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© Uwe Verthein

Forschungsverbund EKOCAN legt zweiten Zwischenbericht zum Konsumcannabisgesetz vor

Hamburg/Düsseldorf/Tübingen

Das Forschungsprojekt Evaluation des Konsumcannabisgesetztes (EKOCAN) untersucht die Auswirkungen der Teillegalisierung von Cannabis durch das Konsumcannabisgesetz, das am 01.04.2024 in Kraft trat. Der Auftrag dazu ist im Gesetz selbst verankert. Zum zweiten Jahrestag veröffentlichten die beteiligten Forschenden der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Universitätsmedizin Düsseldorf und dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) den zweiten Zwischenbericht. Sein Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der Reform auf die Organisierte Kriminalität.

Zentrale Befunde des zweiten Zwischenberichts lassen sich wie folgt zusammenfassen. Ein moderat wachsender Anteil des in Deutschland konsumierten Cannabis stammt aus grundsätzlich legalen Quellen. Seit der Teillegalisierung am 1. April 2024 bauen immer mehr Konsumierende Cannabis selbst an oder beziehen es aus der Apotheke. Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar. Jedoch spielen die Anbauvereinigungen bei der partiellen Verdrängung des Schwarzmarktes bislang nur eine untergeordnete Rolle. Die regelhafte Verschreibung von Medizinalcannabis mit hohem Wirkstoffgehalt ist nicht durch Studien gerechtfertigt und birgt ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Weiterhin hat die Reform aus Sicht der Polizei zu Schwierigkeiten bei der Verfolgung des noch immer existierenden illegalen Handels mit Cannabis geführt. Zudem ist ein Rückgang suchtpräventiver Frühinterventionen bei Kindern und Jugendlichen zu beobachten – Fehlentwicklungen, die in Zukunft Korrekturen durch den Gesetzgeber erforderlich machen können. 

EKOCAN („Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“) ist das durch den Gesetzgeber in § 43 KCanG verankerte Projekt zur Evaluation des KCanG. Das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte unabhängige wissenschaftliche Konsortium hat zum 1. Januar 2025 seine Arbeit aufgenommen. Das Forschungsvorhaben hat eine Laufzeit bis zum 30. April 2028. EKOCAN wird von drei Partnerinstitutionen getragen: dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am UKE (Dr. Jakob Manthey, Verbundkoordination und Projektleitung Hamburg), dem Centre for Health and Society (chs) am UKD und der HHU (Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz, Projektleitung Düsseldorf) und dem Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen (Univ.-Prof. Dr. Jörg Kinzig, Projektleitung Tübingen). In dem umfassenden Forschungsvorhaben werden eigene Daten erhoben und außerdem Informationen aus sonstigen Studien sowie vorliegende Routinedaten zusammengeführt und analysiert. Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet. 

Der vollständige Zwischenbericht ist über folgenden Link abrufbar: https://www.fdr.uni-hamburg.de/record/18530

Mehr zum Projekt EKOCAN: https://www.uke.de/landingpage/ekocan/

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