Bundespressekonferenz: Daniel Kotz und Kollegen präsentieren erste Zwischenergebnisse der Studie EKOCAN

Mit der Verabschiedung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit ein unabhängiges wissenschaftliches Konsortium mit der Evaluation des Gesetzes. Im Zuge der Bundespressekonferenz am 29.09.2025 stellten Prof. Dr. Daniel Kotz (chs/HHU) und seine Kollegen Dr. Jakob Manthey, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, sowie Prof. Dr. Jörg Kinzig, Eberhard Karls Universität Tübingen, erste Zwischenergebnisse der Studie zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) vor. Die größte Veränderung konnte vor allem bei den im Zusammenhang mit Cannabis registrierten Straftaten festgestellt werden. Im Jahr 2024 gab es 100.000 weniger Strafverfahren zu Cannabisdelikten als im vorherigen Jahr. Damit handelt es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik. Aus den bisherigen Daten ging zudem nicht hervor, dass sich das Konsumcannabisgesetz kurzfristig darauf auswirkte, wie viele Jugendliche und Erwachsene Cannabis konsumieren. Außerdem konnte nicht festgestellt werden, dass es durch die Teillegalisierung zu einer Veränderung des Umfangs gesundheitlicher Probleme im Zusammenhang mit Cannabiskonsum kam. "In den bisher vorliegenden Daten zeigt sich zudem, dass sich der sinkende Trend im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt", erläutert Prof. Dr. Daniel Kotz (Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf). Weiterhin betreibt etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden allerdings einen riskanten Umgang mit Cannabis (d. h., sie konsumieren täglich oder fast täglich). Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit für teilweise schwerwiegende Gesundheitsprobleme deutlich. Auch liegen Hinweise vor, dass weniger Jugendliche nach der Teillegalisierung Suchtberatungen in Anspruch genommen haben.
Ein mögliches Problem sieht Dr. Manthey in der bisher geringen Anzahl der Anbauvereinigungen: "Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden."
Die Koordinatoren von EKOCAN weisen darauf hin, dass weitere Konsequenzen des Konsumcannabisgesetzes erst mit größerem Zeitabstand beurteilt werden können, wie zum Beispiel die Auswirkungen auf (organisierte) Kriminalität. Der Abschlussbericht soll im April 2028 erscheinen.
Der vollständige Zwischenbericht ist über folgenden Link abrufbar: doi.org/10.25592/uhhfdm.17993
Mehr zum Projekt EKOCAN gibt es hier.
 

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