Autopsie, Sektion, Obduktion, Innere Leichenschau

Die klinische Autopsie ist die letzte ärztliche Handlung zugunsten eines Menschen im Rahmen seiner medizinischen Behandlung. Sie ist vor allem auch eine medizinische Handlung zugunsten der Hinterbliebenen und zugunsten der Allgemeinheit. Die Ausdrücke Sektion, Autopsie und Obduktion sind synonym, im Verwaltungsdeutsch spricht man von der Inneren Leichenschau. Man muss die klinische (pathologische) von der forensischen (gerichtsmedizinischen) Autopsie unterscheiden. Noch etwas anderes ist die wesentlich filigranere Zergliederung von Leichnamen in der Anatomie. Die klinische Sektion wird an Leichnamen von Menschen durchgeführt, die eines natürlichen Todes verstorben sind, deren Tod also keine rechtlich bedeutsamen Fragen aufwirft; sie bedarf der ausdrücklichen Zustimmung. Die klinische Autopsie dient der Feststellung von Grundleiden, von Therapieeffekten und der Angabe einer Todesursache. Bei einer Autopsie werden nach eingehender äußerer Besichtigung des Leichnams alle drei Körperhöhlen (Schädel-, Brust-, Bauchhöhle) eröffnet, die Organe entnommen, präpariert und anschließend mikroskopisch untersucht. Nach etwa vier Wochen sind die Folgeuntersuchungen abgeschlossen und der schriftliche Befund wird an die beauftragende Klinik versandt, bei der Organdemonstration können aber bereits die allermeisten medizinischen Fragen geklärt werden. Als eine Methode, die sich in den letzten 150 Jahren nicht wesentlich geändert hat, liefert die klinische Autopsie die maximal mögliche Evidenz und diagnostische Sicherheit, ist manchmal unverzichtbar zur abschließenden Diagnosefindung. Auch heute noch liefern Autopsien in etwa 10% der Fälle bedeutsame Befunde, die klinisch nicht diagnostiziert wurden1. Die Autopsie ist traditionell auch ein wichtiges Thema klinisch-pathologischer Konferenzen, sowie Unterrichtsinhalt für Studierende. Sie kann nicht nur medizinische Fragen beantworten und statistische Daten liefern, sie kann in der Tat auch den Trauernden helfen. Gelegentlich werden bei Autopsien Befunde erhoben, die für die Hinterbliebenen unmittelbare Bedeutung haben, wenn es z.B. um Infektionskrankheiten oder um vererbbare Leiden geht.

Anforderungsformular für ein Obduktionsauftrag: Klinische Sektion
Anforderungsformular für ein Obduktionsauftrag: Privatsektion


1Görlitzer Studie, Kößling, F K, Dtsch Arztebl 1992; 89(45): A-3749

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