Organspende: Zwei Positionspapiere für eine Widerspruchslösung
Ärztliche Direktorinnen und Direktoren – darunter Prof. Dr. Kirsten Schmieder, Ärztliche Direktorin der Uniklinik Düsseldorf – und die Transplantationsbeauftragte der NRW-Uniklinika sprechen sich in gemeinsamen Positionspapieren für die Einführung einer erweiterten Widerspruchsregelung bei der Organspende aus.
Düsseldorf (ukd). Der Deutsche Bundestag diskutiert am kommenden Donnerstag, 24. September) über die Organspende. Unter anderem wird über einen Gesetzentwurf von 254 Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen diskutiert, die sich für eine sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende einsetzen.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-transplantationsgesetz-1211264
Vor diesem Hintergrund setzen die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren sowie die Transplantationsbeauftragten der Uniklinika in Nordrhein-Westfalen ein Zeichen und veröffentlichen jeweils gemeinsame Positionspapiere – mit klaren Argumenten für die Widerspruchslösung.
Der Befund ist laut Positionspapier eindeutig:
- Die Organspende an sich ist in der Bevölkerung sehr positiv besetzt. Das schlägt sich aber viel zu selten auf die Bereitschaft nieder, den eigenen Willen, als Organspender zur Verfügung zu stehen, auch zu dokumentieren.
- Die Reformen der vergangenen Jahre haben keine Trendwende gebracht. So gilt das im März 2024 gestartete Organspende-Register als umständlich in der Nutzung. Ein Anstieg der Spenderzahlen ist ausgeblieben.
- Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland hinterher. In den allermeisten europäischen Ländern gilt die Widerspruchslösung. Davon profitiert Deutschland als Nettoempfänger von Organen im Eurotransplant-Verbund.
In ihrem Positionspapier betonen die Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren der NRW-Uniklinika allerdings, dass eine Gesetzesänderung allein nicht ausreichen wird, um dem Willen der Patientinnen und Patienten bestmöglich Rechnung zu tragen. Entscheidend seien ebenso leistungsfähige klinische Strukturen und ausreichende personelle Ressourcen.
Auch die „Arbeitsgemeinschaft der Transplantationsbeauftragten der Universitätsklinika in NRW“ macht sich in einem Positionspapier für eine Einführung der Widerspruchslösung bei der postmortalen Organspende stark. Die Widerspruchslösung wäre ein wichtiger zusätzlicher Baustein unter den gesamtgesellschaftlichen Aktivitäten zur Verbesserung der Strukturen bei der Organspende. Gefordert wird zudem, das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger weiter zu optimieren.
Transplantationsbeauftragte betreuen sowohl mögliche Organspenderinnen und -spender als auch deren Angehörige. Sie kümmern sich in ihren jeweiligen Krankenhäusern um alle Belange im Rahmen von Organspenden. Darüber hinaus verstehen sich Transplantationsbeauftragte als Multiplikatoren, die fachlich kompetent und neutral über die Organspende informieren.
Zum Download:
Positionspapier der Ärztlichen Direktorinnen und Direktoren der NRW-Uniklinika
Positionspapier der Transplantationsbeauftragten der NRW-Uniklinika
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