Untersuchungsmaterialien/Transport

Einsendung virologischer Untersuchungsmaterialien:

Zu jeder Materialart einen einzelnen Viruseinsendeschein ausfüllen bzw. einen einzelnen "Order-Entry"-Auftrag erstellen. Serum/Liquor-Einsendungen eines Patienten z.B. müssen mit zwei Scheinen bzw. Aufträgen versendet werden. Die Begleitscheine sollten vollständig ausgefüllt sein: Personalien des Patienten (in Blockbuchstaben!) einschließlich Anschrift, Geschlecht, Telefon-Nr. sowie der Angabe der Station, Angaben zur Diagnose sowie mögliche auswärtige Vorbefunde.  Angaben zur Probenentnahme (Datum/Uhrzeit) sind essentiell. Jeder Schein sollte von dem einsendenden Arzt unterschrieben sein.

Unzureichend beschriftete Proben sowie ausgelaufene Materialien sind von der Bearbeitung ausgeschlossen.

Grundsätzlich gibt es zum Nachweis einer Virusinfektion folgende Möglichkeiten:

  • Antikörpernachweis (Indirekter Erregernachweis)
  • Virusantigennachweis (Direkter Erregernachweis)
  • Virusgenomnachweis mittels PCR (Direkter Erregernachweis)

Angaben zum jeweils geeigneten Material sind der Rubrik "Leistungskatalog" zu entnehmen.

Bei Rückfragen oder Wunsch nach Beratung zu Probeneinsendungen: 0211-81-11500.

 

Allgemeine Hinweise zu:

1. Antikörpernachweis:

- Bei geringen Probenvolumina (z.B. Kinderklinik) sollte eine Priorisierung der Untersuchungsparameter seitens des Einsenders auf dem Anforderungsschein/"Order entry"-Auftrag erfolgen. 

- Liquor zur Antikörperbestimmung immer parallel mit einem zeitgleich entnommenen Serum einsenden. Für die Interpretation der Befunde ist es wichtig, Liquorschrankenfunktionsstörungen – sofern  bekannt- anzugeben.

- Für Neutralisationsteste bitten wir um die Einsendung von Serummaterial.

 

2. Virusantigennachweis:

- Aus dem Stuhl können Antigene des Rotavirus und des Adenovirus nachgewiesen werden. Der Nachweis von Norovirus- und Astrovirus-RNA erfolgt mittels der PCR. Die dafür benötigten Stuhlmengen entsprechen ungefähr dem Volumen eines Kirschkerns.

 

3. Virusgenomnachweis:

- Für den PCR-Nachweis sind Heparin-Plasmen ungeeignet. Generell gilt für Untersuchungs-Materialien in der PCR, dass im Gegensatz zur Antikörper-Diagnostik der Transport wegen der Instabilität der Nukleinsäuren kritischer ist und deshalb zügig erfolgen sollte. 

 

4. Meldung Patientenprobenverwechslung

Im Falle einer Patientenprobenverwechslung ist diese schnellstmöglich an das Institut für Virologie zu melden.

Dazu ist ausschließlich das zugehörige Formblatt zu verwenden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt, bei Rückfragen gerne telefonische Kontaktaufnahme unter 0211-81-11500.

 

zuletzt aktualisiert am 22.02.2024


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