Wie läuft eine Strahlenbehandlung ab?

Persönliches Gespräch

Nach Überweisung zum Strahlentherapeuten findet der erste Kontakt in der strahlentherapeutischen Poliklinik statt. Hier wird der Arzt im persönlichen Gespräch die Vorgeschichte des Patienten erfragen...

Untersuchung

...sowie eine körperliche Untersuchung durchführen. Unverzichtbar als Informationsquellen sind Arztbriefe, Untersuchungsbefunde, Operationsberichte, histologische (körpergewebsbezogene) Befunde und die angefertigten Röntgen-, CT- (computertomographischen) bzw. MR- (kernspintomographischen) Aufnahmen.

Behandlungsplan erstellen

Hat der Strahlentherapeut ein umfassenden Bild vom Patienten und vom bisherigen Verlauf der Tumorerkrankung gewonnen, kann er einen individuellen Behandlungsplan erstellen.

Aufklärung

Wesentlicher Bestandteil des Polikliniktermines ist ferner das Aufklärungsgespräch, in welchem Indikation, Zielsetzung, Ablauf und mögliche Nebenwirkungen der vorgesehenen Strahlenbehandlung im Detail erläutert werden.

Therapie festlegen

Die Festlegung des geeigneten therapeutischen Vorgehens erfordert in vielen Fällen die Absprache mit den an der Tumorbehandlung beteiligten Fachdisziplinen und ggf. die Vervollständigung der Voruntersuchungen. Wird gemeinsam mit dem Patienten der Entschluß zur Bestrahlung getroffen, erfolgt die Vereinbarung weiterer Termine zur Vorbereitung und Einleitung der Strahlenbehandlung.

Bestrahlungsplanung /Simulation

Bei der Simulation erfolgt die Festlegung der Bestrahlungstechnik und die Anzeichnung der Bestrahlungsfelder. Bei vielen Patienten wird eine dreidimensionale Bestrahlungsplanung durchgeführt, welche zusätzliche Planungsschritte einschließlich einer speziell hierfür erstellten Computertomographie und/oder Kernspintomographie erfordert. Nach Abschluß aller vorbereitenden Schritte, die zumeist mehrere Termine an mehreren aufeinander folgenden Tagen erfordern, beginnt die eigentliche Strahlenbehandlung.

Ambulante / stationäre Behandlung

Sie erfolgt bei der überwiegenden Zahl der Patienten ambulant, soweit es das Behandlungskonzept, der Allgemeinzustand des Patienten und die äußeren Umstände erlauben. Eine stationäre Durchführung der Strahlentherapie bietet jedoch in bestimmten Situationen Vorteile, um insbesondere bei der Kombination mit einer Chemotherapie den planmäßigen und möglichst komplikationsarmen Behandlungsablauf zu gewährleisten.

Behandlungsdauer und -zeit

In der Regel werden fünf Bestrahlungen pro Woche (montags bis freitags) verabreicht, wobei an jedem Tag die gleiche Dosisportion eingestrahlt wird. Die jeweilige Bestrahlungszeit ist kurz und dauert im allgemeinen nur wenige Minuten. Größere Bestrahlungspausen oder Unterbrechungen sind aus strahlenbiologischen Gründen in der Regel nicht vorgesehen bzw. zu vermeiden, um die Wirkung der Bestrahlung nicht zu gefährden.

Vertrauensvolle Beziehung

Die apparativ aufwendige Ausstattung einer modernen Strahlenklinik dient der Gewährleistung einer sicheren, effektiven und zugleich schonenden Strahlenbehandlung. Den Behandlungsablauf hingegen bestimmt eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient einerseits und Ärzten sowie Medizinisch-Technischen-Röntgenassistentinnen (MTRA) andererseits. Dieser kommt während der meist mehrwöchigen Behandlungsdauer eine besondere Bedeutung zu.

Nachsorge

Nach Abschluß der Strahlenbehandlung erfolgt die Wiedervorstellung des Patienten beim zuweisenden Arzt. Soweit die Gesamtbehandlung damit beendet ist, schließt sich die strahlentherapeutische Nachsorge an, welche in enger Abstimmung mit den anderen beteiligten Disziplinen erfolgt.

Wie wirkt Strahlentherapie?

Strahlung ist eine "Wachstumsbremse" für lebendes Gewebe. Sie bewirkt eine Hemmung der Zellteilung.

Die kleinste funktionsfähige Einheit jedes lebenden Organismus - und auch jedes Tumors - ist die Zelle. Die meisten Zellen haben nur eine begrenzte Lebensdauer und müssen fortlaufend ersetzt werden. Dies geschieht durch Teilung der Zellen. Die Zellteilung ist eine Basisfunktion des Lebens. Nur wenn sie ungestört abläuft, können Organe ihre "Arbeit" leisten. Auch das Wachstum eines Tumors wird über Zellteilung geregelt. Eine der Hauptwirkungen von Strahlung besteht in der Störung oder sogar Verhinderung der Zellteilung.

Einige biologische Grundlagen

Im Inneren jeder Zelle befindet sich ein Zellkern als "Kommandozentrale".

An diesem Ort entscheidet sich, ob und wann sich eine Zelle teilt. Der Zellkern enthält u.a. auch die Schlüsselsubstanz für die Vererbung, die sog. Desoxyribonukleinsäure (DNS). Dieses Molekül ist in zwei Strängen schraubenförmig angeordnet und enthält sämtliche Erbinformationen.

Vor der Zellteilung muß die DNS eine "Kopie ihrer selbst" anfertigen. Die DNS wird in zwei gleiche Portionen aufgeteilt, die bei der Zellteilung an die beiden neu entstandenen "Tochterzellen" weitergegeben werden.

Hier greift die Strahlung ein: Sie kann die "DNS-Schraube" so in ihrer Struktur verändern, dass die Zelle ihre Teilungsfähigkeit verliert und im Laufe der Zeit abstirbt.

Zellen verfügen jedoch für den Fall einer Schädigung der DNS überein eigenes "Reparatursystem", das aus speziellen Enzymen besteht. Diese können - wie eine Schere - defekte Stellen aus der DNS ausschneiden und ersetzen. Reparaturvorgänge spielen sich jedoch nicht nur an der DNS ab, sondern auch in der gesamten Zelle: So können Zellen und Gewebe, die geschädigt wurden, die Fähigkeit zu beschleunigtem Wachstum entwickeln und so die Schädigung "ausgleichen".

Je besser ausgeprägt die Reparaturfunktionen eines Gewebes sind, um so geringer ist seine Strahlenempfindlichkeit. Oder umgekehrt: Ein Gewebe ist um so strahlenempfindlicher, je weniger gut dieses "Reparatursystem" funktioniert.

Diese Fähigkeit zur Reparatur ist im gesunden Gewebe wesentlich ausgeprägter als bei vielen Tumoren, so daß die schädigende Wirkung der Strahlung auf den Tumor weit mehr Einfluß nimmt als auf die umgebenden gesunden Organe.

Genau diesen Unterschied im Reparaturvermögen macht man sich für die Therapie zunutze: Während sich gesundes Gewebe meist wieder von der Bestrahlung erholt, können Tumore oder auch vereinzelte Tumorzellen durch die Bestrahlung soweit geschädigt bzw. zerstört werden, dass ein erneutes Tumorwachstum und damit unter Umständen auch die Streuung von Tumorzellen in andere Organe (Metastasenbildung) verhindert werden können. Die Reparaturen im Normalgewebe werden durch biochemische Prozesse ermöglicht, die jedoch eine bestimmte Zeit benötigen. Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit der Aufteilung der gesamten Strahlendosis in mehrere Einzelsitzungen (Fraktionen). Nach erfolgreicher Bestrahlung sterben Tumorzellen ab und werden von körpereigenen Zellen (u.a. sog. Freßzellen = Makrophagen) zerlegt und abgeräumt.

Die verabreichte Dosis

Die Dosiseinheit in der Strahlentherapie heißt Gray (Abkürzung Gy) nach dem Physiker L. H. Gray. Die für eine Tumorvernichtung notwendige Dosis richtet sich nach der Strahlenempfindlichkeit des entsprechenden Tumors und liegt meist zwischen 40 und 70 Gy. Welche Gesamtdosis für den einzelnen Patienten und seine Erkrankung angestrebt wird, legt der behandelnde Radioonkologe in der Regel vor dem Behandlungsbeginn fest.

Diese Gesamtdosis wird in Einzelportionen (Fraktionen) aufgeteilt. Diese betragen in der Regel 2 Gy, wobei Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Prinzipiell gilt die Regel: je kleiner die Einzeldosis, um so verträglicher ist die Therapie und um so geringer ist insbesondere das Risiko bleibender Spätkomplikationen.

Welche Ziele verfolgt man mit einer Strahlentherapie?

Grundsätzlich unterscheidet man zwei Zielsetzungen:

Kurative Strahlenbehandlung mit dem Ziel: Heilung der Tumorerkrankung

Wenn eine solche möglich ist spricht man von kurativer Strahlentherapie. Sie kann sowohl bei einem sichtbaren Tumor zum Einsatz kommen als auch vorbeugend dann, wenn man zwar keinen Tumor sieht aber befürchtet, dass z.B. im Operationsgebiet noch vereinzelte Tumorzellen zurückgeblieben sind. Diese sollen durch die Bestrahlung vernichtet werden (adjuvante Strahlentherapie).
Einige Beispiele für die Heilung von sichtbaren Tumoren durch eine alleinige Strahlentherapie: Lymphdrüsenkrebs, Stimmbandkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs. Beispiele für die adjuvante Bestrahlung: die Strahlentherapie nach organerhaltender Operation bei Brustkrebs und die Nachbestrahlung bei Darmkrebs.

Symptomatische (palliative) Strahlentherapie mit dem Ziel: Linderung von Symptomen

Ist eine Heilung der Tumorerkrankung nicht möglich, ist durch eine Strahlentherapie eine Linderung tumorbedingter Symptome, oft auch eine Lebensverlängerung möglich. Vor allem Schmerzen sprechen häufig besonders gut auf eine Bestrahlung an. So kann beispielsweise bei Knochenschmerzen, die durch Absiedlungen des Tumors (Metastasen) bedingt sind, in ca. 80 Prozent eine Linderung durch Bestrahlung erzielt werden. In vielen Fällen kann sich der Knochen dann wieder aufbauen, Knochenbrüche können oft verhindert werden.

Aber auch Atemnot, Schluckbeschwerden, Lähmungen, Harnstauung, Lymphstau oder Blutungen können häufig günstig beeinflußt werden. Damit ist die palliative Strahlentherapie bei vielen Tumorpatienten eine sehr effektive Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität.

Welche Arten von Strahlentherapie gibt es?

Aufgabengebiet der Strahlentherapie ist die Behandlung von Krebsleiden mit Hilfe von energiereichen Strahlen die von aussen (perkutane Bestrahlung, Teletherapie) oder von kurzer Distanz bzw. innen (Brachytherapie) auf den Tumor appliziert werden um die Krebszellen möglichst vollständig zu zerstören.

Teletherapie (Bestrahlung von aussen, externe Strahlentherapie)

Diese macht den größten Teil der Strahlentherapie aus. In einem speziellen Therapiegerät wird Strahlung erzeugt und über Felder einer festgelegten Größe von außen in das Körperinnere eingestrahlt.

Die Bestrahlungsgeräte für die Teletherapie

Es gibt verschiedene Bestrahlungsgeräte; am häufigsten werden Linearbeschleuniger verwendet, vereinzelt auch noch Telekobaltgeräte. Linearbeschleuniger und Kobaltgeräte unterscheiden sich vor allem dadurch, dass die von ihnen produzierte Strahlung unterschiedlich tief in den Körper eindringt. Diese Eindringtiefe hängt von der Energie ab, die das Gerät der Strahlung "mitgibt". Telekobaltgeräte produzieren Gammastrahlen, die sich für Tumore eignen, die eher oberflächlich ("halbtief") gelegen sind. Das letzte Telekobaltgerät unserer Klinik wurde Ende 2012 stillgelegt. Seit Mitte 2013 werden ausschließlich Linearbeschleuniger für die perkutane Bestrahlung eingesetzt.

Linearbeschleuniger erzeugen zwei Arten von Strahlen: erstens ultraharte Röntgenstrahlen (Photonen höherer Energie), die sich vor allem für die Behandlung tiefliegender Tumore eignen und zweitens negativ geladene Teilchen (Elektronen), die hingegen nur wenige Zentimeter ins Gewebe eindringen und deshalb zur Therapie nahe der Oberfläche gelegener Krankheitsherde verwandt werden.

Die biologische Wirkung der verschiedenen Strahlen herkömmlicher Therapiegeräte am Tumor ist jedoch gleich: Wird die gleiche Strahlendosis aus einem Linearbeschleuniger in einer Gewebestruktur aufgenommen, so erzielt sie den gleichen Effekt in dem jeweils bestrahlten Gewebe. Moderne Bestrahlungsgeräte sind technisch äußerst kompliziert aufgebaut. Sie werden deshalb täglich vor Inbetriebnahme geprüft. Außerdem verfügen die Linearbeschleuniger-Anlagen über eine Vielzahl von "Sicherungen". So gibt das Gerät die Bestrahlung nur dann frei, wenn sämtliche Einzelheiten (z.B. Größe des Feldes, Winkel, Bestrahlungszeit) genau mit den geplanten und im Computer gespeicherten Daten übereinstimmen.

Bereits bei kleinsten Abweichungen "verweigert" das Gerät die Bestrahlung. Somit ist es mit den modernen Geräten nahezu unmöglich, "versehentlich falsch zu bestrahlen". Jede einzelne Bestrahlung wird in allen Einzelheiten mehrfach dokumentiert, so dass sich auch Jahre später alle Details genau nachvollziehen lassen.

Für den interessierten Leser: Der Linearbeschleuniger

Im medizinischen Bereich werden am häufigsten Elektronenbeschleuniger eingesetzt. Elektronen sind winzige, negativ geladene Teilchen. Die Quelle, in der sie erzeugt und ausgesendet werden, ist ein Glühdraht. Die dort produzierten Elektronen werden in einem Hochvakuumrohr so beschleunigt, dass sie nahezu Lichtgeschwindigkeit erreichen. Am Ende des Rohres werden die Elektronen mit Hilfe starker Magneten (sog. Bandingmagnete) in ihrer Bahn auf die gewünschte Richtung umgelenkt.

Diese Elektronen können direkt zur Therapie eingesetzt werden, indem man sie mit einer sogenannten Streufolie über eine definierte Fläche verteilt und so für die Bestrahlung oberflächlicher Tumoren einsetzt. Häufiger wird jedoch eine Photonenbestrahlung für tiefliegende Tumore benötigt; sie kann erzeugt werden, indem man die o.g. Elektronen auf ein wassergekühltes Metall (sogenanntes Target) treffen läßt.

Durch den Aufprall auf das Wolframtarget werden die ultraschnellen Elektronen abrupt gebremst, und durch Energieumwandlungsprozesse entstehen dabei Photonen (auch als ultraharte Röntgenstrahlen bezeichnet). Photonen können aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften - im Gegensatz zu Elektronen - tiefer in den Körper eindringen. Je energiereicher die Photonenstrahlung ist um so größer ist ihre Eindringtiefe.

Brachytherapie (Bestrahlung von innen, Afterloading)

Die Brachytherapie wird sowohl allein als auch ergänzend zur Teletherapie zur Behandlung von gynäkologischen Tumoren, Geschwülsten im HNO-Bereich, den Lungen, der Speiseröhre und den Weichteilen verwendet. Bei der 3-D-bildgestützten Brachytherapie hoher Dosisleistung (HDR - High Dose Rate) werden (teilweise über eine Operation) temporär Schlauchkatheter in das Behandlungsgebiet gelegt und der Tumor anschließend mit einem in diese Katheter eingeführten umhüllten radioaktiven Strahler fraktioniert behandelt. Alternativ kann der Strahler mittels eines Applikators in eine natürliche Körperhöhle platziert werden.

Die Bestrahlungsgeräte für die Brachytherapie

Das Bestrahlunsgerät der Brachytherapie ist der sog. Afterloader und besteht aus der umschlossenen radioaktiven Strahler und der Schutzeinrichtung, dem sog. Tresor.

Welche Nebenwirkungen kann eine Strahlenbehandlung haben?

Die Strahlentherapie ist eine lokale Maßnahme, deren Wirkung sich in der Regel auf die Region des Bestrahlungsfeldes beschränkt. So entsteht beispielsweise Haarausfall nur bei Bestrahlung des Kopfes.

Prinzipiell unterscheidet man akute Nebenwirkungen, d.h. solche, die bereits in den Wochen während der Strahlentherapie auftreten, von Spätreaktionen, die Monate bis Jahre nach der Therapie eintreten können. Beispiele für akute Nebenwirkungen sind Schleimhautentzündungen im Mund oder in der Speiseröhre bei Bestrahlung in der Kopf-Hals-Region, Übelkeit oder Durchfälle bei Bestrahlung im Bauchbereich oder Hautrötungen bei Bestrahlung der Brust. Beispiele für Spätreaktionen sind Hautverfärbungen oder Verhärtungen des Unterhautfettgewebes.

Eine verbesserte Bestrahlungsplanung und -technik sowie kleinere und damit verträglichere Einzeldosen lassen heute solche Nebenwirkungen seltener werden.

Dennoch muß ein gewisses Maß an unerwünschten Begleiteffekten gelegentlich in Kauf genommen werden, um eine Krebserkrankung effektiv zu bekämpfen.

Bösartige Tumoren sind aggressive Erkrankungen, die unbehandelt nahezu immer zum Tode führen. Eine Bekämpfung - oft auch Heilung solcher Erkrankungen ist in den letzten Jahrzehnten möglich geworden. Man darf jedoch nicht erwarten, dass lebensbedrohende Erkrankungen allein mit "Streicheleinheiten" wirksam behandelt werden können.

Falls es also durch eine Tumorbehandlung zu Nebenwirkungen kommt, sollte der Patient die Bereitschaft aufbringen, diese als "Preis" für die Chance zu sehen, die Tumorerkrankung in den Griff zu bekommen.

Prinzipiell gilt:

Je positiver die Einstellung zu möglichen Nebenwirkungen ist, um so weniger beeinträchtigend werden sie subjektiv empfunden. Eine optimistische Grundhaltung ist der beste Verbündete für Arzt und Patient im gemeinsamen Kampf gegen die Tumorerkrankung.

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