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Modellprojekt zu Patientenverfügungen

München/Düsseldorf - 12.February.2014

Leben und Sterben in Würde

Wissenschaftler/innen aus München und Düsseldorf haben ein Projekt zur Aussagekraft und Zuverlässigkeit von Patientenverfügungen abgeschlossen. Geleitet wurde es von Dr. med. Jürgen in der Schmitten, Institut für Allgemeinmedizin, Universitätsklinikum Düsseldorf, zu den Kooperationspartnern zählt u.a. Prof. Dr. Georg Marckmann, LMU München. Herkömmliche Patientenverfügungen seien selten so aussagekräftig, dass sie vom medizinischen Personal beachtet werden (können). Das Projekt zeigt an einer Pilotstudie, wie Menschen mit professioneller Unterstützung im Voraus planen können, welche medizinische Behandlung sie am Lebensende wünschen. Für Patienten/innen, die nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu entscheiden, können solche Fragen entscheidend sein. Doch sie sind in den seltensten Fällen geklärt. Die Ergebnisse einer Pilotstudie aus drei Modelleinrichtungen in Nordrhein-Westfalen liegen jetzt vor.

Für das Pilotprojekt haben die Wissenschaftler/innen das Programm „beizeiten begleiten“ entwickelt, das in drei Seniorenheimen in Nordrhein-Westfalen erfolgreich eingesetzt und über einen Zeitraum von 16 Monaten wissenschaftlich untersucht wurde. Durch die mit der Intervention verbundenen Angebote konnten sie nicht nur die Anzahl, sondern vor allem die Qualität der Patientenverfügungen, also ihre Aussagekraft und Validität, deutlich steigern. Bereits nach 16 Monaten hatten mehr als 50 Prozent der an der Studie teilnehmenden Altenheimbewohner/innen eine Patientenverfügung. 94 Prozent der neu erstellten Verfügungen waren von einem Arzt / einer Ärztin unterschrieben und etwa ebenso häufig war darin eine gesetzliche Vertretung genannt. 98 Prozent der neuen Verfügungen enthielten einen Notfallbogen und beinahe 96 Prozent eindeutige Aussagen zur Wiederbelebung im Fall eines Herzstillstands. Diese Zahlen waren deutlich höher als in einer vergleichend untersuchten Kontrollregion.

Die Wissenschaftler/innen hatten ein amerikanisches Programm zur gesundheitlichen Vorausplanung (sog. „Advance Care Planning“), Respecting Choices®, für den deutschen Sprachraum angepasst. Gesundheitliche Vorausplanung wird hier als lebenslanger kommunikativer Prozess verstanden, und es wird dabei aktiv eine professionelle Gesprächsbegleitung, auch mit den Angehörigen, angeboten, an deren Ende eine ausführliche, individuelle Patientenverfügung steht.

Die Anregung, sich mit der eigenen gesundheitlichen Vorausplanung zu befassen, geht in diesem Modell nicht vom einzelnen Betroffenen, sondern vom Gesundheitssystem aus: Es bietet allen Bewohnern/innen der teilnehmenden Altenheime eine qualifizierte Gesprächsbegleitung an für den Prozess, sich über die eigenen Behandlungswünsche klarzuwerden und sie zu dokumentieren; die Angehörigen werden aktiv involviert; und es werden Maßnahmen ergriffen mit dem Ziel, dass Patientenverfügungen auch zur Hand sind und Beachtung finden, wenn sie benötigt werden.

Voraussetzung waren umfangreiche Schulungen zahlreicher Beteiligter. In erster Linie wurdenMitarbeiter/innen der Seniorenheime zu beizeiten begleiten Gesprächsbegleitern zertifiziert, hinzu kam eine Fortbildung der Hausärzte/innen, die die Bewohner/innen der Seniorenheime betreuten. Darüber hinaus gab es Informationsveranstaltungen für Pflegende, Krankenhaus- und Notärzte, Rettungsdienstmitarbeiter sowie Berufsbetreuer/innen. Die Wissenschaftler/innen entwickelten einheitliche Formulare für die Patientenverfügung sowie ein Notfall-Formular. Aus dieser „Hausärztlichen Anordnung für den Notfall (HAnNo®)“ geht klar hervor, wie sich Ärzte/innen, Mitarbeiter/innen von Rettungsdiensten und Pflegende im Notfall verhalten sollen.

Die beteiligten Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen in den Seniorenheimen gaben den Wissenschaftlern/innen positive Rückmeldungen: „Die Menschen waren froh, dass endlich jemand mit ihnen über ihre Behandlungswünsche hinsichtlich künftiger medizinischer Krisen spricht.“

Mit Advance-Care-Planning-Programmen gelingt es, die Wünsche betagter und chronisch kranker Menschen für künftige Behandlungen systematisch im Voraus in Erfahrung zu bringen und sicherzustellen, dass sie im Notfall tatsächlich beachtet werden – ein Ziel, das in Deutschland bisher in weiter Ferne liegt, wie ein 2012 erschienener Ärzteblattartikel derselben Arbeitsgruppe belegte. Ziel der Wissenschaftler/innen ist es nun, die gesundheitliche Vorsorge in die Regelversorgung zu integrieren. In der amerikanischen Region La Crosse in Wisconsin beispielsweise, die Vorbild für die Pilotstudie war, wird die gesundheitliche Vorausplanung allen älteren Bürgern/innen bei ärztlichen Routineuntersuchungen angeboten.

Ansprechpartner:
Dr. med. Jürgen in der Schmitten, MPH
Arzt für Allgemeinmedizin – Psychotherapie – Palliativmedizin

Institut für Allgemeinmedizin (ifam, Direktor: Prof. Dr. S. Wilm)
Medizinische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität
Moorenstr. 5, 40225 Düsseldorf
jids@med.uni-duesseldorf.de  

Publikation:
in der Schmitten J, Lex K, Mellert C, Rothärmel S, Wegschneider K, Marckmann G. Patientenverfügungsprogramm: Implementierung in Senioreneinrichtungen. Deutsches Ärzteblatt, Jg. 111, Heft 4

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