.ä. übertragen wurde (insbesondere bei Sexualdelikten, aber nicht nur dabei), sollte Material für molekulargenetische Untersuchungen gewonnen werden, z.B.

  • bei Sexualdelikten: Abstriche: vaginal, ggf. anal. Oberschenkelinnenseiten; ggf. Schamhaar (idealerweise mit einem Einmalkamm auskämmen, Kamm mit asservieren, falls nicht möglich, Haar abschneiden), ggf. Wäsche,
  • nach Bissen oder starken Haut-/Hautkontakten (z.B. nach Würgen mit bloßen Händen): Abriebe mit feuchtem Watteträger

Die Asservate müssen getrocknet und anschließend möglichst in luftdichter und kontaminationsfreier Verpackung gelagert werden.

II.            Untersuchungsmaterial für chemisch-toxikologische Untersuchungen

Dieses sollte bei V.a. Einwirkung (selbst- oder fremdbeigebrachter) Fremdsubstanzen (Drogen, Alkohol, Medikamente …) gewonnen werden, und zwar möglichst umgehend. Wesentliche Asservate sind

  • Blut, Urin
  • ggf. Haare
  • Gegenstände (wie Gläser etc.).

Die Asservate müssen sachgerecht (Kühlung !) gelagert und möglichst umgehend einem geeigneten Labor übermittelt werden.

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Richtig interpretieren

  • Als Grundregeln sind folgende Stichworte zu beachten: objektiv, exakt, begründet (es ist in jedem Fall die der Diagnose zugrunde liegende Befunderhebung mit zu dokumentieren!) und so konkret wie möglich, so zurückhaltend wie nötig.
  • Diagnostische Unsicherheiten müssen angesprochen werden. In Zweifelsfällen die eigene Interpretation ausdrücklich als Verdachtsdiagnose kennzeichnen.
  • Die forensisch relevanten Fragen sollten angesprochen werden (s.o. „forensische Sichtweise).

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Sachgerecht reagieren

  • Bei „mündigen“ Gewaltopfern ist deren Wille zu respektieren. Sie sollten möglichst umfassend über ihre Rechte und Hilfsangebote aufgeklärt werden. Sollte das Gewaltopfer weder Polizei noch andere Institutionen einschalten wollen, heißt das nicht, dass auf die Verletzungsdokumentation verzichtet werden kann. Möglicherweise erfolgt später eine Anzeige – dann können Ihre Befunde mit Einverständnis der betroffenen Person durch die Ermittlungsbehörden abgerufen werden.
  • Sehr schwierig kann die Situation bei V.a. Misshandlung von Kindern und Personen werden, die ihre Interessen nicht (mehr) selbst wahrnehmen können (Behinderte, alte Menschen) - insbesondere, wenn nächste Kontaktpersonen als Täter in Betracht kommen. Sie dürfen Ihre ärztliche Schweigepflicht brechen, wenn dies dem Wohl des Gewaltopfers dient (z.B., wenn es dadurch vor weiteren Übergriffen geschützt werden kann).
  • Rechtsmedizinisches Konsil / Rechtsmedizinische Beratung?
    Rechtsmediziner sind „Spezialisten“ für die Dokumentation und Interpretation von Verletzungen unter forensischen Fragestellungen. Sollten Sie Fragen haben, können Sie Kontakt mit einem rechtsmedizinischem Institut aufnehmen (Links ), selbstverständlich auch gerne zu uns (Kontakt s.u.). Die Kontaktaufnahme zur Rechtsmedizin ist keineswegs eine „Meldung“ an die Behörden, sondern lediglich die Bahnung einer interdisziplinären, kollegialen Beurteilung. Der Rechtsmediziner hat in dieser Situation eine beratende Funktion, er „reißt“ keine Entscheidungen an sich.
  • Einschalten von Polizei, Behörden und Hilfsorganisationen:
    Es sind hier stets Einzelfallentscheidungen zu treffen. Je „hilfloser“ und gefährdeter das Gewaltopfer und je massiver die Tat, desto eher werden Behörden und Polizei einzuschalten sein. Voraussetzung für ein optimales Reagieren ist die Kenntnis der regionalen Hilfsangebote für Gewaltopfer (Links zu Institutionen des Hilfsnetzwerkes ).

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Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen?

Sie erreichen uns unter 0211/81-06000