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Neue Regelung für Besucherinnen und Besucher sowie Begleitpersonen ab dem 25. Mai

Feste Besuchszeiten von 13:00 bis 14:30 Uhr +++ maximal eine Besucherin oder ein Besucher pro Tag und Patient +++ Kontrollpunkte an den Eingängen +++ Patientinnen und Patienten mit Untersuchungs- oder Ambulanzterminen sollten mehr Zeit einplanen

Nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW sind Besuche in Krankenhäusern wieder möglich. Allerdings sind die Krankenhäuser verpflichtet, strenge Regeln für Besucherinnen und Besucher umzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel eine Gesundheitskontrolle und die Erfassung von persönlichen Daten, um bei Bedarf Infektionsketten nachvollziehen zu können. Diese Maßnahmen dienen dem Schutz aller, ermöglichen aber auch, dass die Patientinnen und Patienten wieder in eingeschränkter Form Besuch empfangen können.

Das Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) wird aufgrund seiner dezentralen Bauweise vor besondere Herausforderungen gestellt. Die Krankenhaus-Einsatzleitung hat ein Konzept erarbeitet, das diesen besonderen Anforderungen gerecht wird.

Hier in kompakter Form die Regelungen, mit denen das UKD die gesetzlichen Vorgaben ab dem 25. Mai umsetzen wird:

1. Zugangsbeschränkungen: Der Zugang zu unseren Gebäuden ist für Besucherinnen und Besucher nur noch über die entsprechend ausgeschilderten Haupteingänge möglich. Hier müssen sich alle Besucher und Begleitpersonen von stationären und ambulanten Patienten an den dort eingerichteten Kontrollpunkten melden, die von einer Sicherheitskraft besetzt sind.

In allen Bereichen der Krankenversorgung muss auch von Besuchern und Begleitpersonen eine Mund-Nasenbedeckung (Alltagsmaske) getragen werden.

2. Besuchszeiten: Ab sofort können Patienten täglich ausschließlich innerhalb der folgenden Besuchszeiten besucht werden: 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr.

3. Anzahl der Besucher: Es gilt die einfache Regel 1x1: Jeder Patient darf täglich maximal von einem Besucher besucht werden. Pro Patient ist bei notwendiger Begleitung auch nur maximal eine Begleitperson erlaubt – bspw. bei einem Ambulanztermin.

4. Gesundheitsfragebogen (Besucherkarte): Jede Besucherin und jeder Besucher, aber auch jede Begleitperson muss vor dem Betreten der Gebäude am Kontrollpunkt einige Gesundheitsfragen in einer Besucherkarte beantworten.

Diese Besucherkarte ist auch im Internet abrufbar, kann also bereits vor dem Besuch zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt werden. Der Link: www.uniklinik-duesseldorf.de/besucherregelung

Sollten am Kontrollpunkt Krankheitssymptome bestätigt werden, ist ein Besuch oder eine weitere Begleitung einer Patientin/eines Patienten nicht möglich. Die betreffende Person muss das Gelände des UKD verlassen.

5. Besuchsregister: Jede Besucherin und jeder Besucher muss laut den rechtlichen Vorgaben in einem Besuchsregister namentlich vermerkt werden, damit bei Bedarf Infektionsketten nachvollzogen werden können.

Besucherinnen/Besucher müssen sich mit der ausgefüllten Besucherkarte bei den Pflegekräften auf der Station melden, bevor sie das Patientenzimmer betreten. Die Besucherkarte wird vorübergehend archiviert.

Begleitpersonen geben die ausgefüllte Besucherkarte am Stützpunkt der Ambulanz ab, damit sie dort ebenfalls gesammelt und vorübergehend archiviert werden.

Covid-19 Patienten können weiter nicht besucht werden, wobei jedoch Ausnahmen z.B. für sehr schwer kranke Patienten eingeräumt werden können.

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