Bachelorarbeit noch nicht final bewertet?

Falls die Bachelorarbeit noch nicht final bewertet wurde, ist es unter Vorbehalt dennoch möglich sich bereits zu bewerben. In diesem Fall benötigen wir jedoch zwingend bis spätestens zum 31. Juli des Jahres der Bewerbung eine schriftliche Bestätigung Ihres Erstgutachters der Bachelorarbeit, dass diese Arbeit mit mindestens 4,0 bestanden sein wird (Unterschrift des Gutachters und Institutsstempel).

 

Zurück zu "Bewerbung"

MediathekInformation und Wissen
LageplanSo finden Sie uns