Kosten & Kostenerstattung der HBO

Information zu Kosten und Kostenerstattung der Hyperbaren Sauerstofftherapie

Stand der Informationen: 01.09.2006. Gültig bis auf weiteres.

Für aktuelle Entwicklungen beachten Sie bitte Änderungen dieser Seite unter Nachrichten/Aktuelles.

Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)

Allgemein Die Hyperbare Sauerstofftherapie (HBO) ist als Behandlungsmethode in der vertragsärztlichen Versorgung nicht mehr zugelassen. Nach der ersten Beschränkung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Jahr 1994 erfolgte 2000 eine erneute Beschränkung hinsichtlich der HBO-Therapie. Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: Gemeinsamer Bundesausschuß nach §91 SGB V; GBA) hat die HBO am 10.04.2000 im Rahmen der Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (gem. § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V) für die vertragsärztliche Versorgung nicht anerkannt, so daß die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer ambulanten HBO-Therapie nicht mehr übernehmen.
Ambulante Behandlung Eine ambulante HBO-Therapie muß infolge des Leistungsausschlußes der gesetzlichen Krankenkassen vom Patienten selbst bezahlt werden. In solchen Fällen hat die HBO des Universitätsklinikums Düsseldorf eine Regelung ausgearbeitet. Diese beinhaltet einen pauschalierten Preis für jede HBO-Behandlungseinheit, der sich aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und den typischen Leistungen pro HBO-Behandlungseinheit ergibt. Der Preis für eine Einheit HBO ("Tauchfahrt") nach dem Therapieschema TS240-090 berechnet sich je nach Indikation.
Darin sind alle Leistungen der HBO eingeschlossen. Entsprechend der Erkrankung und damit der unterschiedlichen Anzahl von HBO-Therapieeinheiten fällt ein unterschiedlicher Gesamtpreis an. In absoluten Ausnahmefällen kann die gesetzliche Krankenversicherung auf besonderen Antrag des Versicherten eine ambulante HBO-Behandlung im Sinne einer Einzelfallentscheidung übernehmen. Es müssen hierfür allerdings schwere Krankheiten vorliegen, die zuvor mit allen anderen Mitteln und Methoden lange erfolglos behandelt worden sind. Lange bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als 6 Monate oder Jahre. Tinnitus und/oder Hörsturz gehören nicht zu diesen Erkrankungen.
Stationäre Behandlung Wird der gesetzlich versicherte Patient im Rahmen seiner Grunderkrankung stationär aufgenommen, fallen für eine begleitende HBO-Behandlung keine gesonderten Kosten an. Dies gilt aber nur, wenn eine stationäre Behandlung entsprechend den G-AEP Kritierien (G-AEP: german appropiateness evaluation protocol; Deutsches Protokoll zur Bewertung der Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung) zutreffend ist. Der Bundesausschuss Krankenhaus (jetzt: Gemeinsamer Bundesausschuß nach §91 SGB V; GBA) hat in seiner Sitzung vom 26.03. bzw. 30.06.2003 u.a. nach umfassender Auswertung der aktuellen wissenschaftlichen Literatur beschlossen, die HBO bei den Indikationen Dekompressionskrankheit, Kohlenmonoxidintoxikation und Arterielle Gasembolie als Standardtherapie anzuerkennen und die HBO-Kosten im Rahmen eines stationären Aufenthaltes zu übernehmen.  Zusätzlich ist die clostridiale Myonekrose mit Wirkung vom 01.01.2006 gesichert Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen bei vollstationärer Behandlung. Anbei eine Kurzübersicht der Beschlüsse vom 26.03.2003 bzw. 30.06.2003 . Für weitere Information zu dieser Thematik besuchen Sie auch die Seiten des Gemeinsamen Bundesausschußes (GBA) im Internet.



Wahleistungspatienten und Selbstzahler ohne gesetzliche Krankenversicherung

Ambulante & stationäre Behandlung Die Kosten sowohl einer ambulanten als auch einer stationären HBO-Therapie werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung übernommen. Hierfür wird von uns vor Behandlungsbeginn ein detaillierter Kostenvoranschlag nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellt. Bei einigen wissenschaftlich gesicherten Indikationen ist die Behandlung mit hyperbarem Sauerstoff prinzipiell beihilfefähig. Für Beihilfeberechtigte des Landes Nordrhein-Westfalen ist nach aktuellem Stand (25.11.2005) die ambulante HBO-Therapie überhaupt nicht mehr beihilfefähig. Patienten, welche von der vorbezeichneten Änderung betroffen sind, müssen bedauerlicherweise einen Teil der Kosten der HBO selbst übernehmen. Beihilfeberechtigte anderer Bundesländer oder des Bundes bekommen eine HBO-Therapie auf Antrag und Vorlage eines Kostenvoranschlages hin für einige Indikationen erstattet.

Detailinformationen zu Kosten und Erstattungsfähigkeit der HBO

Für detailliertere Informationen zu dieser Thematik kontaktieren Sie uns einfach per Telefon, Telefax oder E-Mail.

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