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(v.l.) Dr. Werner Richter (Präsident des Düsseldorfer Oberlandesgerichts), Peter Biesenbach (Minister der Justiz Nordrhein-Westfalen) und Prof. Dr. Dr. Frank Schneider (Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des UKD)

Wichtige Zusammenarbeit für den Kinderschutz: Interdisziplinäre Fallkonferenz zum Familienrecht in Düsseldorf

Der Schutz von Kindern und Familien stand im Fokus einer Auftaktveranstaltung am 11. April im Universitätsklinikum Düsseldorf (UKD), mit der die verschiedenen Institutionen aus dem Kindeswohlbereich ihre Zusammenarbeit stärken wollen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf und das UKD haben dafür wichtige Akteure dieses Themas zu einer gemeinsamen Konferenz eingeladen. Der Minister der Justiz Nordrhein-Westfalen Peter Biesenbach eröffnete zusammen mit Prof. Dr. Dr. Frank Schneider, dem Ärztlichen Direktor und Vorstandsvorsitzenden des UKD sowie dem Präsidenten des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, Dr. Werner Richter, das erstmalig in Düsseldorf stattfindende Fachgespräch.

Minister der Justiz Peter Biesenbach hatte 2020 angestoßen, den Bereich des Kinderschutzes in der Justiz durch einen verstärkten Fokus auf interdisziplinäres Arbeiten zu professionalisieren. Er beauftragte eine Gruppe von justizinternen Organisationsberatern, ein Konzept für eine interdisziplinäre Fallkonferenz zu entwickeln. Das Konzept, einen realistischen Fall zu behandeln und dadurch zu ermitteln, ob und gegebenenfalls wo es welchen Handlungsbedarf in der interdisziplinären Zusammenarbeit gibt, war in den ersten beiden Veranstaltungen so erfolgreich, dass Minister Biesenbach im September 2021 ausdrücklich die landesweite Verbreitung dieses Konzepts durch Fortführung der regionalen Fallkonferenzen beauftragte. Ziele der „Interdisziplinären Fallkonferenz zum Familienrecht“ sind die Vernetzung und der Erfahrungsaustausch der Stellen, die zum Thema Kindeswohl in der Region zusammenarbeiten.

So kamen am Montag dann auch Expertinnen und Experten aus der Praxis zusammen, die sich in den verschiedenen Disziplinen täglich für den Schutz von Kindern engagieren – von Familienrichterinnen und -richtern über Sachverständige, das Jugendamt, die Kinderschutzambulanz, die Staatsanwaltschaft und die Polizei bis hin zu den Verfahrensbeiständen. Die Fachleute konnten sich auf der Konferenz mittels der Bearbeitung beispielhafter Fragestellungen aus dem Arbeitsalltag des Familienrechtes über das jeweilige Rollenverständnis austauschen und dabei fachlich für die zukünftige Fallbearbeitung voneinander lernen, um die Zusammenarbeit an den Schnittstellen zu optimieren.

Minister der Justiz Peter Biesenbach:
“Eine unbeschwerte Kindheit ist leider keine Selbstverständlichkeit. Es ist die besondere Pflicht des Rechtsstaats, Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Der Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft hat für die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen oberste Priorität. Dies gelingt aus meiner Sicht nur, wenn wir miteinander statt nebeneinander arbeiten und bereit sind, voneinander zu lernen. Ich habe deshalb die Fallkonferenz ins Leben gerufen, die auf dem Konzept des interdisziplinären Arbeitens beruht. Ich möchte, dass alle an einem Strang ziehen und kein Detail übersehen wird. Jedes einzelne Kind, das Missbrauch und Gewalt zum Opfer fällt, ist eines zu viel!“

Das Besondere der Konferenz ist der Ansatz, auch die Krankenhäuser in das Thema Kindeswohl mit einzubeziehen. Die medizinische Perspektive ist sowohl bei der Erkennung als auch bei der Bewältigung von Gefährdungen für Familien und Kinder ein wichtiger Baustein. Das betonte auch Prof. Dr. Stefanie Ritz-Timme, Leiterin des Instituts für Rechtsmedizin im UKD, die eindrucksvoll zum Thema „Kindesmissbrauch“ informierte. Prof. Dr. Ertan Mayatepek, Direktor der Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Neonatologie und Kinderkardiologie, stellte das geplante „Trube-Becker-Haus“ am UKD vor. Das interdisziplinär angelegte Gebäude soll zukünftig Anlaufstelle für viele Fragestellungen zum Thema Kinderschutz und Gewaltprävention werden. Für die Verwirklichung sammelt das UKD aktuell gezielt Spendengelder ein.

„Kinder und Familien brauchen in unserer Gesellschaft besonderen Schutz. Gerade die Corona-Pandemie hat uns das mit steigenden Fallzahlen von Gewalt in Familien noch einmal eindringlich vor Augen geführt. Nur, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten und sich austauschen, gelingt der Kinderschutz gut. Ich freue mich daher sehr darüber, dass wir Gastgeber dieser wichtigen Konferenz zur Vernetzung sein durften“, so Prof. Dr. Dr. Frank Schneider bei der Veranstaltung.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Dr. Werner Richter, hob hervor, dass die Richterinnen und Richter, die mit Kindschaftsfällen zu tun haben, sich mit großem Verantwortungsbewusstsein dieser Aufgabe widmen. Die Verfahren sind nicht selten durch eine hohe Komplexität und eine emotionale Verfahrensführung der Beteiligten geprägt. Familienrichterinnen und -richter stehen insoweit vor vielfältigen Herausforderungen. Neben Fortbildungsmöglichkeiten ist daher auch der Austausch zwischen den beteiligten Professionen, wie wir ihn heute durchführen, von besonderer Wichtigkeit, um im Austausch den Blickwinkel der jeweils anderen Akteure zu kennen.

Die Konferenz ist für alle Beteiligten in Düsseldorf nur der Auftakt für die engere Vernetzung gewesen, die mit nachfolgenden Veranstaltungen weiter intensiviert werden soll.

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