Abstammungsbegutachtung

Wir bearbeiten im Auftrag von Gerichten und Privatpersonen unterschiedliche Fragestellungen zur Abstammungsklärung. Dabei nutzen wir etablierte und standardisierte Prozesse und Methoden. All unsere Gutachten erfüllen die höchsten Qualitätskriterien und werden von Gerichten, Jugendämtern und Behörden anerkannt. Sie werden unter akkreditierten Prozessen erstellt, die Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) bzw. die Leitlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten vom 26.07.2012 werden strengstens berücksichtigt.

  • Die Analysen umfassen i.d.R. 16 DNA-Systeme, deren Aussagen ausreichend sichere Erkenntnisse zur mutmaßlichen Verwandtschaft zulassen. In besonderen Fällen kann das Leistungsspektrum auf 24 Systeme erweitert werden.
  • Wird eine Person als möglicher Verwandter (z.B. als möglicher biologischer Vater) eingeschlossen, berechnen wir die Verwandtschaftswahrscheinlichkeit und bewerten diese mit einem verbalen Prädikat. So sprechen wir beispielsweise bei einer Verwandtschaftswahrscheinlichkeit von 99,999% von einer praktisch erwiesenen Verwandtschaft.
  • Alle volljährigen Beteiligten erhalten ein schriftliches Gutachten.
  • Handelt es sich um die Klärung bestimmter Fragestellungen anhand der Untersuchung entfernter Verwandter, kann außerdem die Analyse von Y-chromosomalen Markern in Betracht gezogen werden. Auch bei weiteren Fragestellungen beraten wir Sie gerne.

Informationen für Privatpersonen

  • Alle in die Analyse herangezogenen Personen müssen mit der Untersuchung einverstanden sein. Bei Minderjährigen sind das alle offiziell sorgeberechtigten Personen. Bitte beachten Sie, dass bei ehelich geborenen Kindern, der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde übertragen wird und ab diesem Zeitpunkt als sorgeberechtigt gilt.
  • Sofern Sie als Mutter alleine sorgeberechtigt sind, benötigen wir im Idealfall einen sogenannten „Negativbescheid“ (bei nichtehelichen Kindern beim Jugendamt erhältlich).
  • Bei einer Vaterschaftsfeststellung sollte gemäß Gendiagnostikgesetz auch die Kindsmutter in die Analyse mit einbezogen werden. Zusätzliche Kosten verursacht dies nicht. Nur in Ausnahmefällen (z.B. bei einer Volljährigkeit des Kindes oder wenn die Kindsmutter verstorben ist) kann auf die Untersuchung der Kindsmutter verzichtet werden. Wir führen keine heimlichen oder pränatalen Vaterschaftsfeststellungen durch!
  • Um die Identität der Beteiligten zweifelsfrei sicherzustellen, benötigen wir von allen beteiligten Personen gültige Lichtbilddokumente (Personalausweise) bzw. eine Kopie der Geburtsurkunde (Kind).
  • Die Kosten für Abstammungsgutachten können je nach Fragestellung und Untersuchungsumfang variieren.
  • Zu Fragen der Machbarkeit und anfallenden Kosten beraten wir Sie gerne persönlich. Sie erreichen uns telefonisch unter der 0211-81-19369.
  • Das schriftliche Gutachten erhalten Sie in der Regel nach 14 Tagen.

Vaterschaft

Besteht Zweifel an der Vaterschaft, kann diese durch eine genetische Untersuchung geklärt werden. Dabei können nicht nur Gerichte diese Untersuchungen beauftragen. Wir bearbeiten ebenfalls privat beauftragte Vaterschaftsklärungen. Kommt es später dennoch zu einem Verfahren, kann unser Gutachten direkt vor Gericht genutzt werden. Alle deutschen Gerichte und Behörden akzeptieren unsere Gutachten, so dass keine weitere Beauftragung nötig wird. Unsere Gutachten können ebenfalls zur Klärung von Unterhaltsforderungen oder Erbangelegenheiten verwendet werden.


Mutterschaft

In seltenen Fällen, vor allem aber im Zuge der Familienzusammenführung, kann auch die Frage nach einer Mutterschaft auftreten. Auch diese kann genetisch durch uns geklärt werden.


Familienzusammenführung

Im Falle einer Familienzusammenführung/ dem Beantragen von Visa ist es i.d.R. erforderlich einen Nachweis über die Elternschaft (sprich Vater- und Mutterschaft) zu einem Kind oder mehreren Kindern zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt über eine entsprechende Abstammungsuntersuchung.


Geschwisterschaft

Ob Personen dieselben Eltern oder nur einen gemeinsamen Elternteil besitzen bzw. gar nicht miteinander verwandt sind, kann mit der Klärung der Geschwisterschaft festgestellt werden. Dadurch kann indirekt auch eine Vater- bzw. Mutterschaft nachgewiesen werden, z. B. wenn der Vater bzw. die Mutter bereits verstorben sind. Die vorliegenden Merkmale der Geschwister können jedoch so verschieden sein, dass ein eindeutiges Ergebnis über die Verwandtschaft nicht gewährleistet ist. Oftmals hilft hier die Einbeziehung anderer Verwandter in die molekularbiologische Untersuchung. Hierzu und über mögliche Grenzen der Analyse beraten wir Sie gerne.


Defizienzfälle

Eine Aussage zur Abstammung kann auch über weit entfernte Verwandte oder komplexere Familienkonstellationen als die oben genannten getroffen werden. So kann beispielsweise eine Vaterschaft indirekt über die Analyse von Enkelkind und Großeltern (Eltern des möglichen Vaters) geklärt werden.

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