Hautschutz
Laut Unfallverhütungsvorschrift 1 (erläutert in DGUV Information 212-017) und TRGS 401 ist die Benutzung von Hautschutzmitteln gefordert. Für die häufigsten Bereiche haben wir Hautschutzpläne angefertigt, die vor Ort an den Waschplätzen aufgehängt werden sollten.
Die Hautschutzpräparate für das Universitätsklinikum können in der krankenhauseigenen Apotheke bestellt werden.
Für die Ausgabe der Hautschutzpräparate an der HHU ist das Zentrale Chemikalienlager zuständig.