Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Bezahlt meine Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung meines Kindes?

Diese Frage stellen sich viele Eltern, wenn es um die kieferorthopädische Behandlung geht. Vor 2003 wurde nur ein geringer Prozentsatz unserer Behandlungen von Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von den Krankenkassen nicht getragen. Seit 2003 gelten nun die "Kieferorthopädischen Indikationsgruppen" (KIG), nach denen der Ausprägungsgrad einer vorliegenden Gebiss- und Kieferfehlentwicklung definiert wird.

Diese Gruppeneinteilung legt nun fest, welche Patienten zu Lasten der Krankenkasse behandelt werden dürfen. Wichtig ist, dass es sich hierbei nicht um eine Bewertung einer medizinischen Notwendigkeit handelt, sondern lediglich um ein Ausgrenzungsinstrument zur Begrenzung der Kosten. Es kann also sein, dass die eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist, die gesetzliche Krankenkasse aber dennoch die Kosten nicht übernimmt.

Zunächst erfolgt in jedem Falle eine Untersuchung und Beratung bei Ihrem Kieferorthopäden. Dieser diagnostiziert die vorliegende Fehlentwicklung, legt die entsprechende Indikationsgruppe fest und teilt Ihnen mit, ob eine Behandlung erfolgen sollte und wenn ja, ob diese auch von der Krankenkasse übernommen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Krankenkasse weiterhin Träger der anfallenden Kosten.

Liegt eine Indikationgruppe vor, bei der die Krankenkasse die Behandlung übernimmt, wird Ihr Kieferorthopäde Ihrer Krankenkasse einen Heil- und Kostenplan vorlegen. Wird dieser genehmigt, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die nötige Bezahlung. Ihr vorläufiger Eigenanteil von 20 % wird Ihnen nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurückerstattet.

Erfüllt die bei Ihrem Kind vorliegende Kieferfehlentwicklung nicht die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen, dann wird Ihr Kieferorthopäde dies Ihnen und Ihrer Krankenkasse mitteilen. Ist dennoch eine Behandlung medizinisch notwendig, steht es Ihnen frei, diese zu Ihren eigenen Lasten durchführen zu lassen.

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