Wahlleistungen pro Tag gem. § 22 BPfIV

Zusätzlich zu den allgemeinen Krankenhausleistungen können unsere Patienten folgende Wahlleistungen in Anspruch nehmen, die wir gemäß §17 KHEntgG gesondert berechnen müssen. Bei Inanspruchnahme von ärztlichen und/ oder Krankenhauswahlleistungen ist eine gesonderte Wahlleistungsvereinbarung abzuschließen.

Zuschläge für Krankenhausleistungen pro Tag gem. § 22 BPfIV in Verbindung mit § 17 KHEntgG (Stand: 1.5.2009):

Kliniken Zimmer-
kategorie
Zuschlag für
Einbettzimmer
Zuschlag für
Zweibettzimmer
Chirurgie 1 99,00 EUR 49,00 EUR
Hautklinik, Augenklinik, HNO-Klinik, Orthopädie, Neurochirurgie,Urologie 2 95,00 EUR 47,00 EUR
Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie 3 81,00 EUR 36,00 EUR
Kinderklinik* 4 75,00 EUR  
Frauenklinik* 5 69,00 EUR 16,00 EUR
MNR-Klinik* 6 66,00 EUR 18,00 EUR
Nuklearmedizin Jülich* 6 57,00 EUR  

* Zuschläge sind geringer, da Zweibettzimmer = Regelleistung

Komfortelement Wahlessen 8,25 EUR

Fernsprechkosten und Fernsehgebühr

Bereitstellung eines Fernsprechapparates, täglich 1,60 EUR
Bereitstellung eines Fernsprechapparates auf den Stationen MX 1, NU 01 und KMT pauschal für die
gesamte Aufenthaltsdauer, wenn diese mehr als 12 Tage beträgt
19,20 EUR
Kosten pro Gebühreneinheit 0,15 EUR
Multmediagerät (Internet, TV und Radio), täglich (nicht überall verfügbar)
Der Radioempfang ist für alle Patientinnen und Patienten frei.
Für die Patientinnen und Patienten der Kinderklinik werden für die Nutzung des Multimediagerätes z.Zt. keine Gebühren berechnet.
2,80 EUR
Nutzung des Internets, nur in Verbindung mit Multimediagerät möglich - Tagespauschale 1,60 EUR
Abgabe von Kopfhörern 2,60 EUR

Mitaufnahme von Begleitpersonen

Mitaufnahme einer Begleitperson, Unterkunft und Verpflegung, täglich
(bei medizinischer Indikation werden die Kosten von den privaten und gesetzlichen Kranken-
versicherungen übernommen)
45,00 EU