Hornhaut-Engpaß in Deutschland

Die Hornhauttransplantation ist die älteste und auch die am häufigsten durchgeführte sowie erfolgreichste Form einer Organ- bzw. Gewebeverpflanzung.
Der Bedarf an Hornhauttransplantaten in Deutschland liegt bei ca. 10000 Hornhäuten im Jahr, tatsächlich werden aber nur ca. 7000 Hornhaut-Transplantationen, auch Keratoplastiken genannt, durchgeführt.
Die meisten Patienten warten etwa 1 Jahr auf ihre Operation, jüngere Patienten jedoch meist deutlich länger. Nach der Operation dauert es noch einige Monate bis zu 2 Jahre bis die größtmögliche Funktionsherstellung gelungen ist. Da es für diese Patienten keine überbrückenden Ersatzbehandlungen bis zur Operation gibt, wie z.B. die Dialyse bei Nierenerkrankungen, wirkt sich diese lange Wartezeit gravierend auf den Alltag aus.
Ältere Menschen sind dadurch oft auf fremde Hilfe oder sogar auf das Seniorenheim angewiesen, da sie sich aufgrund des eingeschränkten Sehens oder der Erblindung nicht mehr selbst versorgen können.
Für junge Menschen bedeutet es oft den Verlust des Arbeitsplatzes und damit einhergehend die Gefährdung ihrer sozialen Existenz.

Wer und wie kann man spenden?

Dabei liegt es gar nicht an der fehlenden Bereitschaft der Bevölkerung zur Organ- bzw. Gewebespende.
Neueste Umfragen zeigen immer wieder, daß die Mehrheit der Deutschen zur Spende bereit wäre.
Meist mangelt es daran, die notwendigen Schritte durchzuführen, d.h. es wird kein Organspendeausweis ausgefüllt, denn schließlich ist dafür noch ein Leben lang Zeit.
Dabei ist es so einfach!

Sie müssen lediglich einen Organspendeausweis ausfüllen und zu Ihren Dokumenten legen oder - noch besser - immer bei sich führen.
Den Ausweis erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, in der Apotheke, bei Ihrer Krankenkasse oder bei uns als Download.
Auch wenn Sie keine Organe/Gewebe spenden wollen, ist es sinnvoll einen solchen Ausweis auszufüllen. Man kann damit auch festlegen, ob man nur bestimmte Organe/Gewebe spenden will.
Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre Einstellung zur Organ- und Gewebespende.
Beinahe jeder Mensch kann Hornhautspender werden. Es gibt nur wenige Erkrankungen, die eine Spende ausschließen.

Sehen Sie hier einen Film über Hornhautspende der Stiftung Keradonum aus der Schweiz.

Seit August 2015 bietet die Lions Hornhautbank NRW  einen Hornhautspendeausweis an. Sie können diesen Ausweis kostenlos bestellen oder herunterladen.


Die Entscheidung, die mit Ausfüllen des Hornhautspendeausweises dokumentiert wird, ist jedoch alleine nicht verbindlich. Das bedeutet, dass trotz einer solchen Absichtserklärung nach dem Tod in jedem Fall die nächsten Angehörigen im Sinne des Transplantationsgesetzes nach dem mutmaßlichen letzten Willen der betreffenden Person bezüglich einer Hornhautspende gefragt werden.

Letzlich bleibt daher die Eintscheidung der nächsten Angehörigen ausschlaggebend dafür, ob eine Hornhautspende erfolgt. Den Angehörigen wird jedoch durch Ausfüllen des Spenderausweisesr die Entscheidung erleichtert, da der Verstorbene seine grundsätzliche Spendebereitschaft bereits schriftlich erklärt hat.

Füllen Sie den Hornbhautspendeausweis bitte deutlich lesbar aus und legen ihn zu Ihren Personalpapieren, die Sie immer bei sich tragen. Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre persönliche Entscheidung, damit diese sie kennen.

Selbst Kurz- oder Weitsichtigkeit, Voroperationen am Auge und ein hohes Alter mindern nicht die Qualität einer Spenderhornhaut!

Hornhaut-Entnahme

In der Lions Hornhautbank NRW wird bei einer Zustimmung zur Hornhautspende bei dem Verstorbenen nicht das ganze Auge entfernt.
Es wird lediglich ein ca. 10 Cent-großes dünnes Häutchen am Auge vorsichtig entfernt.
Dabei handelt es sich um den klaren, durchsichtigen Anteil des Auges (=Hornhaut oder Cornea) und einen kleinen weißen Rand aus
Lederhaut (=Sklera).

Anschließend wird eine formstabilen Kontaktlinse aus Kunststoff auf das Auge gelegt und die Augenlider mit einem sehr dünnen Faden vernäht.

Die Kontaktlinse sorgt dafür, daß die natürliche Wölbung des Auges erhalten bleibt.

So kann der Verstorbene auf Wunsch auch aufgebahrt werden, ohne daß Spuren des Eingriffes zu  sehen sind.

Die Entnahme kann aus physiologischer Sicht bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Todes erfolgen, ohne daß die Zellen der Hornhaut Schaden nehmen.
Das überarbeitete Transplantationsgesetz von 2007 verbietet aber eine Entnahme nach 24 Stunden (TPG, Anlage 3, Abs. 2d), sofern keine Blutproben vorhanden sind, die entweder vor Eintritt des Todes oder maximal 24 Stunden nach dem Tode entnommen wurden.

Diese Vorsichtsmaßnahme soll die Sicherheit der infektionsserologischen Untersuchungen in Hinblick auf HIV und Hepatitis erhöhen.

Weltweit gab es nach über 1.000.000 Hornhauttransplantationen bisher 3 fragliche Fälle, bei der es zu einer hepatischen Virenübertragung nach einer Hornhauttransplantation kam.

Diese Fälle stammen allerdings aus einer Zeit, in der noch keine infektionsserologischen Untersuchungen des Spenderblutes stattfanden.
Bisher sind keine Fälle bekannt, bei denen HIV übertragen wurde, obwohl in der USA früher vereinzelt Hornhäute von HIV-positiven Spendern transplantiert wurden.

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