Die Nutzung der Ad-Light Core Facility setzt die Anerkennung der Geschäfts- und Nutzerordnung voraus, die auf den nachfolgenden Seiten eingesehen werden können:

Für die Nutzung der Ad-Light Core Facility müssen weiterhin die nachfolgenden Erklärungen ausgefüllt und vor der Nutzung dem Core Facility Manager ausgehändigt werden. Die erforderlichen Dokumente können Sie auf dieser Seite herunterladen. 

Informationen zu den aktuellen Nutzungskosten finden Sie im entsprechenden Unterpunkt der Ad-Light Webseiten. 

In der Ad-Light dürfen ausschließlich GVO´s untersucht werden, die die Sicherheitsstufe S1 nach Gentechnikgesetz nicht überschreiten. Sollen GVO´s untersucht werden muss der Nutzende zusätzlich 

Die Regeln für die Nutzung der Ad-Light sind in der Nutzungsordnung zusammengefasst, die auf dieser Seiter herunterladen können. 

Die Nutzung der LASER-Mikroskope der Ad-Light setzt eine vorherige LASER-Schutzunterweisung voraus. Die Unterweisung muss jährlich wiederholt werden. 

Bitte folgen Sie dafür dem link.

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