FAQ und Hinweise zum Corona-Virus für Schwangere, Stillende und Säuglinge

Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderer Moment, der von Vorfreude geprägt sein sollte. Die aktuelle Pandemie (SARS-CoV-2/COVID-19) wirft aber bei vielen Schwangeren und Stillenden Fragen auf und sorgt für Unsicherheiten.

Auf dieser Seite haben wir Ihnen daher alle wichtigen Informationen zusammengefasst und die häufigsten Fragen beantwortet. Wir hoffen, Ihnen somit einen Teil dieser Sorgen nehmen zu können.


Besuche auf der Wöchnerinnenstation

Ab dem 30. März 2022 gilt am UKD aufgrund des hohen Infektionsgeschehens eine neue Besuchsregelung. Väter können selbstverständlich bei der Geburt dabei sein und ihre Familien auf der Wöchnerinnenstation besuchen. Dabei gilt bei uns die einfache Regel "1X1X1": Väter können ihre Familien pro Tag, pro Patientin für eine Stunde besuchen. Die Besuchszeiten sind zwischen 14:00 und 18:00 Uhr. Weitere Besuche sind nicht möglich. Ausnahmen sind im Einzelfall möglich und müssen von der Klinikdirektion genehmigt werden.

Besucher:innen/Väter auf der Wöchnerinnenstation müssen am UKD unabhängig vom Impfstatus getestet sein: Es muss ein aktueller (max. 24 Stunden zurückliegender) negativer Antigentest oder PCR-Test (max. 24 Stunden) eines zugelassenen Testzentrums vorliegen. Der Testnachweis wird mit einem amtlichen Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) abgeglichen. Der Testnachweis wird am Kontrollpunkt am Eingang der Frauenklinik kontrolliert.

Testmöglichkeiten gibt es unter anderem direkt auf dem UKD-Gelände: Eine Online Terminvereinbarung ist hier möglich: https://cov-21.de/. Eine Übersicht der Stadt Düsseldorf über weitere Testzentren gibt es hier: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest

Patient:innen und Begleitpersonen, die das UKD aufgrund einer planbaren Behandlung aufsuchen, wird ebenfalls dringend ein Vorab-Test empfohlen. Auch für sie findet eine Kontrolle statt. Sie erhalten ein Kennzeichnungsarmband, wenn sie den geforderten Nachweis erbringen können. Selbstverständlich werden alle Patient:innen unabhängig vom Immun- und Teststatus behandelt.

Ab Donnerstag, 30. Juni 2022, hat die Bundesregierung ihre Corona-Testverordnung geändert. Bürgertests in den Testzentren – zum Beispiel für Besuche von Großveranstaltungen, Reisen oder den Privatgebrauch – werden mit einem Selbstanteil belegt und kosten von nun an drei Euro. Explizit ausgenommen von den Kosten sind Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“), sowie der Schutz vulnerabler Gruppen. Unter anderem pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung, Schwangere im ersten Trimester oder Kinder unter 5 Jahren erhalten weiterhin einen kostenlosen Test. Eine genaue Übersicht liefert das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Homepage:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/coronavirus-testverordnung.html

Für das UKD relevant: Auch für Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen bleibt der Test kostenlos. Am UKD besteht entsprechend der aktuellen Corona Schutzverordnung NRW weiterhin eine Testpflicht für Besucher:innen.

Ein gesunder Partner (keine Kontaktperson / nachweislich keine zurückliegende Reise aus Risikogebieten) darf bei der Geburt im Kreissaal  anwesend sein. Dies muss aber unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen geschehen und kann von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden. Diese Regelung kann jederzeit aufgrund tagesaktueller Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts geändert werden.

In den Gebäuden gilt weiterhin eine medizinische Maskenplicht ("OP-Maske" oder FFP2-Maske). Die komplette Übersicht über die aktuell geltenden Besuchsregelungen am UKD finden Sie hier.

Bei Anzeichen einer Infektion oder Kontakt zu COVID-19-Erkrankten gilt ein absolutes Besuchs- und Begleitverbot.



Was muss ich rund um das Thema Corona beachten, wenn ich am UKD entbinden möchte?

Uns erreichen viele Fragen rund um das Thema "Corona und Schwangerschaft/Geburt". Einige der häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier beantwortet.

Kann ich am UKD weiterhin entbinden?

Selbstverständlich kann man im Kreißsaal des Universitätsklinikum Düsseldorf ganz normal weiter entbinden - sowohl mit Spontangeburt als auch mit einem Kaiserschnitt.

Zur Geburt sollten Sie sich möglichst zwischen der 32. und 36. Schwangerschaftswoche anmelden - bei Risikoschwangerschaften auch eher.

Vereinbaren Sie für die Anmeldung einen Termin mit uns:

Tel.: +49 (0)211 81-19803
Mo bis Fr von 9-16 Uhr

Komme ich am UKD in Kontakt mit Corona-Patienten?

Behandlung von Corona-Patienten am UKD

Die mit dem Coronavirus infizierten Patienten am UKD werden entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) getrennt von der normalen Patientenversorgung isoliert und behandelt. Auf die Versorgung der übrigen Patienten und die Blutspende hat die Behandlung daher keine Auswirkung, sie ist sicher.

Das Personal der Uniklinik Düsseldorf ist im Umgang mit Patienten mit Infektionskrankheiten sehr gut geschult und verfügt, wie andere Krankenhäuser auch, über entsprechend der Schutzstufe angepasste Unterbringungsmöglichkeiten.

Darf der Vater meines Kindes bei der Geburt dabei sein?

Ein gesunder Partner (keine Symptome, keine Kontaktperson / nachweislich keine zurückliegende Reise aus Risikogebieten) darf bei der Geburt im Kreissaal natürlich anwesend sein. Dies muss aber unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen geschehen und kann von Fall zu Fall unterschiedlich entschieden werden.

Darf der Vater meines Kindes mich auf der Wochenbettstation besuchen?

Unser oberstes Gebot ist immer der Schutz der uns anvertrauten Patientinnen sowie unseres ärztlichen Teams, des Pflegepersonals, der Hebammen und allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Wochenbettstation und der gesamten Frauenklinik. Unser absolutes Ziel ist es, dass wir auch bei steigenden Infektionsraten der neuartigen Corona-Infektion eine angemessene Betreuung der Schwangeren sicherstellen können. Als Vater können Sie Ihre Familie also gerne auf der Wöchnerinnenstation besuchen.

Besucher:innen müssen unabhängig vom Impfstatus getestet sein: Diese Regelung gilt ab Samstag, 12. Februar, an der Uniklinik Düsseldorf. Das bedeutet, dass an den 13 Kontrollpunkten künftig ausschließlich kontrolliert wird, ob ein aktueller (max. 24 Stunden zurückliegender) negativer Antigentest oder PCR-Test (max. 48 Stunden) eines zugelassenen Testzentrums vorliegt. Der Testnachweis wird mit einem amtlichen Lichtbilddokument (z.B. Personalausweis) abgeglichen. Grund für die Anpassung der Regelungen ist das aktuell massive Infektionsgeschehen.

Testmöglichkeiten gibt es unter anderem direkt auf dem UKD-Gelände: Eine Online Terminvereinbarung ist hier möglich: https://cov-21.de/. Eine Übersicht der Stadt Düsseldorf über weitere Testzentren gibt es hier: https://corona.duesseldorf.de/schnelltest

Besuche dürfen künftig ausschließlich zwischen 14:00 und 18:00 Uhr erfolgen und sind wie folgt geregelt:

  • Maximal ein Besuch pro Tag
  • Maximal ein Besuch gleichzeitig pro Patientenzimmer
  • Maximal eine Stunde pro Patient:in und Tag

In den Gebäuden und auf dem Gelände des UKD muss (auch während des Krankenbesuches) eine medizinische Mund-Nasen Bedeckung getragen werden.

Bei Anzeichen einer Infektion oder Kontakt zu COVID-19-Erkrankten gilt ein absolutes Besuchs- und Begleitverbot.

Darf ich generell Besuch auf der Wochenbettstation erhalten?

Aktuell kann ein Besuch pro Tag kommen.

Darf der Vater meines Kindes mit zu den Vorbesprechungsterminen kommen?

Patient:innen und Begleitpersonen, die das UKD aufgrund einer planbaren Behandlung aufsuchen, wird ebenfalls dringend ein Vorab-Test empfohlen. Auch für sie findet eine Kontrolle statt. Sie erhalten ein Kennzeichnungsarmband, wenn sie den geforderten Nachweis erbringen können. Selbstverständlich werden alle Patient:innen unabhängig vom Immun- und Teststatus behandelt.

Patient:innen, die einen Termin in der Klinik haben, dürfen nur von höchstens einer Person begleitet werden, wenn dies zur Hilfestellung notwendig ist. Auch Begleitpersonen wird dringend ein Vorab-Test empfohlen.

Als Zeichen der korrekt erfolgten Registrierung erhalten die Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen ein tagesaktuell wechselndes Registrierungs-Bändchen. Ohne gültiges Registrierungs-Bändchen erhalten Besucher:innen keinen  Zutritt zu den Stationen und Gebäuden des UKD. Verstöße gegen diese Regeln – und damit gegen die Coronaschutzverordnung – können als Ordnungswidrigkeiten mit hohen Geldstrafen belegt werden.

Für ambulante Patient:innen, die Ambulanzen mit separaten Zugängen aufsuchen, sowie etwaige Begleitpersonen dieser Patien:innen findet die Überprüfung des Testnachweises an den Anmeldungen der Ambulanzen statt.

Eine Online Terminvereinbarung für das Testzentrum auf dem UKD-Gelände ist hier möglich: https://cov-21.de/  Alternativ kann der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer zurückliegenden COVID-19-Erkrankung erbracht werden.

Dürfen Geschwisterkinder mit zu den Vorbesprechungsterminen?

Nein, aufgrund des erhöhten Infektionsrisikos und zum Schutz unserer Patientinnen und unseres Teams, ist das auch weiterhin nicht möglich.

Kann ich bei einer bestätigten/vermuteten Corona-Infektion am UKD entbinden?

Natürlich sind wir weiterhin bei der Geburt für Sie da, auch bei einer bestätigten Corona-Infektion.

Wichtig: Bei einer bestätigten oder vermuteten Corona-Infektion rufen Sie bitte unbedingt vorher unter (0211) 81-19830 (Kreißsaal) an.

Muss ich während der Geburt einen Mundschutz tragen?

An oberster Stelle der UKD-Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe steht immer das Wohlbefinden und die Sicherheit der Mutter - und dann natürlich des Neugeborenen – sowie unserer Mitarbeiter. Solange es daher nicht massiv beeinträchtigt, ist das Tragen einer medizinischen Maske im UKD-Kreissaal geboten - also das Tragen einer sogenannten OP-Maske.

Sollte das Tragen einer Maske für die Gebärende aus medizinischen Gründen nicht möglich sein, kann natürlich auf das Tragen der Maske im Kreißsaal verzichtet und eine Alternativlösung gefunden werden. Das ist aber eine Ausnahme, die im Individualfall vor Ort entschieden wird. Bitte wenden Sie sich daher an das behandelnde/Sie betreuende Team.

Uns ist es wichtig, dass sich Patientinnen auch in diesen besonderen Zeiten bei uns wohlfühlen, wir aber gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard für Sie, Ihr Baby und auch für unser Personal bieten können. In jeder Entscheidung finden wir hier eine Lösung, die beide Aspekte abdeckt.


Generelle Fragen zu Corona bei Schwangerschaft, Stillen und Neugeborenen

Zusätzlich zu den ganz speziellen Fragen zur Entbindung am UKD, herrscht auch eine große allgemeine Verunsicherung. Immer aktuelle Informationen rund um das Thema "Cororna und Schwangerschaft/Wochenbett" finden Sie auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.  (DGGG).

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