Weiterbildung Kieferorthopädie
Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium der Zahnmedizin können Zahnärztinnen und Zahnärzte die Weiterbildung Kieferorthopädie absolvieren.
Die Weiterbildung im Kammerbereich Nordrhein wird durch die Weiterbildungsordnung der Landeszahnärztekammer NR geregelt.
In den meisten Kammerbereichen wird ein allgemeinzahnärztliches Jahr vorausgesetzt.
Die Weiterbildung dauert drei Jahre, davon muss mindestens ein Jahr an einer ermächtigten Universitätsklinik verbracht werden. Die restliche Zeit kann in einer zur Weiterbildung Kieferorthopädie ermächtigten Praxis absolviert werden.
Die Mindestdauer eines Weiterbildungsabschnitts beträgt 12 Monate, ein Abschnitt muss mindestens 24 Monate betragen.
Bewerbungen als Weiterbildungsassistent (w/m/d) bitte per EMail an den Institutsdirektor.