Nabelschnurblut
Gemeinnützige Spende oder private Eigenvorsorge?
Prinzipiell unterscheidet man zwischen einer allogenen Nabelschnurblutspende
(Nabelschnurblutspende von einem verwandten oder unverwandten Fremdspender) undeiner autologen Nabelschnurbluteinlagerung (Spender und Empfänger sind dieselbe Person).
Werdenden Eltern stellt sich immer häufiger die Frage, ob sie ihr Nabelschnurblut an eine öffentliche Bank spenden oder als „Vorsorge“ für ihr eigenes Kind reservieren sollen. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Leukämie (gerade im Kindesalter) ist eine autologe Einlagerung nicht hilfreich, da das eingelagerte Nabelschnurblut die Krankheit einerseits mit hoher Wahrscheinlichkeit schon in sich trägt, andererseits nicht in der Lage ist die Leukämiezu bekämpfen.
Die extrem seltenen Nabelschnurblutspenden leukämiekranker Kinder werdendaher verworfen und stehen anderen Patienten nicht mehr zur Verfügung.
Die Stammzellen aus dem Nabelschnurblut eines gesunden Fremdspenders hingegen sindin der Lage, die fremden, vom Patienten stammenden Leukämiezellen zu erkennen und aktiv zu bekämpfen (anti-leukämischer Effekt) und können so effektiv zur Heilung der Erkrankung beitragen.
In Fällen genetisch bedingter Erkrankungen wird auf Fremdspendertransplantate zurückgegriffen. Dies verhindert, dass erkrankte Zellen, die sich schon aufgrund des genetischen Defekts im eigenen Nabelschnurblut befinden, in den Körper zurückgeführt werden.