Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Sport- & Freizeittaucher

Die hyperbare Sauerstofftherapie des Universitätsklinikums Düsseldorf bietet Sport- und/oder Freizeittauchern eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung (TTU) an. Die TTU sollte von allen Sporttaucherinnen und Sporttauchern sowie Freizeittaucherinnen und Freizeittauchern durchgeführt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer solchen TTU gibt es im Gegensatz zu den Berufstaucherinnen und Berufstauchern (siehe hier) nicht.

Leistungsumfang - Minimum 

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.) hat Richtlinien über Mindestanforderungen an eine medizinische Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern erstellt. Diese Richtlinien entstanden in enger Zusammenarbeit mit Tauchsportverbänden und internationalen tauchmedizinischen Gesellschaften und lehnen sich im wesentlichen an die berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für Berufstaucher an. Die hyperbare Sauerstofftherapie des Universitätsklinikums Düsseldorf orientiert sich an diesen Richtlinien. 

Zum obligatorischen Untersuchungsumfang (Minimum) gehören:

  • eine ausführliche Anamnese (Kranken- und Tauchgeschichte)
  • eine gründliche körperliche Untersuchung (sogenannter Ganzkörperstatus)
  • eine Otoskopie (Ohrenspiegeluntersuchung samt Druckausgleichstest)
  • ein Ruhe-EKG
  • eine Lungenfunktionsprüfung
  • Blutdruckmessung
  • Sauerstoffsättigungsmessung

Sofern Untersuchungen wie die Lungenfunktion und/oder das EKG bereits vorhanden sind und diese nicht älter als 12 Monate sind und zwischenzeitlich keine Beschwerden des untersuchten Organs (Lunge, Herz, Atmung, Kreislauf) aufgetreten sind, kann auf die Durchführung dieser Untersuchungen gegen Vorlage der schriftlichen Befunde verzichtet werden. Ohne Vorlage der schriflichen Befunde kann auf die Untersuchungen nicht verzichtet werden.

Leistungsumfang - Erweitert 

Wenn sich während der Untersuchung Auffälligkeiten zeigen, sind gegebenenfalls zusätzliche Untersuchungen durchzuführen. Diese können unter anderem sein:

  • Langzeit-EKG bei Verdacht auf Herzrhythmusstörungen
  • Belastungs-EKG bei Verdacht auf eingeschränkte Belastbarkeit des Herz-Kreislaufsystems oder Verdacht auf Herzerkrankung
  • Echokardiographie (Ultraschall des Herzens) bei Verdacht auf angeborene und/oder erworbene Herzfehler
  • Röntgen Untersuchung des Brustkorbs (Herz und Lunge) bei Verdacht auf Erkrankungen des Herzens und/oder der Lunge
  • Computertomographie des Brustkorbs bei Verdacht auf Erkrankungen insbesondere der Lunge
  • Transkranielle Dopplersonographie der mittleren Gehirnarterie zum Ausschluß eines Rechts-Links-Shunts (PFO-Test)

Die vorgenannten Untersuchungen werden größtenteils im Universitätsklinikum Düsseldorf durch entsprechende Spezialisten durchgeführt

Untersuchungsintervalle 

Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung sollte - sofern weiter getaucht werden soll - in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die Abstände unterscheiden sich nach dem Alter und dem Befund bei einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Es gelten folgende Regeln:

Taucherinnen und Taucher kleiner oder gleich 40 Jahre alle 24 Monate

Taucherinnen und Taucher über 40 Jahre alle 12 Monate

Taucherinnen und Taucher mit besonderem Risiko alle 12 Monate

Abweichend hiervon können auch bei Vorliegen besonderer Gründe kürzere Untersuchungsintervalle vorgesehen werden.

Ergebnisse der Tauchtauglichkeitsuntersuchungen 

Das Ergebnis einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung kann wie folgt ausfallen:

  • Tauchtauglichkeit uneingeschränkt
  • Tauchtauglichkeit eingeschränkt (beispielsweise bei Brillenträgern)
  • Keine Tauchtauglichkeit 

Ein Rechtsanspruch auf eine Tauchtauglichkeitserklärung besteht nicht. Das Ergebnis richtet sich allein nach medizinischen Kriterien und Untersuchungsergebnissen.

Die Tauchtauglichkeitsbescheinigungen der HBO-Therapie des Universitätsklinikums Düsseldorf sind mit einem Ablaufdatum versehen. Nach diesem Ablaufdatum ist die Tauchtauglichkeit ungültig, sofern nicht eine neue gültige Tauchtauglichkeit vorliegt.

Kosten einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung 

Die Kostenermittlung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der angesetzte Faktor ist 1,0 -1,8 (Spanne 1,0-2,3, meistens 1,8-2,3)

GOÄ-Ziffer

Leistung (Beschreibung)

Preis EUR 

Faktor

Preis EUR effektiv

3

Beratung, eingehend

4,66 €

1

4,66 €

8

Ganzkörperuntersuchung

15,15 €

1

15,15 €

1415

Untersuchung des Trommelfells

5,30 €

1

5,30 €

70

Bescheinigung TTU

2,33 €

1

2,33 €

605

Lungenfunktionsprüfung

14,11 €

1,8

25,40 €

605a

Darstellung der Flußvolumenkurve

8,16 €

1,8

14,69 €

651

EKG in Ruhe (min. 9 Kanal)

14,75 €

1,8

26,55 €

SUMME aller Leistungen

64,46 €

 

94,08 €

Dies sind die Preise der Standarduntersuchung (Minimum). Ggf. sind weitere Untersuchungen erforderlich, welche die Kosten erhöhen können. Entweder durch festgestellte Gesundheitszustände, Ihre Angaben oder Alter.

Die Untersuchungen des erweiterten Leistungsumfang sind in der oben genannten Tabelle nicht enthalten und sind daher separat von der Sporttaucherin oder dem Sporttaucher zu erstatten. Die Preise richten sich ebenfalls nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Weitere Details zur GOÄ finden Sie hier.

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