Prüfzentrumvertrag
Für den Abschluss der Verträge mit den Prüfzentren ist die HHUD und für diese im Auftrag das Universitätsklinikum verantwortlich. Für die Vereinbarung mit den Prüfzentren sollte der Mustervertrag verwendet werden. Die HHUD und für diese im Auftrag das Universitätsklinikum wird die Verträge nach vorhergehender Mitzeichnung durch das KKS im Namen der Universität abschließen.