Kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen
Kieferorthopädie bei Erwachsenen - geht das überhaupt?
Auch beim Erwachsenen ist eine kieferorthopädische Behandlung möglich, da eine Korrektur der Zahnstellung in jedem Lebensalter durchführbar ist. Das Behandlungsspektrum reicht von kleineren Korrekturen über komplexe Behandlungen des gesamten Gebisses, kieferorthopädische Massnahmen im Rahmen einer prothetischen oder parodontologischen Sanierung bis hin zu chirurgischen Korrekturen der Kieferstellung.
Brauche ich eine "feste Klammer"?
Im Rahmen kleinerer Zahnkorrekturen kann eine herausnehmbare Zahnspange ausreichend sein. Bei vielen erwachsenen Patienten sind jedoch meist aufwendigere Zahnbewegungen notwendig, die gezielt nur mit einer festsitzenden Apparatur vorgenommen werden können. Die genaue Festlegung der geeigneten Behandlungsmittel erfolgt im Rahmen der genauen Planung Ihrer Therapie.
Gibt es unsichtbare Zahnspangen?
Viele Patienten wünschen eine möglichst unauffällige Behandlungsapparatur ohne ästhetische Einschränkungen. Zahnfarbene Brackets sind unauffälliger als metallische, jedoch nach wie vor sichtbar. Gänzlich unsichtbare Zahnspangen können auf Wunsch des Patienten ebenfalls zur Anwendung kommen. Dabei wird die sogenannte Lingualtechnik verwendet, bei der die Brackets auf die Rückseiten der Zähne geklebt werden. Auf diese Weise bleibt Ihre Zahnspange für den ungeschulten Betrachter weitestgehend verborgen.
Was kostet mich eine kieferorthopädische Behandlung?
Die gesetzlichen Krankenkassen tragen bei entsprechender Notwendigkeit die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Patienten die bereits 18 sind, müssen ihre Behandlung in jedem Falle selbst bezahlen.
Eine Ausnahme bildet die sogenannte kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie, bei der eine Korrektur der Zahn- und Kieferfehlstellung nur mittels eines operativen Eingriffs möglich ist. Hier entscheidet der Schweregrad der vorliegenden Abweichung der Kiefer über die Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenversicherung.