SAPV-Team des Universitätsklinikums Düsseldorf „Da Sein - Nah Sein“

Ausfüllhilfe Muster 63: Verordnung Spezialisierter Ambulanter PalliativVersorgung (SAPV)

Anmeldung beim SAPV-Team bitte mündlich oder schriftlich. Information über Verordnung von SAPV an den weiterbetreuenden Hausarzt durch die ausstellenden Ärzte. Blatt 1-4 bitte im Original dem Patienten mitgeben. Blatt 5 verbleibt bei den verordnenden Ärzten.

Bitte Erst- oder Folgeverordnung ankreuzen.

Verordnungszeitraum (vom … bis …):

Vom = Erster Versorgungstag (Datum), d. h. Entlassungstag aus dem Krankenhaus bzw. Tag des ersten Hausbesuchs des SAPV-Teams. Angaben „bis aus Weiteres“ sind nicht zulässig.

KrankenhausärztInnen dürfen für 7 Kalendertage verordnen.

Von niedergelassenen VertragsärztInnen können Verordnungen z. B. quartalsweise ausgestellt werden.

Verordnungsrelevante Diagnosen:

Nur lebenslimitierende, unheilbare und progrediente Diagnosen. Falls bekannt Zeitpunkt der Erstdiagnose. Bei metastasierten Tumorerkrankungen bitte Metastasenlokalisation angeben.

Komplexes Symptomgeschehen:

Nähere Beschreibung am besten anhand besonderer klinischer Ereignisse (z. B. Krampfanfälle, Schmerzeskalation, wechselndes Delir, rezidiv. Übelkeit/Erbrechen).

Aktuelle Medikation:

Am besten Präparat, Dosierung, Applikationsform. Nur bei vorliegendem, aktuellem und verfügbarem Medikamentenplan ist ein Verweis auf den Medikamentenplan möglich.

Folgende Maßnahmen sind notwendig:

Bitte Kreuz bei: Beratung (inklusive a. bis c.) und Koordination. Vorschlag zu folgender inhaltlicher Ausrichtung: „Beratung bei Symptomveränderungen, Einschalten weiterer Leistungserbringer, Beschaffung der Bedarfsmedikamente und Hilfsmittel, Verhinderung weiterer Krankenhauseinweisungen“.

Cave:

Bei alleiniger Verordnung von Beratung und/oder Koordination ist eine Versorgung mit Medikamenten und eine Notfallversorgung NICHT möglich!

Eine alleinige 24-h-Rufbereitschaft kann NICHT verordnet werden!

Bei Erstverordnung bitte immer Kreuz bei Vollständige Versorgung (bedeutet maximale organisatorische Möglichkeiten für das SAPV-Team; Pauschalen für Teil- und Vollversorgung sind im aktuellen Vertrag identisch).

Vorschläge zu Nähere Angaben zu den notwendigen Maßnahmen der SAPV:

„Durchführung komplexer (nicht)medikamentöser Differenzialtherapien bei ausgeprägten Symptomen inklusive Dosisanpassung, engmaschiger Überwachung und Überprüfung. Behandlung bei ausgeprägten vielfältigen Symptomen bei Progredienz. Engmaschige Verlaufsbeobachtung. Psychosoziale Betreuung  von Patienten und deren Angehörigen. Unterstützung bei der Entwicklung von Bewältigungsstrategien. Gesprächsführung bei rezidivierender Angst und Panik. Vorausschauende Planung für Notfälle und Krisensituationen zur Vermeidung zukünftiger unnötiger Krankenhausaufnahmen“.

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