Maßnahmen bei Kontakt mit infektiösem Material

Sofortmaßnahmen bei akzidenteller HIV-, HBV- oder HCV-Exposition:

  • siehe Hygieneplan

Dokumentation:

  • Schnitt- und Stichverletzungen sowie Haut- und Schleimhautkontakte mit infektiösem Material müssen wegen der Gefahr einer dadurch entstehenden Erkrankung sofort vom D-Arzt (Zentrale Notaufnahme, ZOM II) als Arbeitsunfall aufgenommen werden. Dort finden auch Blutabnahmen und eventuell Therapieplanungen statt.
  • Eine Kopie des D-Arzt-Berichtes geht an den Betriebsärztlichen Dienst. Dort sollen dann nach Empfehlung der Landesunfallkasse weitere Blutuntersuchungen nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten durchgeführt werden.
  • Der Unfall muss auch der Personalabteilung gemeldet werden. Tel: 81-17147 / 81-19461
  • Studierende melden Unfälle der Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz: Tel.: 81-15222

Siehe auch Merkblatt "Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar" der gesetzlichen Unfallkassen.

Für externe Inhalte kann der Betriebsärztliche Dienst keine Veranwortung übernehmen.

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