Informationen für Institutionen
Sie betreuen Opfer von Gewalt?
Dann wissen Sie, dass die von Ihnen betreute Person möglicherweise lange nach der Tat im Rahmen einer Gerichtsverhandlung wieder mit dem Geschehenen und dem Täter konfrontiert werden wird. Wenn die erlittenen Verletzungen nicht „gerichtsfest“ dokumentiert und richtig interpretiert , oder Spuren/Untersuchungsmaterial nicht gesichert wurden, kann das im Zweifel zu einem Freispruch des Täters führen, was eine massive sekundäre Traumatisierung des Gewaltopfers auslösen kann. Vielleicht haben Sie solche Fälle auch schon miterlebt.
Die Dokumentation der erlittenen Verletzungen ist sehr wichtig
Die erlittenen Verletzungen sollten (möglichst umgehend) genau dokumentiert, d.h. sachkundig beschrieben und möglichst auch photographiert werden. Insbesondere nach sexuellen Übergriffen sollte die Möglichkeit der Sicherung von Spuren, die der Täter hinterlassen hat, geprüft werden. Die Dokumentation der Verletzungen sowie die Sicherung von Spuren können entscheidend für die Aufklärung (und damit auch für die Ahndung) der Gewalttat sein.
Die Kompetenz unserer Untersuchungsstelle
In unserer Untersuchungsstelle arbeiten Rechtsmediziner(innen), d.h. Ärztinnen und Ärzte, die speziell für die Dokumentation und Interpretation von Verletzungen sowie auch für die Sicherung von Spuren nach Gewalttaten ausgebildet sind. Wir verstehen uns als Teil des Hilfsnetzwerkes für Gewaltopfer und arbeiten eng mit den Institutionen dieses Netzwerkes zusammen.
Wie kann eine sachgerechte Dokumentation der Verletzungen unter Berücksichtung des Willens des Gewaltopfers gewährleistet werden ?
Sollte die Polizei eingeschaltet sein, kann diese das Gewaltopfer bei uns oder bei anderen rechtsmedizinisch geschulten Ärztinnen oder Ärzten vorstellen (Links zu rechtsmedizinischen Instituten).
Sollte die Polizei nicht eingeschaltet sein und die misshandelte Person dies auch nicht wünschen, sollte dennoch dafür Sorge getragen werden, dass die Verletzungen sachgerecht dokumentiert und ggf. Spuren gesichert werden. Es stehen dafür zwei Möglichkeiten offen:
- Vorstellung bei uns: Wir sind Ärztinnen/Ärzte und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Gegen den Willen des Gewaltopfers werden wir weder die Polizei einschalten noch die erhobenen Befunde weitergeben. Nach der Untersuchung bekommt die betroffene Person von uns ein ärztliches Attest. Die Befunddokumentation und ggf. die Spuren werden im hiesigen Institut mindestens ein Jahr lang gesichert. Sollten die Ermittlungsbehörden dann später doch noch eingeschaltet werden, können die Befunde sowie ggf. ein Gutachten angefordert werden.
- Vorstellung bei einer/einem anderen Ärztin/Arzt: In diesem Fall sollte aber sicher gestellt sein, dass die Kollegin/der Kollege über fundierte Erfahrungen in der Dokumentation von Verletzungen bzw. der Sicherung von Spuren bei Gewaltopfern verfügt. Im Zweifel beraten wir die Kollegin/den Kollegen auch telefonisch.
Wie können Sie Kontakt zu uns aufnehmen ?
Sie erreichen uns unter
0211/81-06000
Im Notfall …
… sollte zunächst geprüft werden, ob die Verletzungen behandlungsbedürftig sind. Ist dies der Fall, hat die Behandlung der Verletzungen Vorrang. Die Kollegin/der Kollege sollte dann aber um eine möglichst genaue Beschreibung der Verletzungen gebeten werden. Falls dies Probleme bereitet, kann die/der behandelnde Kollegin/Kollege Kontakt mit uns aufnehmen. Im Zweifel kann das Gewaltopfer auch nach der Behandlung der Verletzungen noch bei uns vorgestellt werden.


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