Molekularbiologische Spurenbegutachtung (Gerichte und Staatsanwaltschaften)
Unsere Abteilung bearbeitet seit vielen Jahren Spurenproben jeglicher Art ausschließlich nach polizeilichem Auftrag oder richterlichen Beschluss, beispielsweise in Fällen von Einbruchsdiebstählen, Sexualdelikten und die Spurenanalyse bei Mordfällen.
Die an einem Tatort gesicherten Spuren werden bei uns im Labor molekularbiologisch untersucht; hier kann es sich um bereits durch die KTU angefertigte Abriebproben (oder ähnliches) handeln, oder Sie übergeben uns das Untersuchungsmaterial im Originalzustand (z.B. das potentielle Tatwerkzeug). Je nach Gegenstand wählen wir im Labor ein geeignetes Vorgehen, um mögliches zellhaltiges Material vom Spurenträger zu sichern (z.B. Abrieb, Ausschnitt). Nach erfolgter DNA-Extraktion und PCR-Amplifikation wird das erhobenen DNA-Muster von DNA-Sachverständigen interpretiert und kann mit dem genetischen Fingerabdruck einer Vergleichsperson (tatverdächtige Person, sofern bekannt; geschädigte oder berechtigte Personen) abgeglichen werden oder in die DNA-Analysedatei eingestellt werden (sog. DAD-Meldebögen), sofern das Spurenprofil keiner im Zuge des Auftrags untersuchten Person zugeordnet werden kann. Neben einer Verbalisierung des Beweiswertes erfolgt abhängig von Auftrag und Fragestellung ebenfalls eine biostatistische Berechnung.
Neben der Spurensichtung und der Spurensicherung von im Original übersandten Untersuchungsmaterialien, bearbeiten wir bereits angefertigte Abriebtupfer, Absaugproben und Klebestempel. Bei Spurenproben fraglichen Ursprungs können wir konfirmatorisch auf humanes Blut, humanen Speichel und humanes Ejakulat testen.
Unser Labor nimmt regelmäßig und mit Erfolg an den Spurenringversuchen der "Gemeinsamen Spurenkommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute" teil.