Das aktive Angehörigentelefonat

Es ist für viele der Angehörigen von Intensivpatienten schwer, einen nahen Anverwandten in einer kritischen und lebensbedrohlichen Phase zu wissen und zu betreuen. Dies ist eine völlig fremde und beängstigende Situation.

Ihr gewohntes Leben verändert sich vollständig. Gefühle von existentieller Angst, Überforderung, Hilflosigkeit und emotionalem Stress bestimmen das Leben. Oftmals schaffen es Angehörige nicht, alleine mit dieser krisenhaften Situation umzugehen. Der Wunsch und das Bedürfnis nach Informationen ist in diesen Momenten für Angehörige von größter Bedeutung.

Verankert im ganzheitlichen Pflegeverständnis und dem Bild der professionellen Intensivpflege, versteht es sich, Angehörige mit in die Pflege einzubeziehen und diese auch als Ressource zu erkennen. Bei dem täglichen aktiven Angehörigentelefonat geht es darum, dass zu einer verabredeten Zeit (mindestens eine Stunde) die Pflegekraft die Bezugsperson des Angehörigen anrufen wird.

Die Bezugsperson gilt als fester telefonischer Kontakt. Zwingend voraussetzend ist in diesem Fall ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Bezugsperson. Bestenfalls definiert der Patient diese Person eigenständig. Im praktischen Alltag ist dies jedoch selten der Fall. Besteht eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzliche Betreuung, ist auch hier die Benennung unweigerlich festgelegt. Wichtig ist, dass die Bezugsperson auch als Mittler für die weiteren An- und Zugehörigen fungiert. Das Telefonat soll den Angehörigen aus erster Hand über den aktuellen Zustand des Patienten informieren.. 

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