Organspende

Schwere, lebensbedrohliche Verletzungen des Gehirns können in sehr seltenen Fällen einen so schweren Verlauf nehmen, dass auch bei Vorhandensein modernster chirurgischer und intensivmedizinischer Therapien keine Behandlungsmöglichkeiten mehr bestehen und eine Fortführung der Intensivtherapie weder medizinisch noch ethisch vertretbar ist. 

In diesen Fällen kann unter der Intensivbehandlung ein Verlust der gesamten Hirnfunktion, in Fachkreisen irreversibler Hirnfunktionsausfall genannt, besser aber unter dem Begriff „Hirntod“ bekannt, auftreten. Dieser Zustand bedeutet sowohl medizinisch wie auch juristisch den Tod eines Menschen. Die Konsequenz eines nach strengen Vorgaben festgestellten Hirntodes ist, dass alle intensivmedizinischen Maßnahmen, die künstliche Beatmung eingeschlossen, beendet werden müssen. Gleichzeitig ist ein festgestellter Hirntod eine der drei Voraussetzungen einer postmortalen Organspende. Die anderen beiden Voraussetzungen sind eine medizinische Eignung unabhängig vom Lebensalter und eine Zustimmung zur Organspende. 

Die Beantwortung der Frage, ob ein Mensch nach seinem Tod Organe spenden möchte ist häufig schwierig zu klären, muss aber spätestens vor der Beendigung der Intensivmaßnahmen gestellt werden, um eine Behandlungsperspektive für schwer erkrankte Patienten auf der Warteliste für ein Organ zu ermöglichen.

Im Idealfall hat der Mensch zu Lebzeiten eine Entscheidung getroffen und diese z.B. in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung dokumentiert oder zumindest im Familienkreis besprochen. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht der Fall, sodass dann die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung gebeten werden. Dieses Gespräche stellen häufig eine große Belastung für die Angehörigen dar. Daher ist es in jedem Fall sehr sinnvoll und für den seltenen Fall der konkreten Fragestellung auf der Intensivstation sehr wertvoll, wenn diese Entscheidung zu Lebzeiten getroffen wurde.  

Ja oder Nein zur Organspende?

Ein ergebnisoffenes und umfangreiches Beratungsangebot befindet sich im Internet auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) mit der Möglichkeit, einen Organspendeausweis herunterzuladen: 

BZgA – Informationen zur Organ- und Gewebespende (organspende-info.de)

Auch dem Universitätsklinikum Düsseldorf ist es ein großes Anliegen, dass die Bürger zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen und diese dokumentieren. Daher befinden sich auf dem Klinikgelände mehre Ausgabestellen für Organspendeausweise. 

Hier erhalten Sie auch den Organspendeausweis (organspende-info.de)

Ablauf einer Organspende

1. Krankheit oder Unfall mit schwerer Hirnschädigung

Ziel aller medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung ist es, das Leben des Patienten zu retten. Die Bemühungen der Notärzte, Rettungsteams und der Intensivmediziner sind allein auf dieses Ziel ausgerichtet. Manchmal kann der Patient trotz aller Bemühungen nicht mehr gerettet werden, Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten. So kann eine massive Hirnschädigung, z.B. durch eine schwere Kopfverletzung oder Hirnblutung, zum Tod des Patienten führen.

2. Todesfeststellung (irreversibler Hirnfunktionsausfall)

Die Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende. Die Feststellung erfolgt nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durch zwei dafür qualifizierte Ärzte unabhängig voneinander. Diese Ärzte dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines beteiligten Arztes unterstehen.

3. Meldung des möglichen Spenders an die DSO

Die Mitarbeiter der Krankenhäuser mit Intensivstation nehmen zu allen Fragen der Organspende Kontakt mit der zuständigen DSO-Region auf. Die DSO ist für die Krankenhäuser bundesweit rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

4. Angehörigengespräch

Eine Organspende ist in Deutschland nur mit einer Einwilligung möglich. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten keine eigene Entscheidung getroffen und z.B. in einem Organspendeausweis dokumentiert, so werden die nächsten Angehörigen um eine Entscheidung im Sinne des Verstorbenen gebeten.

5. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen

Um die Organempfänger zu schützen, veranlasst die DSO alle notwendigen Untersuchungen und prüft mögliche Übertragungsrisiken. Zudem leitet sie die Erhebung der medizinischen Daten ein, die für die Vermittlung und Transplantation der Organe wichtig sind.

6. Übertragung von Daten zur Organvermittlung an Eurotransplant

Die Koordinatoren der DSO senden die Laborwerte mit weiteren Angaben zum Spender an die Vermittlungsstelle Eurotransplant. Ein spezielles Computerprogramm gleicht dort die Daten der Spenderorgane mit denen der Wartelistenpatienten ab und ermittelt die Empfänger. Die Vergabe richtet sich ausschließlich nach medizinischen Kriterien, im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und die Erfolgsaussicht.

7. Organentnahme

Für die Entnahme der jeweiligen Organe organisiert die DSO bei Bedarf Entnahmeteams. Gespendet werden können Nieren, Herz, Leber, Lunge, Pankreas und Darm. Die Organspende erfolgt unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation. Die Ärzte verschließen die Operationswunde sorgfältig und übergeben den Spender in würdigem Zustand für eine mögliche Aufbahrung. Die Angehörigen können sich auch nach der Organentnahme in gewünschter Weise von dem Verstorbenen verabschieden.

8. Transport der Organe

Der Transport von Spenderorganen muss schnell, äußerst sorgfältig und medizinisch einwandfrei geschehen. Die Funktion des Transplantates und damit das Überleben des Organempfängers hängen unmittelbar davon ab.

9. Transplantation

Die Empfänger sind bereits auf die Operation vorbereitet, wenn die Organe im Transplantationszentrum ankommen. Mit der Übergabe der Spenderorgane endet die Aufgabe der DSO im Organspendeprozess.

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