Weiterbildungscurriculum der Klinik für Anästhesiologie am UKD zum Facharzt / zur Fachärztin für Anästhesiologie

Inhalt

1    Anästhesiologie
2    Operative Intensivmedizin
3    Schmerzmedizin
4    Notfallmedizin
5    Weiterbildungsgespräche
6    Standard Operating Procedures
7    Fortbildung
8    Dokumentation
9    Fakultative Weiterbildung
10  Anästhesiesimulator

1. Anästhesiologie

Die Klinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Düsseldorf führt jährlich in allen operativen Abteilungen sowie in den diagnostischen Eingriffsräumen über 18.000 Narkosen an mehr als 40 Narkose-Arbeitsplätzen durch. Hinzu kommt die perioperative Behandlung der Patienten in den Aufwachräumen und auf der operativen Intensivstation (CIA/CIB). Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll während einer 5-jährigen Weiterbildung sowohl umfassende theoretische als auch praktische Kenntnisse auf allen Teilgebieten des Faches erwerben und selbständig anwenden können und die Facharztreife erlangen.

Die Richtlinien zur Erlangung des Facharztes für Anästhesiologie der Ärztekammern sehen in der Weiterbildungszeit 5 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. §8 Abs. 1, davon 1 Jahr in der nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin vor. 4 Jahre sind im operativen Bereich zu absolvieren; auf die 4-jährige Weiterbildung im operativen Bereich können bis zu 1 Jahr Weiterbildung in der Chirurgie, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Innere Medizin, klinische Pharmakologie, Pharmakologie und Toxikologie, Physiologie oder Transfusionsmedizin angerechnet werden. Auf das eine Jahr Weiterbildung in der nichtspeziellen anästhesiologischen Intensivmedizin kann ein halbes Jahr Intensivmedizin in der Chirurgie, Herzchirurgie, Innere Medizin, Kinderchirurgie,  Kinderheilkunde oder Neurochirurgie angerechnet werden. Ein Jahr der Weiterbildung kann bei einer niedergelassenen Ärztin/einem niedergelassenen Arzt abgeleistet werden.

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Die Weiterbildung in der Klinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Düsseldorf ist wie folgt gegliedert Ärztin/Arzt im 1.-2. Weiterbildungsjahr

Ziele:

Die Ärztin/der Arzt soll nach 2 Jahren Weiterbildung die gängigen Methoden der Allgemein- und Regionalanästhesie und ihre Überwachung bei Patienten der ASA Klassifikationen I und II bei Operationen im Gebiet der Fächer der Allgemein- und Unfallchirurgie, Orthopädie, Urologie, Gynäkologie, HNO und Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sicher anwenden, mögliche anästhesiologische und operative Komplikationen richtig einschätzen und eine angemessene Infusionstherapie sowie postoperative Schmerzbehandlung weitgehend selbständig durchführen können. Sie/er soll in der Lage sein, bei Wahl- und Notfalleingriffen auch bei Patienten der ASA Kategorien III-IV einen fundierten Plan für die anästhesiologische Versorgung solcher Patienten vorzulegen, kritisch zu hinterfragen und eine Anästhesie unter Aufsicht durchzuführen.

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung muss in der Lage sein, eine adäquate präoperative Anamnese und körperliche Untersuchung durchzuführen, etwaige Erkrankungen, Störungen oder sonstige Besonderheiten erkennen und in ihrer Bedeutung für die Durchführung einer Anästhesie werten, notwendige Zusatzinformationen oder Untersuchungen anfordern und interpretieren, Vorschläge zur Vorbehandlung erarbeiten, sowie einen entsprechenden Plan für die sichere Durchführung einer Anästhesie formulieren können. Dazu zählen auch Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Beurteilung von EKG, Röntgen-Thorax, Lungenfunktion und Blutgasanalytik sowie die Interpretation laborchemischer Untersuchungen.

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll eine fachgerechte Masken- und Intubationsnarkose unter Verwendung volatiler und intravenöser Anästhetika durchführen können, wobei sie/er die besonderen Methoden der Narkoseein- und -ausleitung bei Patienten mit erhöhtem Aspirationsrisiko kennen und beherrschen und die Vorgehensweise bei Patienten mit vermuteten Intubationsschwierigkeiten ("difficult airway management") einschätzen können muss. Sie/er soll weitgehend selbständig eine lumbale Katheter-Periduralanästhesie, eine Spinalanästhesie und eine Plexusanästhesie durchführen können.

Sie/er soll über hinreichende Kenntnisse auf den Gebieten der prä-, intra- und postoperativen Anästhesiekomplikationen, der Pathophysiologie des operativen Eingriffs, der kardiopulmonalen Wiederbelebung und der Schockbehandlung verfügen und einen Patienten mindestens bis zum Eintreffen eines Facharztes stabilisieren können.

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung nimmt aktiv an der studentischen Lehre im Rahmen der Ausbildung im Studentenkurs und im operativen Bereich teil.

Voraussetzungen:

Zur Erreichung der Ziele muss sich die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung ausführliche theoretische und praktische Kenntnisse auf nachstehenden Feldern aneignen bzw. in ihnen unterwiesen werden:

Anästhesierelevante topographisch-anatomische, physiologische und pathophysiologische Grundlagen insbesondere auf den Gebieten:

Atemwege und Lunge (inklusive Gasaustausch, Atmungsregulation, Interpretation von Blutgasanalysen und Lungenfunktionstests), Hämodynamik (incl. EKG-Interpretation), Nieren- und Leberfunktion, Blutvolumen und dessen Regulation, Transfusionskunde (inklusive Gerinnungsphysiologie und Blutgruppensysteme), Wärme-, Wasser- und Elektrolythaushalt, zentrales, autonomes und peripheres Nervensystem und neuromuskuläre Übertragung.

Die Ärztin/der Arzt muss Detailkenntnisse über die Einflüsse und Komplikationen anästhesiologischer Maßnahmen auf die vorgenannten Systeme sowie über die Verhütung und Behandlung solcher Komplikationen besitzen. Sie/er muss über Kenntnisse der verschiedenen Narkosesysteme und Beatmungsgeräte für Erwachsene und Kinder sowie mögliche Komplikationen infolge von Fehlfunktionen oder -bedienung haben. Sie/er benötigt (wie im Medizinproduktegesetz (MPG) vorgeschrieben) Detailkenntnisse in der korrekten Bedienung und Anwendung aller von ihr/ihm ggf. einzusetzenden Narkosegeräte, Monitore, Infusionspumpen und Perfusoren, Defibrillatoren und Herzschrittmacher etc.

Es sind Detailkenntnisse in der Anwendung, Dosierung, Indikation und Kontraindikation sowie Pharmakologie, Haupt-, Begleit- und Wechselwirkung volatiler und intravenöser Anästhetika und Analgetika, Lokalanästhetika, Muskelrelaxantien, Katecholaminen und anderer Herz-Kreislauf wirksamer Medikamente, Atemwegstherapeutika, Insuline, Kortikosteroide und Thyreostatika erforderlich. Hierzu gehört auch die Infusionstherapie, die Aufbereitung von und Behandlung mit Blut- und gerinnungsaktiven Produkten sowie Plasmaersatzmitteln.

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Ärztin/Arzt in Weiterbildung 3. Weiterbildungsjahr

Ziele:

Das dritte Jahr der Weiterbildung dient der Vertiefung der bisher erworbenen Kenntnisse und die Durchführung von schwierigeren Anästhesien. Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll nach 3-jähriger Ausbildung die Prinzipien der Allgemein- und Regionalanästhesie sowie der postoperativen Schmerzbehandlung bei Patienten der ASA-Klassifikationen I-IV in allen Alterstufen selbständig anwenden können und in der Lage sein, bei Notfalleingriffen auch Patienten der ASA-Kategorien IV-V unter Anleitung fachgerecht zu versorgen. In Ergänzung des ersten Ausbildungsabschnittes beinhaltet dies die anästhesiologische Versorgung polytraumatisierter Patienten, Patienten mit Wahl- und Notfalleingriffen auf den Gebieten der Neurochirurgie, der Geburtshilfe, der Gefäßchirurgie, der Augenheilkunde sowie der Kleinkinder- und Neonatalchirurgie.

Voraussetzungen:

Zur Erreichung der Ziele muss sich die Ärztin/der Arzt ausführliche theoretische und praktische Kenntnisse auf nachstehenden Feldern aneignen bzw. in ihnen unterwiesen werden: Anästhesieverfahren und Risiken bei diagnostischen Eingriffen in allen Altersstufen, insbesondere bei Laparoskopien, Bronchoskopien, Mediastinoskopien, Ösophagoskopien, Ureteroskopien und neuroradiologischen Eingriffen.

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen geburtshilflicher Eingriffe:

Dazu zählen insbesondere Kenntnisse über physiologische, pathophysiologische und pharmakologische Veränderungen im Rahmen der normalen und Risikoschwangerschaft, geburtshilfliche Überwachungsmethoden von Fetus und Wehentätigkeit, geburtshilfliche Komplikationen und ihre Behandlung, die Beherrschung der Katheterperiduralanästhesie und der Spinalanästhesie zur Sectio und vaginalen Entbindung sowie die Neugeborenenreanimation.

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen gefäßchirurgischer Eingriffe:

Dazu zählen insbesondere detaillierte Kenntnisse über pathophysiologische Veränderungen im Rahmen von Operationen an den hirnversorgenden Arterien, der Aorta, insbesondere der Aortenabklemmung, sowie der großen Viszeral- und Extremitätenarterien.

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen augenärztlicher Eingriffe :

Dazu zählen vor allem Kenntnisse über Besonderheiten im Rahmen von Operationen am eröffneten Auge (insbesondere bei erhöhtem Aspirationsrisiko) und zur Schiel-Korrektur sowie die Kenntnis von medikamentösen Wechselwirkungen mit intrakonjunktival verabreichten Pharmaka.

Anästhesiemethoden im Rahmen kinder- und neonatalchirurgischer Eingriffe:

Dazu zählen detaillierte Kenntnisse über physiologische, pathophysiologische und pharmakologische Besonderheiten im Rahmen von Operationen an Frühgeborenen, Säuglingen und Kleinkindern, ihre Intubation und Beatmung sowie praktische Erfahrungen in der Kaudalanästhesie im Kindesalter.

Methoden und Risiken der Regionalanästhesie:

 Dazu zählen detaillierte Kenntnisse bzw. praktische Fertigkeiten über Besonderheiten und Komplikationen im Rahmen von lumbalen und thorakalen Katheterperiduralanästhesien, Spinal- und Plexusanästhesien (axilläre, supraklavikuläre, vertikal infraklavikuläre, interscalenäre Blockaden), N. femoralis-, N. ischiadicus- und N. obturatorius-Blockaden, intravenöse Regionalanästhesie sowie die Technik der Anwendung eines Nervenstimulators.

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Arztin/Arzt in Weiterbildung 4. Weiterbildungsjahr

Ziele:

In Ergänzung der ersten beiden Abschnitte beinhaltet die Weiterbildung im 4. Jahr die anästhesiologische Versorgung neuro-, lungen- und herzchirurgischer Patienten. Weiterhin dient diese Phase der Vertiefung von Kenntnissen in den anderen Bereichen.

Voraussetzungen:

Zur Erreichung der Ziele muss sich die Ärztin/der Arzt ausführliche theoretische und praktische Kenntnisse auf nachstehenden Feldern aneignen bzw. in ihnen unterwiesen werden:

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen neurochirurgischer Eingriffe:

Dazu zählen Kenntnisse über physiologische, pathophysiologische und pharmakologische Besonderheiten im Rahmen des isolierten Schädel-Hirn-Traumas, Hirnödems und sonstiger neurochirurgischer Notfälle, Eingriffe in der vorderen und hinteren Schädelgrube, der Hypophyse, der zerebralen Gefäße, des Liquorsystems, der Wirbelsäule, bei der Anwendung der kontrollierten arteriellen Hypotension, sowie Kenntnisse über die Hirntoddiagnostik und Organspende.

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen lungenchirurgischer Eingriffe:

Dazu zählen detaillierte Kenntnisse über Besonderheiten und Komplikationen im Rahmen von Operationen an Lunge, Mediastinum und Perikard, insbesondere bei Mediastinoskopie, Pneumonektomie und Lobektomie, Myasthenia gravis, bronchopleuraler Fistel, Lungenabszeß und Pleuraempyem, bei Thoraxtrauma, seitengetrennter Intubation und Beatmung, sowie die Prinzipien und Komplikationen der pleuralen Drainagebehandlung.

Anästhesiemethoden und Risiken im Rahmen herzchirurgischer Eingriffe:

Dazu zählen detaillierte Kenntnisse über Besonderheiten und Komplikationen im Rahmen von Operationen an Herz (Chirurgie der Herzkranzgefäße, der Herzklappen und angeborener Fehlbildungen) und Aorta, insbesondere unter Einsatz der Hypothermie und Antikoagulation, die Pathophysiologie der extrakorporalen Zirkulation und Prinzipien der Myokardprotektion, die Prinzipien und Anwendung der passageren bzw. permanenten externen, transvenösen, tranthorakalen und internen Schrittmacherbehandlung sowie Diagnostik und Behandlung der Myokardischämie und des Herzversagens.

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2. Operative Intensivmedizin

Ärztin/Arzt in Weiterbildung 5. Weiterbildungsjahr

Die Ärztin/der Arzt in Weiterbildung soll nach 5-jähriger Ausbildung die Grundlagen der operativen Intensivmedizin beherrschen. Im Rahmen der Intensivmedizin sollen diagnostische und therapeutische Methoden bei der Behandlung von Patienten mit schweren Störungen der kardialen, pulmonalen, neurologischen, renalen, hepatischen und gastrointestinalen Funktionen infolge von Trauma, Operation, Infektion, Intoxikation, perioperativer Komplikationen und/oder Exazerbationen zugrundeliegender Erkrankungen erlernt werden. Dies beinhaltet die Therapie aller Schockformen, des Lungenödems, schwerwiegender Herzrhythmusstörungen, Lungenembolie, akutes Lungenversagen, invasive und nicht-invasive Beatmungsverfahren, Überwachung des neurologischen Zustandes des Patienten (Koma, Krampfleiden, fokale Defizite, Grad der Sedierung), Therapie des akuten Nierenversagens mit unterschiedlichen extrakorporalen Nierenersatzverfahren, die enterale und parenterale Ernährungstherapie und die Behandlung von Störungen des hämatologischen Systems (Gerinnungsstörungen, Antikoagulation, Thrombolyse, Fibrinolyse, Transfusionsmedizin). Es sind detaillierte Kenntnisse zur Therapie von Infektionen, SIRS, Sepsis, septischer Schock und Multiorganversagen erforderlich. Praktische Fertigkeiten auf dem Gebiet der Kardioversion, Defibrillation und Schrittmachertherapie, der verschiedenen Methoden der Tracheotomie, der Pleuradrainage und der Nierenersatztherapie sollen erworben werden. Der Erwerb von Grundkenntnissen auf dem Gebiet der Ultraschalldiagnostik des Abdomens als auch des Herzens ( transösophageale Echokardiographie (TEE), transthorakale Echokardiographie) wird angestrebt.

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3. Schmerzmedizin

Postoperative Schmerztherapie:

Im Rahmen der postoperativen Schmerztherapie werden neben systemischer Analgetika-Applikation je nach operativem Eingriff auch regionale schmerztherapeutische Verfahren eingesetzt. Die postoperative Überwachung und Nachsorge der Patienten, die eine Regionalanästhesie erhalten haben, obliegt im Tagesablauf dem im akuten Schmerzdienst tätigen Mitarbeiter in enger Zusammenarbeit mit den Anästhesisten des jeweiligen Bereiches und wird während der Bereitschaftsdienstzeit vom jeweiligen diensthabenden Kollegen durchgeführt. Hierzu gehört die regelmäßige Visite nach rückenmarksnaher Anästhesie (Spinalanästhesie, Periduralanästhesie mit oder ohne Katheter) und nach regionalen Nervenblockaden (Plexusanästhesie der oberen Extremität, Femoraliskatheter, Nervus ischiadicus Blockaden etc.). An Wochenenden und Feiertagen werden alle Patienten mit regionalen Analgesieverfahren vom eigens hierfür anwesenden Schmerzdienst täglich zweimal aufgesucht. Zur systemischen Analgetika-Applikation wird v.a. auch die patienten-kontrollierte Analgesie mittels PCA-Infusionspumpe eingesetzt. Auch diese Patienten werden vom Schmerzdienst betreut.

Schmerztherapie bei chronisch schmerzkranken Patienten:

Über unsere Ambulanz für Schmerztherapie versuchen wir, denjenigen Patienten zu helfen, deren Schmerzen trotz Therapie der Grunderkrankung weiterhin bestehen. Wir behandeln fast jede chronische Schmerzerkrankung im Erwachsenen- und Kindesalter. Diese kann im Verlauf einer Tumorerkrankung oder auch nach Nerven- und Rückenmarksverletzungen, nach einer Operation beispielsweise am Rücken, der Bandscheibe, im Gesicht, an Gelenken und Knochen oder nach Schlaganfällen entstehen. Auch für Patienten mit Kopfschmerzen wie Migräne, Spannungskopfschmerz und anderen Kopfschmerzformen (z.B. Kopfschmerz im Kindesalter, Cluster etc.) sind wir ansprechbar.

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4. Notfallmedizin

Im Rahmen der studentischen Ausbildung wird die Notfallmedizin in den beiden Pflichtpraktika "Akute Notfälle und 1. ärztliche Hilfe" sowie "Praktikum der Notfallmedizin" gelehrt. Der Erwerb des "Fachkundenachweises Arzt im Rettungsdienst" bzw. der Zusatzbbezeichnung „Notfallmedizin“ und die Weiterbildung zum "Leitenden Notarzt" wird empfohlen und von der Klinik unterstützt. Da die Klinik für Anästhesiologie kein eigenes Notarzteinsatzfahrzeug besetzt, wird die Teilnahme am außerklinischen Notarztdienst befürwortet.

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5. Weiterbildungsgespräche

Die Weiterbildung zum Facharzt für Anästhesiologie soll eine gründliche klinisch-wissenschaftliche Ausbildung umfassen. Die Qualität der Ausbildung hängt allerdings nicht nur von der Qualifikation und dem Engagement der Ausbilder ab, sondern ganz entscheidend auch vom Willen und der Fähigkeit des in Weiterbildung befindlichen Assistenten, sich kontinuierlich durch regelmäßige Lektüre wissenschaftlicher Zeitschriften und fundierter Lehrbücher einen hohen Wissensstand selbst anzueignen. Dazu steht jedem Mitarbeiter die Möglichkeit offen, über den persönlichen Internetzugang auf die elektronische Zeitschriftenbibliothek der Universität zuzugreifen.

Die Weiterbildungsordnung sieht die Durchführung von Weiterbildungsgesprächen vor. Dabei wird einmal jährlich ein Weiterbildungsgespräch mit dem Weiterbildungsermächtigten, Herrn Prof. Dr. Pannen, geführt. Zusätzlich werden zu Beginn und zum Ende einer Rotation mit dem jeweiligen Bereichsleiter ein Einführungs- und ein Abschlussgespräch geführt.

Diese Gespräche werden im Nachweisheft zur qualifizierten Weiterbildung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin dokumentiert.

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6. Standard Operating Procedures (SOP)

Die Klinik für Anästhesiologie berücksichtigt schriftlich festgelegte Standards. Diese liegen in den jeweiligen Bereichen aus. Die Ärztin/ der Arzt in Weiterbildung wird aktiv an der Erarbeitung und Aktualisierung dieser SOPs beteiligt.

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7. Fortbildung

Für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wird eine curriculare Fortbildung angeboten. Außerhalb des Curriculums findet wöchentlich eine Fortbildung für alle Ärztinnen und Ärzte der Klinik statt.

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8. Dokumentation

Die Ärztin / der Arzt in Weiterbildung führt ein Portfolio. In dieser Sammelmappe werden der Weiterbilldungsnachweis der DGAI, Nachweise von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, Fachkunden, abgelegte Prüfungen (z.B. DESA), Gutachten und kritische Fallberichte sowie Veröffentlichungen zusammengefaßt. Dieses Portfolio ist einmal jährlich zum Weiterbildungsgepräch vorzulegen und dokumentiert den Weiterbildungsverlauf.

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9. Fakultative Weiterbildung nach der Facharztreife

Da sich innerhalb der 5-jährigen Weiterbildung eine umfassende Ausbildung zur selbständigen Tätigkeit auf allen Gebieten der Anästhesie einschließlich der Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie für alle auszubildenden Ärzte kaum realisieren lässt, erfolgt eine vertiefende Weiterbildung je nach Interesse und Möglichkeit in ausgewählten Schwerpunkten der Klinik.

Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Schmerztherapie:

Die Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten gehört wie die Therapie akuter prä- und postoperativer Schmerzen zum Aufgabenspektrum des Anästhesisten. Spezielle Schmerztherapie ist neben den modernen Therapieverfahren vor allen Dingen eine zeitintensive Medizin, die Hinwendung zum Schmerzpatienten, Mitgefühl und Zuhörenkönnen erfordert. Im Rahmen der vertiefenden Weiterbildung ist eine Mitarbeit in der Schmerzambulanz möglich.

Fakultative Weiterbildung in der Speziellen Anästhesiologischen Intensivmedizin:

Die Spezielle Anästhesiologische Intensivmedizin umfasst in Zusammenarbeit mit den für das Grundleiden zuständigen Ärztinnen oder Ärzten die Intensivüberwachung und Intensivbehandlung von Patienten, deren Vitalfunktionen oder Organfunktionen in lebensbedrohlicher Weise gestört sind und durch intensivtherapeutische Verfahren unterstützt oder aufrechterhalten werden müssen. Die Weiterbildungszeit beträgt 2 Jahre an einer Weiterbildungsstätte gem. § 8 Abs. 1. Ein Jahr der Weiterbildung in der Speziellen Anästhesiologischen Intensivmedizin muss zusätzlich zur Gebietsweiterbildung abgeleistet werden. Angerechnet werden können 12 Monate Intensivmedizin während der Weiterbildung im Fach Anästhesiologie.

Inhalt und Ziel der Weiterbildung ist der Erwerb und Nachweis spezieller Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, welche über die im Gebiet aufgeführten Inhalte hinausgehen, in den theoretischen Grundlagen und der praktischen Durchführung der Intensivüberwachung und Intensivbehandlung des Gebietes einschließlich der Beatmungsverfahren, Ernährungsregime und spezielle intensivmedizinischen Verfahren des Gebietes. Hierzu gehören in der Speziellen Anästhesiologischen Intensivmedizin spezielle Kenntnisse:

  • Erfahrungen und Fertigkeiten in der differenzierten Beatmungstechnik einschließlich der Beatmungsentwöhnung, insbesondere bei Langzeitbeatmung, sowie den für die Beatmung notwendigen Analgesierungs- und Sedierungsverfahren und der therapeutischen Bronchoskopie
  • den extrakorporalen Ersatzverfahren bei akutem Organversagen
  • der differenzierten Elektrotherapie des Herzens
  • den differenzierten Punktions- und Katheterisierungstechniken des Gefäßsystems einschließlich hierbei durchführbarer Messverfahren
  • der physikalisch-pharmakologischen Hypothermie
  • der differenzierten Intensivtherapie bei oder nach Operationen, Traumata und bei Organversagen einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung
  • der interdisziplinären Behandlungskoordination mit den für das Grundleiden zuständigen Ärztinnen und Ärzten
  • Vermittlung und Erwerb spezieller Kenntnisse über betriebliche, organisatorische sowie rechtliche und ethische Aspekte der Intensivmedizin sowie die nichtoperative Intensivüberwachung und -behandlung.

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10. Anästhesiesimulator DANIS

Seit Mitte 2004 verfügt die Klinik für Anästhesiologie des Universitätsklinikums Düsseldorf über DANIS, den Düsseldorfer Anästhesie-, Notfall- und Intensiv-Simulator. Der „Full-Scale“ Patientensimulator ermöglicht das Training von Studenten, Ärzten aller Stufen der Weiterbildung, sowie Pflege- und Assistenzpersonal. Im Rahmen der strukturierten Weiterbildung für Anästhesiologie am UKD nehmen Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung am Simulatortraining teil. Insbesondere werden dabei Notfallszenarien wie unerwartet schwieriger Atemweg oder Reanimationen trainiert.

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Aktualisiert am 10.10.2007

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