Maßnahmen bei Kontakt mit infektiösem Material
Sofortmaßnahmen bei akzidenteller HIV-, HBV- oder HCV-Exposition:
- siehe Hygieneplan
Dokumentation:
- Schnitt- und Stichverletzungen sowie Haut- und Schleimhautkontakte mit infektiösem Material müssen wegen der Gefahr einer dadurch entstehenden Erkrankung sofort vom D-Arzt (Zentrale Notaufnahme, ZOM II) als Arbeitsunfall aufgenommen werden. Dort finden auch Blutabnahmen und eventuell Therapieplanungen statt.
- Eine Kopie des D-Arzt-Berichtes geht an den Betriebsärztlichen Dienst. Dort sollen dann nach Empfehlung der Landesunfallkasse weitere Blutuntersuchungen nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten durchgeführt werden.
- Der Unfall muss auch der Personalabteilung gemeldet werden. Tel: 81-17147 / 81-19461
- Studierende melden Unfälle der Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz: Tel.: 81-15222
Siehe auch Merkblatt "Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar" der gesetzlichen Unfallkassen.
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