Die staatliche Prüfung

Am Ende der 3-jährigen Ausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung, für deren Zulassung eine regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme aller Ausbildungsveranstaltungen Voraussetzung ist. Die Prüfung ist in folgende Abschnitte unterteilt:
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
Mündliche Prüfung
Für Details bezüglich der Wiederholung der Prüfung klicken Sie bitte hier.
Zulassung zur Prüfung
Um zur staatlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- die Bescheinigung nach § 1 Abs 3 der Ausbildungs-und Prüfungsordnung des MTA-Gesetzes über die Teilnahme an den Ausbildungsveranstaltungen.
Den Bescheid über die Zulassung zur Prüfung sowie die Prüfungstermine werden dem Prüfling spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn schriftlich mitgeteilt.
Versäumnisfolgen
Bei folgenden Versäumnissen ohne wichtigen Grund gilt die Prüfung als nicht bestanden:
- Versäumnis eines Prüfungstermines
- Nicht oder nicht rechtzeitige Abgabe der Aufsichtsarbeit
- Unterbrechung der Prüfung
Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht unternommen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Vorsitzenden des Prüfungsauschusses.
Wiederholung der Prüfung
Regelungen über die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Prüfung sind in der Ausbildungs-und Prüfungsordnung zum MTA-Gesetz festgelegt.
Die schriftliche und die mündliche Prüfung sowie jedes Fach der praktische Prüfung können einmal wiederholt werden, wenn der Prüfling die Note "mangelhaft" oder "ungenügend" erhalten hat.
Dauer und Inhalt eines weiteren Schulbesuches legt der Prüfungsvorsitzende fest .
Nach bestandener Prüfung erhält der Absolvent ein Zeugnis, sowie die Urkunde zur Führung der gesetzlich geschützten Berufbezeichnung "Medizinisch-Technischer Assistent".
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