Hautschutz
Laut Unfallverhütungsvorschrift GUV-V C8 und TRGS 150 und 531 ist die Benutzung von Hautschutzmitteln gefordert. Für die häufigsten Bereiche haben wir Hautschutzpläne angefertigt, die vor Ort aufgehängt werden sollen.
Bitte die Pläne bunt ausdrucken. Die Präparate können in der Apotheke bestellt werden:
Hautschutzpläne:
- Hautschutzplan Stationen und Ambulanzen
- Hautschutzplan Labore HHU
- Hautschutzplan Labore UKD
- Hautschutzplan Küchen
- Hautschutzplan Dezernat Technik
- Hautschutzplan Gärtnerei
Hautschutzpläne für weitere Bereiche können Sie bei uns erfragen.