Sicherheitsbeauftragte

 Die folgenden Informationsschriften lassen sich durch anklicken als PDF-Datei einsehen und abspeichern: 

  • Der Sicherheitsbeauftragte (GUV-I 8503)
  • Aufgaben, Pflichten, Verantwortung und Haftung im innerbetrieblichen Arbeitsschutz (GUV 50.7)
  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Laboratorien (GUV-R 180)
  • Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst (GUV-R 206)
  • Verhütung von Infektionskrankheiten (GUV-I 8536)
  • Sicherheitsregeln für das Einsammeln, Befördern und Lagern von Abfällen in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (GUV-R 125) (zurückgezogen, nur zur Information. Siehe Regelungen in TRBA 250)
  • Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte (GUV-I 8519)
  • Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar (GUV-I 8537)
  • Laborrichtlinie GUV-I 850-0 auf externer Internetseite
  • Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)
  • Bildschirm- und Büroarbeitsplätze (BGI 650)
  • Laserdrucker - sicher betreiben
  • GUV-I 8553 Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum
  • GUV-I 8553 Sicherheit im chemischen Hochschulpraktikum englisch
  • GUV-i-8504 Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirkung gefährlicher chemischer Stoffe
  • Auszüge aus "Faktor Arbeitsschutz" (Heft kann über Arbeitssicherheit bezogen werden)

Überdies ist ein individueller Austausch, ab Oktober 2008, vorgesehen. Wöchentlich werden dann zwei Sicherheitsbeauftragte von einem Mitarbeiter der Arbeitssicherheit aufgesucht. Dazu werden wir vorab einen Termin mit Ihnen vereinbaren, so dass Sie z.B. auch Fragen zu oder Bedenken hinsichtlich des Arbeitsschutzes bis zum Termin zusammentragen können. Gerne werden auch Terminwünsche ihrerseits durch  Herrn Tisnikar (Tel.: 19624) entgegengenommen.

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