Welche Ausschlussgründe gibt es?

Nicht nur Krankheiten und die Einnahme von Medikamenten können Gründe für eine vorübergehende oder dauerhafte Rückstellung von der Blutspende sein, sondern auch Reisen inner- oder außerhalb Europas. Eine Rückstellung von der Blutspende wegen des West-Nil-Virus für vier Wochen betrifft z.B. Reisende in einige Regionen Südeuropas.

Bei Fragen können Sie sich gerne melden unter folgender Telefonnummer: 0211 / 81-18575.

  • nach Endoskopien (Magen-oder Darmspiegelungen) besteht eine Rückstellungsfrist von 4 Monaten
  • keine chronischen Erkrankungen (z.B. schwere Herz- und Gefäßerkrankungen, Diabetes, schwere neurologische Erkrankungen)
  • positiv auf Hepatitis, HIV, HTLV I / II getestete Personen sowie Personen, bei denen für diese Erkrankungen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht, sind von der Blutspende ausgeschlossen
  • nach Piercing/Tattoos/Permanent-Make-Up besteht ebenfalls eine Rückstellungsfrist von 4 Monaten
  • bei Fragen zu Medikamenteneinnahmen, Impfungen und Rückstellungsfristen bei Operationen sind wir unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0211 81-18575
  • Auslandsreisen können je nach aktuellen Kriterien eine befristete Rückstellung von der Blutspende zur Folge haben (z.B. bei Reisen in Malariagebiete 6 Monate)
  • ein Aufenthalt zwischen 1980 und 1996 von länger als sechs Monaten in Großbritannien und Nordirland (auch Kurzaufenthalte zusammengerechnet) bewirkt einen Dauerausschluss von der Blutspende
  • nach einer professionellen Zahnreinigung besteht eine Rückstellungsfrist von 1 Woche
  • eine Blutspende während einer Krankschreibung ist nicht möglich
  • bitte bringen Sie ein gültiges amtliches Personaldokument mit Lichtbild mit
  • bei weiteren Fragen melden Sie sich unter der Tel.-Nummer: 0211 81-18575
MediathekInformation und Wissen
LageplanSo finden Sie uns