Tauchtauglichkeit
Die Tauchtauglichkeit von Berufstauchern kann von der HBO-Therapie der Uniklinik Düsseldorf nicht geprüft werden.
Grund hierfür ist die gesetzlich vorgegebene Notwendigkeit, daß Berufstaucher nach den Grundsätzen G31 - Arbeiten in Druckluft - der Berufsgenossenschaften untersucht werden müssen. Hierzu muß die Ärztin oder der Arzt von der oder den Berufsgenossenschaften ermächtigt sein.
Die HBO-Therapie des Uniklinikums Düsseldorf ist hierzu nicht ermächtigt.
Auf Anfrage erfahren Sie in der HBO hierzu ermächtigte Stellen bzw. Ärztinnen und Ärzte.