Untersuchungsmaterialien/Transport

Einsendung virologischer Untersuchungsmaterialien:

Zu jeder Materialart einen einzelnen Viruseinsendeschein ausfüllen bzw. einen einzelnen "Order-Entry"-Auftrag erstellen. Serum/Liquor-Einsendungen eines Patienten z.B. müssen mit zwei Scheinen bzw. Aufträgen versendet werden. Die Begleitscheine sollten vollständig ausgefüllt sein: Personalien des Patienten (in Blockbuchstaben!) einschließlich Anschrift, ein einsendender Arzt mit Telefon-Nr. sowie der Angabe der Station, Angaben zur Diagnose sowie mögliche auswärtige Vorbefunde. Bei ausländischen Namen sollte für die interne Verschlüsselung im Institut das Geschlecht angeben sein. Jeder Schein sollte von dem einsendenden Arzt unterschrieben sein.

Grundsätzlich gibt es zum Nachweis einer Virusinfektion folgende Möglichkeiten:

  • Antikörpernachweis (Serum, Plasma hat in einigen Fällen Nachteile!)
  • Virusantigennachweis (Serum, Liquor, Stuhl)
  • Virusgenomnachweis mittels PCR (Serum, Plasma, Liquor, Sekrete, Biopsien, Blutzellen)

1. Antikörpernachweis:

Für die durchschnittliche serologische Untersuchung (5-10 Parameter) ist ein gefülltes Serumröhrchen ohne Zusätze ausreichend. Auf den Einsendescheinen sind zwei Aufkleber vorhanden für den Fall,dass viele Parameter angefordert werden (z.B. komplette Hepatitis/HIV-Serologie, Herpesviren, Respiratorische Viren). In diesem Fall können mit einem Schein zwei Serumröhrchen versendet werden. Bei geringen Mengen (z.B. aus der Kinderklinik) muß eine Beschränkung auf Nachweise, die geringe Serummengen erfordern, erfolgen. Angaben zur Klinik des Patienten sind dabei essentiell!

Bei Verdacht auf konnatale Infektion sollte von der Mutter ein zeitgleich entnommenes Serum mitgeschickt werden.

Liquor zur Antikörperbestimmung immer parallel mit einem zeitgleich entnommenen Serum einsenden. Für die Interpretation der Befunde ist es wichtig, Liquorschrankenfunktionsstörungen – sofern bekannt- anzugeben.

2. Virusantigennachweis:

Im Serum werden z.Zt. drei Antigennachweise durchgeführt: In der Hepatitis B-Diagnostik das HBs-Ag sowie das HBe-Ag (beide qualititiv), in der HIV-Diagnostik das p24-Antigen (in Kombination mit dem HIV1 und 2 Antikörper-Nachweis, "Combotest") . Für diese Bestimmungen sind größere Mengen Serum erforderlich als für Antikörperbestimmungen (100-200 µl/Test).

Aus dem Stuhl können Antigene des Rotavirus und des Adenovirus nachgewiesen werden. Der Nachweis von Norovirus- und Astrovirus-RNA erfolgt mittels der PCR. Die dafür benötigten Stuhlmengen entsprechen ungefähr dem Volumen eines Kirschkerns.

3. Virusgenomnachweis:

Verwendet werden dabei neben den o.g. Materialien (s. Virusanzucht) Serum und Plasma (z.B. Hepatitis- und HIV-Diagnostik). Für den PCR-Nachweis sind Heparin-Plasmen ungeeignet, statt dessen sollte EDTA-Plasma verwendet werden. Generell gilt für Untersuchungs-Materialien in der PCR, dass im Gegensatz zur Antikörper-Diagnostik der Transport wegen der Instabilität der Nukleinsäuren kritischer ist und deshalb schnell erfolgen sollte. Der molekulare Nachweis von respiratorischen Viren ist am erfolgreichsten aus Nasopharynxaspiraten. Wenig geeignet sind Rachenabstriche.

4. Meldung Patientenprobenverwechslung

Im Falle einer Patientenprobenverwechslung ist diese schnellstmöglich an das Institut für Virologie zu melden.

Dazu bitten wir Sie, das zugehörige Formblatt zu verwenden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt, bei Rückfragen gerne telefonische Kontaktaufnahme unter 0211-81-10551 oder 0211-81-10556.

 

zuletzt aktualisiert am 02.12.2022


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