Stabstelle Organspendekoordination

Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit dem Thema der Organspende zu befassen und zu Lebzeiten eine persönliche Entscheidung zu treffen. Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod und den daraus resultierenden Konsequenzen, in seltenen Fällen stellt sich dann auch die Fragestellung der Organspende, wird häufig als Belastung empfunden, vertagt oder verdrängt. Nicht selten erschweren aber auch unzureichende Informationen oder gar Ängste diese persönliche Entscheidung zu treffen.


In einer Übersicht, die wir hier zum Download anbieten, finden Sie viele Informationen rund um das Thema Organspende.




Häufig gestellte Fragen zur Organspende

Die folgenden Fragen und Aussagen sollen ein Bewusstsein schaffen, wie wichtig es ist, sich wenigstens einmal im Leben mit dem Thema Organspende zu befassen und am Ende des Prozesses eine Entscheidung zu treffen. 


Welche Organe können gespendet werden?

In Deutschland können bei entsprechender Organfunktion nach festgestellten Tod auf Grundlage des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, besser bekannt unter dem Begriff „Hirntod“ (s.u.), die lebenswichtigen Organe Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm gespendet und übertragen werden. Nicht alle genannten Organe werden in jedem Transplantationszentrum transplantiert. In der Universitätsklinik Düsseldorf gibt es derzeit Programme für die Herz- und die Nierentransplantation. Neben den genannten Organen können auch verschiedene Gewebe gespendet werden. Die insgesamt häufigste Transplantation ist die Übertragung der Hornhaut (Cornea) des Auges zur Wiedererlangung der Sehfähigkeit. Hierum kümmert sich in der Universitätsklinik Düsseldorf die Lions-Hornhautbank der Augenklinik. Im Gegensatz zu den oben beschriebenen Organen ist die Spende der Hornhaut bei jedem Verstorbenen unter Berücksichtigung von Vorerkrankungen möglich, da dieses Gewebe bis zu drei Tagen nach dem Tod noch funktionsfähig bleibt.   

Bin ich zu alt oder zu krank für eine Organspende?

Es gibt keine Altersgrenze für eine Organspende. Besonders die Leber und die Nieren können auch von älteren Menschen, durchaus auch über das 80ste Lebensjahr hinausgehend, erfolgreich transplantiert werden. Das Lebensalter wird bei der Organvergabe, insbesondere bei den Nieren beachtet.

Insgesamt gibt es nur wenige Erkrankungen, die eine Organspende aus medizinischen Gründen verbieten. Hierzu gehören schwere Infektionserkrankungen wie HIV, Tuberkulose oder Tollwut. Vor allem aber die meisten Krebserkrankungen, wenn sie nicht über einen Zeitraum von mehr als mindestens fünf Jahren als erfolgreich behandelt gelten, schließen eine Organspende aus.

Ist der Mensch mit dem Hirntod wirklich tot?

Das Transplantationsgesetz fordert ausdrücklich, dass Organe und Gewebe nur von Verstorbenen entnommen werden dürfen (Ausnahme: Lebendspende einer Niere oder eines Teils der Leber im engsten Familienkreis). Da Organe nach dem Tod durch einen Kreislaufstillstand in kürzester Zeit Ihre Funktion einstellen, ist die Entnahme von lebensrettenden Organen in Deutschland nur möglich, wenn der Tod auf Grundlage des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, bekannter unter dem Begriff “Hirntod“, festgestellt wird. Dieser tritt ein, wenn aufgrund einer schwersten Hirnschädigung (z.B. eine Hirnblutung oder ein Schlaganfall) das gesamte Gehirn abstirbt. Durch intensivmedizinische Maßnahmen, insbesondere die maschinelle Beatmung, können Körperfunktionen noch über einen gewissen Zeitraum aufrechterhalten werden. Mit dem Abschluss der komplexen Diagnostik durch erfahrene Ärzte wird der Todeszeitpunkt festgelegt, der dann auch in der amtlichen Todesbescheinigung dokumentiert wird. Wird die Intensivtherapie bei vorliegendem Hirntod eingestellt, kommt es innerhalb kurzer Zeit zu einem Kreislaufstillstand. 

Wie sicher ist die Hirntodfeststellung?

Die Diagnose „Hirntod“ ist die sicherste Diagnose in der Medizin. Der Ablauf ist durch den Gesetzgeber streng geregelt. So wird sichergestellt, dass nur von sehr erfahrenen Ärzten durch eine gewissenhafte Untersuchung, häufig begleitet durch apparative Verfahren wie z.B. die Messung von Hirnströmen oder Verfahren, die beweisen, dass das Gehirn nicht mehr durchblutet wird, diese Diagnose gestellt wird.

Welche Konsequenz hat die Diagnose "Hirntod"?

Der Hirntod bedeutet medizinisch und juristisch den Tod des Menschen. Daher sind ab diesem Zeitpunkt intensivmedizinische Maßnahmen auch nicht mehr angezeigt. Liegen eine Zustimmung und eine medizinische Eignung zur Organspende vor, dürfen die Maßnahmen fortgeführt werden, um eine Organspende vorzubereiten und durch zu führen. In der Praxis beträgt diese Zeitspanne weniger als einen Tag. 

Warum ist die Dokumentation der Entscheidung zur Organspende zu Lebzeiten so wichtig?

Die Bereitschaft zu einer Organspende kann bis zu 6 schwer kranken Menschen die Aussicht auf ein Leben mit einer hohen Lebensqualität schenken. Daher ist es zumutbar, sich zu diesem wichtigen Thema Gedanken zu machen. Durch die Entscheidung zu Lebzeiten und durch die schriftliche Dokumentation z.B. im Organspendeausweis wird sichergestellt, dass dieser letzte Wille befolgt wird. Jede dokumentierte Entscheidung, eine generelle oder eingeschränkte Zustimmung oder eine Ablehnung ist rechtskräftig. Darüber hinaus ist es auch für das behandelnde Krankenhaus wichtig zu wissen, ob ein Mensch Organspender sein möchte. Daraus wird abgeleitet, dass Intensivmaßnahmen fortgeführt werden dürfen, die andernfalls nicht mehr angezeigt wären.

Was passiert, wenn ich mich nicht entscheide?

Das Transplantationsgesetz sieht vor, dass im Falle der fehlenden Entscheidung zu Lebzeiten nahe Angehörige auf die Möglichkeit einer Organspende angesprochen werden und entscheiden sollen. Entscheidungsgrundlage können z.B. ein mündlich geäußerter Wille, der mutmaßliche Wille aber auch eigene Wertvorstellungen sein. Diese Situation ist für Angehörige häufig sehr belastend bis überfordernd. Die Folge ist, dass bei einer Entscheidung durch Angehörige deutlich mehr Ablehnungen geäußert werden, als anhand der überwiegend positiv zum Thema eingestellten Bevölkerung zu erwarten wäre.      

Ich möchte nicht alles spenden!

Selbstverständlich kann man durch eine persönliche Entscheidung genau festlegen, welche Organe und Gewebe man bereit ist zu spenden. Dies kann auch durch Angehörige entschieden werden, wenn es beispielsweise keinen Organspendeausweis gibt. Die Entscheidung im Rahmen einer eingeschränkten Zustimmung ist rechtsverbindlich und findet in jedem Fall Berücksichtigung.

Bei Patienten mit Organspendeausweis wird nicht alles unternommen, um das Leben zu retten.

Diese Befürchtung ist völlig unbegründet. Jeder Patient in der Notaufnahme erhält alle medizinischen Maßnahmen der Notfallversorgung. Das Thema der Organspende wird erst auf der Intensivstation relevant, wenn trotz Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten keine Aussicht auf ein Überleben aufgrund einer schweren Hirnschädigung besteht. Daher stellt sich die Frage der Organspende erst nach einer längeren Behandlung auf der Intensivstation. 

Läuft die Organvergabe rechtlich einwandfrei?

Die Aufnahme auf die Warteliste auf ein Organ und die Vergabe von Organen ist in Richtlinien der Bundesärztekammer streng geregelt. Diese Regeln sind für alle beteiligten Institutionen (Eurotransplant, Deutsche Stiftung Organtransplantation und die Transplantationszentren) verbindlich. Manipulationen an Patientendaten zur Beeinflussung der Organvergabe stellen eine Straftat dar und werden mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet. Alle beteiligten Institutionen werden alle zwei Jahre durch eine Prüf- und Überwachungskommission geprüft. Zusätzlich gibt es eine Vertrauensstelle, bei der eventuelle Auffälligkeiten anonym gemeldet werden können. Diese Maßnahmen stellen eine gesetzliche Reaktion auf im Jahr 2012 bekannt gewordene Manipulationsfälle in wenigen Kliniken dar. Hierdurch ist die Transplantationsmedizin in Deutschland so streng kontrolliert, wie in kaum einem anderen Land auf der Welt. 

Wird ein Leichnahm durch eine Organentnahme entstellt?

Eine Organentnahme ist ohne Frage ein großer chirurgischer Eingriff, bei dem aber die gleichen Regelungen in Bezug auf den Wundverschluss gelten, wie bei einer vergleichbaren Operation. Neben der professionellen Entnahme lebenswichtiger Organe nach allen Regeln der ärztlichen Kunst durch erfahrenen Chirurgen steht jederzeit die Würde des Organspenders im Vordergrund. Auch im Falle einer Gewebeentnahme, z.B. im Rahmen einer Hornhautspende, ist diese nach adäquater Versorgung äußerlich nicht mehr sichtbar. Im Anschluss an eine Organentnahme sind alle Bestattungsformen möglich.   

Verhindert eine Patientenverfügung eine Organspende?

In einer Patientenverfügung werden häufig für aussichtslose oder aus persönlicher Einstellung nicht gewollte Behandlungssituationen Formulierungen gewählt, die die Fortführung von intensivmedizinischen Maßnahmen verbieten. Für die Durchführung einer Hirntoddiagnostik und die Vorbereitung einer Organspende muss jedoch die Intensivtherapie fortgeführt und gegebenenfalls sogar erweitert werden. Daher sollte bei der Entscheidung für eine Organspende dies in der Patientenverfügung berücksichtigt und im Idealfall auch ein Organspendeausweis ausgefüllt werden.

Klarheit verschaffen eindeutige Formulierung, wie der folgende Textbaustein der Bundesärztekammer für eine Patientenverfügung:

„Es ist mir bewusst, dass Organe nur nach Feststellung des Hirntods bei aufrechterhaltenem Kreislauf entnommen werden können. Deshalb gestatte ich ausnahmsweise für den Fall, dass bei mir eine Organspende medizinisch infrage kommt, die kurzfristige (Stunden bis höchstens wenige Tage umfassende) Durchführung intensivmedizinischer Maßnahmen zur Bestimmung des Hirntods nach den Richtlinien der Bundesärztekammer und zur anschließenden Entnahme der Organe.“


Organspendekoordinator

Daniel Schrader

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