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Nicht-dringliche Behandlungen: Behutsame Öffnung an der Uniklinik Düsseldorf

UKD führt Coronavirus-Schutzmaßnahmen fort, ist aber gleichzeitig wieder Anlaufpunkt für Patientinnen und Patienten mit anderen Erkrankungen

Am Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD) sind die Ambulanzen, Stationen und OP-Säle wieder geöffnet. Dennoch befindet sich das Klinikum aufgrund der Coronavirus-Pandemie nach wie vor in einer Sondersituation: Das UKD ist dazu verpflichtet, Behandlungsreserven vorzuhalten – für den Fall, dass die Zahl der COVID-19-Erkrankten wieder steigt. Dafür werden regelmäßig die vorliegenden Daten analysiert, damit im Bedarfsfall schnell wieder zusätzlicher Raum für eine höhere Anzahl von Erkrankten geschaffen werden kann.

Das UKD hat als einziger Maximalversorger in Düsseldorf auch eine Verpflichtung gegenüber solchen Patientinnen und Patienten, die unter anderen Erkrankungen leiden und auf eine hochspezialisierte Behandlung im Krankenhaus angewiesen sind. In vielen Fällen mussten mit Beginn der Pandemie nicht dringliche Eingriffe verschoben werden. Jetzt werden wieder Termine vergeben. „Das ist eine dringend notwendige Maßnahme – auch deshalb, weil wir als Universitätsklinikum für bestimmte Therapien der einzige Anlaufpunkt in der Region sind. Patienten sollten Beschwerden nicht ignorieren und Behandlungen auf die lange Bank schieben, denn auch das kann gesundheitliche Folgen haben“, so Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, Ärztlicher Direktor des UKD. Die Klärung, inwieweit Behandlungen trotz der Einschränkungen stattfinden können, erfolgt jeweils über die zuständige Klinik oder Ambulanz. Hier stehen die Teams für Terminvereinbarungen zur Verfügung.

Umfangreiche Schutzmaßnahmen

Darüber hinaus gibt es Patientinnen und Patienten, die aus Furcht vor einer Coronavirus-Infektion den Gang ins Krankenhaus scheuen. Das UKD hat umfassende Maßnahmen eingeleitet, um sowohl Patientinnen und Patienten als auch die Beschäftigten vor einer Ansteckung zu schützen. So wird zum Beispiel jede Patientin und jeder Patient gleich bei der stationären Aufnahme auf COVID-19 getestet. Ein zweiter Test erfolgt nach sieben Tagen Aufenthalt. Es gibt umfangreiche Untersuchungen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie detaillierte Vorgaben zu Hygienemaßnahmen. Auch die Einschränkung der Besuchszeiten gehört zum Sicherheitsprogramm.

„Wir haben neue Regelungen sehr frühzeitig im Haus kommuniziert und dann stetig – je nach Entwicklung der Gesamtsituation – angepasst“, erklärt Ekkehard Zimmer, Kaufmännischer Direktor des UKD. „Deshalb sind unsere Beschäftigten sehr routiniert im Umgang mit den Schutzmaßnahmen.“

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