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Besuchsverbot am UKD ab 9. November 2020

Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt ab dem kommenden Montag, 9. November 2020, für das UKD wieder ein Besuchs- und Begleitverbot – allerdings mit einigen Ausnahmeregelungen.

Zu den Regelungen:

Es gilt ein Besuchs- und Begleitverbot mit einigen Ausnahmen.

Besucher:

Besuchsregelungen sind nach Absprachen mit dem Pflegepersonal und ärztl. Personal der Station und unter Einhaltung der folgenden Vorgaben möglich:

  • Der zu besuchende Patient ist länger als 7 Tage stationär aufgenommen oder
  • der zu besuchende Patient ist schwerstkrank / liegt im Sterben oder
  • der Patient liegt auf der Station der Palliativmedizin oder in der Kinderklinik und ist unter 18 Jahre alt
  • bei Wöchnerinnen

Zusätzlich kann in Einzelfällen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Es ist nur eine Person pro Patient für maximal eine Stunde pro Tag zulässig. In den Gebäuden des UKD muss (auch während des Krankenbesuches) eine Mund-Nasen Bedeckung (Alltagsmaske) oder einen Mund-Nasenschutz getragen werden.

Bei Anzeichen einer Infektion oder Kontakt zu COVID-19-Erkrankten gilt ein absolutes Besuchs- und Begleitverbot.

In tagesklinischen Bereichen sind generell keine Besucherinnen und Besucher zugelassen.

Begleitpersonen:
Begleitpersonen sind nur in besonderen Fällen zugelassen. Als Begleitung ist ebenfalls nur eine Person pro Patient zulässig bei:

  • Begleitung während der Entbindung
  • Begleitung von Kindern unter 18 Jahren
  • Begleitung aufgrund einer gerichtlich eingerichteten Betreuung
  • Begleitung bei Vorliegen einer Demenzerkrankung oder vergleichbarem Krankheitsbild
  • Begleitung bei Vorliegen einer körperlichen Einschränkung, welche eine Begleitung zwingend erfordert.


Zu den Regeln und Auflagen gehört für jeden Besuch am UKD:


1. Die Zugangsbeschränkungen

Der Zugang zu unseren Gebäuden ist für Besucher nur noch über die Haupteingänge zu den jeweiligen Gebäuden möglich. Hier müssen sich alle Besucher an den dort eingerichteten Kontrollpunkten melden. In allen Bereichen des Universitätsklinikums Düsseldorf muss eine Mund-Nasenbedeckung getragen werden.

Um sicherzugehen, dass die Regelungen eingehalten werden, wird am UKD eine grüne Besucherkarte eingeführt. Die Stationsteams entscheiden aufgrund der o.g. Vorgaben, welcher Patient einen Besuch erhalten kann. Für diese Patienten wird eine grüne Besucherkarte mit der Patientenidentifikation ausgefüllt und an den Kontrollpunkten hinterlegt. Nur wenn eine Besucherkarte vorliegt und keine Symptome vorhanden sind, können die Kontrollpunkte die Besucherin/den Besucher durchlassen


2. Die Anzahl der Besucher

Jeder Patient darf täglich maximal von einem Besucher für eine Stunde besucht werden. Am UKD gilt daher die einfache Regel: 1 x 1 x 1


3. Die Abklärung: Sind Krankheitssymptome vorhanden?

Jeder Besucher muss vor dem Betreten der Gebäude einige Gesundheitsfragen beantworten. Sollten dabei Krankheitssymptome bestätigt werden, ist ein Besuch momentan nicht möglich und Sie müssen das Gelände des UKD verlassen. Die Besucherkarten müssen auf den Stationen/in den Ambulanzen abgegeben werden und werden zu Dokumentationszwecken vorübergehend archiviert.

Details zum Datenschutz finden Sie hier, können Sie dem Aushang an jedem Kontrollpunkt und auf der Besucherkarte entnehme


4. Das Besucherregister

Jeder Besucher muss laut den gesetzlichen Vorgaben in einem Besuchsregister namentlich vermerkt werden, damit bei Bedarf Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Diese Besuchslisten werden auf den Stationen in den Pflegestützpunkten geführt. Besucher müssensich mit der ausgefüllten Besucherkarte bei den Pflegekräften auf der Station/in der Ambulanz melden BEVOR sie das Patientenzimmer betreten. Die Pflegekräfte tragen dann den Namen des Besuchers zugeordnet zum besuchten Patienten in ein Register ein. Details zum Datenschutz können Sie dem Aushang an jedem Kontrollpunkt entnehmen


5. Maskenpflicht

Am UKD gilt in allen Gebäuden eine Maskenpflicht.

Die von der Stadt Düsseldorf per Allgemeinverfügung verhängte Maskenpflicht für fast alle öffentlichen Orte im Stadtgebiet wirkt sich auch auf das öffentlich zugängliche Gelände des Universitätsklinikums Düsseldorf aus. Fortan gilt auch in allen Außenbereichen des UKD-Campus eine Maskenpflicht.

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