Forensische Pathologie

Forensische Pathologie Bereichsleiter: Dr. med. P. Gabriel  
  Die forensische Pathologie ist der Kernbereich der Rechtsmedizin. Immer dann, wenn Unklarheit über die Todesart besteht, d.h. ob ein Todesfall aus natürlicher Ursache oder gewaltsam herbeigeführt wurde, ist rechtsmedizinische Kompetenz zur Aufklärung der Todesart und selbstverständlich auch der Todesursache gefragt. Die Rechtsmedizin bedient sich dabei, wie auch die Pathologie, der Leichenöffnung. Nur mit ihrer Hilfe lassen sich natürliche krankheitsbedingte sicher von gewaltsamen Todesfällen unterscheiden. Bei Todesfällen durch äußere Gewalteinwirkungen z. B. bei Unfällen und Tötungsdelikten geben äußere und innere Verletzungen wichtige und oftmals entscheidende Hinweise auf den zum Tod führenden Geschehensablauf. Das Ergebnis einer Leichenöffnung mit in allen Einzelheiten beschriebenen und fotografisch dokumentierten Verletzungen gestattet daher Rückschlüsse auf die Art und Intensität von Gewalteinwirkungen und lässt in vielen Fällen Rückschlüsse auf das bei einem Tötungsdelikt vom Täter benutzte Tatwerkzeug zu. Die Leichenöffnung ist deshalb in vielen Fällen Grundlage für die rechtliche Bewertung einer Gewalttat.
In den Fällen, bei denen allein durch die Leichenöffnung die Todesart und Todesursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, helfen weitere Untersuchungen, wie z. B. mikroskopische oder chemisch-toxikologische Untersuchungen zur Aufklärung beizutragen. Diese Untersuchungen geben bei Gewalttaten gleichzeitig darüber Aufschluss, ob vorbestehende Krankheiten oder Medikamenten- oder Drogeneinfluss bei dem Opfer den Tod begünstigt haben.
Bei ungeklärter Identität werden moderne molekulargenetische und anthropologische Verfahren zur Identifikation eingesetzt. Die rechtsmedizinische Leichenöffnung ist somit eine Maßnahme, welche eine lückenlose Aufklärung aller unter unklaren Umständen eingetretenen Todesfälle erbringen kann.
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