Informationen zur neuropathologischen Autopsiediagnostik

Die neuropathologische Sektion ist die postmortale Untersuchung des Nervensystems und der Skelettmuskulatur. Sie umfasst die äußere Besichtigung, die Eröffnung des Schädels und des Spinalkanals mit Entnahme von Gehirn und Rückenmark mit ihren anatomischen Hüllen, bei besonderer Fragestellung auch die Präparation peripherer Nerven, Ganglien und der Skelettmuskulatur.

Die neuropathologische Sektion dient der Erhebung pathologischer körperlicher Befunde, der Feststellung der Krankheiten, an denen der Patient zu Lebzeiten gelitten hat, sowie der Todesursache.

Autoptische Untersuchung des Gehirns

Nach der äußeren Besichtigung mit Dokumentation von auffälligen Befunden wird die Schädelkalotte eröffnet und das Gehirn mit seinen anatomischen Hüllen gewebsschonend entnommen.
Äußere Veränderungen an Gehirn, Hirnhäuten, Schädelkalotte und der Schädelbasis werden beschrieben und dokumentiert. Bei klinischem oder morphologischem Verdacht auf eine Entzündung wird für mikrobiologische und /oder virologische Untersuchungen abgeimpft bzw. Gewebe nativ asserviert. Auch bei Verdacht auf Stoffwechselkrankheiten oder bestimmte neurodegenerative Erkrankungen wird Frischmaterial asserviert für spätere histochemische, biochemische und elektronenmikroskopische Untersuchungen.
Zur sachgemäßen autoptischen post mortem Diagnostik vieler Erkrankungen des Gehirns und Rückenmarks ist es erforderlich, die Gewebe nach der Entnahme in der Regel drei Wochen, in Ausnahmefällen auch vier Wochen in 4% Formalin zu fixieren.
Erst danach ist es möglich, Gehirn und Rückenmark lege artis einzuschneiden, makroskopisch zu begutachten und an ausgewählten, anatomisch klar definierten Stellen Gewebeproben für die histologische Untersuchung zu entnehmen.
Nach Abschluß der erforderlichen Diagnostik zur Erstellung einer neuropathologischen Diagnose werden die für die Histologie asservierten Gewebeproben als Paraffin-eingebettete Gewebe-Blöckchen und histologische Schnittpräparate archiviert.

Autoptische Untersuchung von Muskel- und Nervengewebe

Bei bestimmten Erkrankungen (z.B. Verdacht auf neuromuskuläre Erkrankungen, bestimmte Erbkrankheiten oder Stoffwechselstörungen) kann eine Präparation von Skelettmuskulatur, Herzmuskel, Zwerchfell, peripheren oder autonomen Nerven erforderlich sein. In Abhängigkeit von der Fragestellung bzw. den für die Diagnose erforderlichen Methoden ist neben Formalin-fixiertem Gewebe für die Paraffin-Einbettung unbedingt unfixiertes Gewebe für histochemische, immunhistochemische, biochemische, molekulargenetische Untersuchungen zu asservieren. Außerdem wird Gewebe für spätere elektronenmikroskopische Untersuchungen in Glutaraldehyd fixiert.

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