Identitätsfeststellung

Lebenden Personen

Sollten sich Zweifel an der korrekten Identität einer Blutalkoholprobe nach einem Drogenscreening oder einer Gewebeprobe (im Zuge einer z.B. Biopsie) ergeben, so können wir diese über die festgestellte DNA-Merkmalskombination aus dem vorliegenden fraglichen Material und anschließendem Abgleich mit Vergleichsmaterial der betreffenden Person recht einfach und eindeutig lösen: Gleichen sich die beiden festgestellten Genotypen, so kann eine Probenzugehörigkeit/Probenidentität mit einer Häufigkeitsberechnung mathematisch gewürdigt werden, die in der Regel einer mit Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entspricht (Ausnahme sind eineiige Zwillinge/ Mehrlinge).  Insbesondere wenn es sich in Einzelfällen um aufwändiges Probenmaterial (z.B. altes in Paraffin eingebettetes und in Formalin fixiertes Gewebe) handelt, sollte das Vorgehen inklusive Kosten telefonisch besprochen werden.


Verstorbene Personen

Die Identifizierung unbekannter Verstorbener erfolgt ausschließlich nach gerichtlichem oder polizeilichem Auftrag. Ist ohne weitere Untersuchungen eine zweifelsfreie Identifizierung eines Leichnams nicht möglich, so können wir über eine geeignete und während der Sektion entnommene Probe, eine a) Abstammungsfeststellung über Verwandte der vermissten Person durchführen oder die Identität des Verstorbenen über b) persönliche Gegenstände der vermissten Person (i.d.R. Zahnbürste o.ä.) feststellen.

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