Tauchtauglichkeit

Die Tauchtauglichkeit von Berufstauchern kann von der HBO-Therapie der Uniklinik Düsseldorf nicht geprüft werden.

Grund hierfür ist die gesetzlich vorgegebene Notwendigkeit, daß Berufstaucher nach den Grundsätzen G31 - Arbeiten in Druckluft - der Berufsgenossenschaften untersucht werden müssen. Hierzu muß die Ärztin oder der Arzt von der oder den Berufsgenossenschaften ermächtigt sein.

Die HBO-Therapie des Uniklinikums Düsseldorf ist hierzu nicht ermächtigt.

Auf Anfrage erfahren Sie in der HBO hierzu ermächtigte Stellen bzw. Ärztinnen und Ärzte.

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