Notfallbehandlung
Bei einem augenheilkundlichen Notfall, der von Ihnen als akut bedrohlich empfunden wird haben Sie die Möglichkeit, auch ohne Überweisung zu uns zu kommen und sich als Notfall vorzustellen. Insbesondere, wenn Sie Blitze, Rußregen (Mouches volantes), Schattensehen oder einen plötzlicher Sehverlust wahrnehmen, sollte zügig eine Netzhautablösung oder andere Netzhauterkrankungen ausgeschlossen werden. Die UKD-Klinik für Augenheilkunde steht Ihnen im Notfall rund um die Uhr zur Verfügung.
Gesetzlich versicherte Patienten melden sich bitte von Montag bis Donnerstag von 07:30 bis 16:00 Uhr, sowie freitags von 07:30 bis 14:30 Uhr in der Patientenaufnahme der Klinik für Augenheilkunde (Gebäude 18.12, Erdgeschoss, im Foyer am Haupteingang) an. Patienten mit einer privaten Krankenversicherung melden sich bitte zu den o.g. Zeiten in der Leitstelle der Privatambulanz (Gebäude 18.12, Erdgeschoss) an. Notfälle bei Kindern unter 14 Jahren sollten direkt in der Leitstelle der Orthoptik (Gebäude 18.11, 3. OG) vorgestellt werden.
Außerhalb der o.g. Zeiten (insb. zu Nachtzeiten und am Wochenende) wenden sich Notfälle bitte an das Dienstzimmer der Station AU01 (Gebäude 18.11, 1. OG). Eine entsprechende Notfallklingel befindet sich am Haupteingang der UKD-Klinik für Augenheilkunde.
Bitte beachten Sie, aufgrund des regulären Tagesbetriebs (Operationen, Patienten mit Termin, Stationsvisite etc.) kann es im Notdienst in nicht ganz dringlichen Fällen zu längeren Wartezeiten kommen. Mit langen Wartezeiten für die nicht akut von Erblindung bedrohten oder schwer verletzten Patienten sollte insbesondere am Wochenende gerechnet werden. Diese kommen zustande, weil der diensthabende Arzt in diesem Zeitraum stationäre Patienten visitieren muss oder in die operative Versorgung anderer Patienten eingebunden sein kann.
Um Ihnen während dieses Zeitraumes längere Wartezeiten zu ersparen, dürfen wir an dieser Stelle auf die Augenärztliche Notdienstpraxis der KV-Nordrhein hinweisen, die sich bei uns im Gebäude 18.12 befindet. Sie finden weitere Informationen zu den Öffnungszeiten der KV-Notdienstpraxis hier.
Notfallversorgung der Netzhautablösung am UKD:
1) Netzhautablösung – Ein Augenärztlicher Notfall
Die Netzhautablösung, bei der sich die neurosensorische Netzhaut aufgrund eines Netzhautrisses vom retinalen Pigmentepithel (RPE) ablöst, ist ein schwerwiegender Notfall in der Augenheilkunde, der unbehandelt zum dauerhaften Verlust der Sehschärfe führen kann. Diese Erkrankung stellt einen augenärztlichen Notfall dar und erfordert sofortige chirurgische Intervention. , Wenn der Punkt des schärfsten Sehens (Makula) betroffen ist, verschlechtert sich Prognose der Sehkraft erheblich.
In Deutschland sind jährlich rund 37.000 Menschen von einer Netzhautablösung betroffen – eine Zahl, die in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Aufgrund des Notfallcharakters dieser Erkrankung ist eine schnelle Behandlung entscheidend, um die Sehkraft zu erhalten.
2) Behandlungsmöglichkeiten:
Die Behandlung einer Netzhautablösung hängt von der Art und dem Ausmaß der Ablösung ab. Zu den gängigen Verfahren gehören:
Laserkoagulation: Wird eingesetzt, wenn ein Netzhautloch ohne Ablösung entdeckt wird, um eine weitere Schädigung zu verhindern.
Buckelchirurgie: Bei einer Netzhautablösung (insbesondere bei jungen Patienten und klarer natürlicher Linse) wird eine Plombe an der Innenseite des Auges angenäht, um die Netzhaut wieder anzulegen und die Zugkräfte zu verringern.
Vitrektomie: Hierbei wird der Glaskörper gründlich entfernt, um Zugkräfte zwischen Glaskörper und Netzhaut zu lösen und die Netzhaut wieder anzuheften. Nach der Operation wird der Glaskörperraum mit Luft, Gas oder Silikonöl aufgefüllt.
3) Erfolgsaussichten
Die Behandlung führt in den meisten Fällen zu einer Verbesserung der Sehschärfe, insbesondere wenn das Eingreifen frühzeitig erfolgt. Die endgültige Sehverbesserung kann jedoch mehrere Monate in Anspruch nehmen.