Informationen für Patienten

Terminvergabe und Anmeldung:

Wichtig: Ab Januar 2026 erfolgt keine telefonische Terminvergabe mehr!

Terminvergabe und Anmeldung sind ausschließlich über das folgende Anmeldeformular möglich.

Nachdem wir das ausgefüllte Anmeldeformular erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen zwecks Terminvereinbarung.


Bitte bringen Sie zum Termin folgendes mit:

  • das gelbe Untersuchungsheft (für Kinder)
  • ärztliche oder sonstige medizinische Vorbefunde                                                             (bzgl. Sprache, Stimme, Schlucken, Gehör, Entwicklung)

Gesetzlich versicherte Patienten benötigen für die Vorstellung in unserer Abteilung einen quartalsgültigen Überweisungs-/Abrechnungsschein vom niedergelassenen Facharzt.


Dabei sind folgende Hinweise zu beachten:

KINDER:

  • Für Kinder bis 13 Jahre ist eine Überweisung von einem HNO-Facharzt, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder Facharzt für Neurologie erforderlich, die in der Zeile "Überweisung an" mit der Bemerkung "SPZ/Bereich Pädaudiologie" versehen sein muss.
  • Für Kinder ab 13 Jahren ist außerdem eine Überweisung vom Hausarzt (Praktischer Arzt, hausärztlicher Internist, Allgemeinmediziner) möglich, die in der Zeile "Überweisung an" mit der Bemerkung "SPZ/Bereich Pädaudiologie" versehen sein muss.
  • WICHTIG: Vor jeder Vorstellung in unserer Abteilung, bei der ein Hörtest durchgeführt wird, sollte vorher eine HNO-fachärztliche Ohrreinigung erfolgen!

ERWACHSENE:

Erwachsene benötigen einen gültigen Überweisungs-/Abrechnungsschein vom HNO-Facharzt oder vom Hausarzt (Praktischer Arzt, hausärztlicher Internist, Allgemeinmediziner), der in der Zeile "Überweisung an" mit dem Vermerk: "Phoniatrie" versehen sein muss.


PRIVATPATIENTEN und Selbstzahler - bzw. deren Erziehungsberechtigte - unterschreiben stattdessen eine "Vereinbarung über wahlärztliche ambulante Krankenbehandlung".

Patienten-Informationen auf Japanisch

Patienten-Informationen auf Russisch

Ausländische (nicht in Deutschland versicherte) Patienten müssen vor Beginn der Behandlung die gesamten Behandlungskosten gegen Quittung bar hinterlegen.

Weitere Informationen für ausländische Patienten finden Sie auf der Webseite des "Coordinating Office for International Patients" (COIP).

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