Datengestützte Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):
Der G-BA hat für eine datengestützte Qualitätssicherung entsprechende Qualitätssicherungsverfahren (15) entwickelt.
Das UKD ist verpflichtet, sich an diesen sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren zu beteiligen.
Mit dieser Datenerhebung und Datenverarbeitung sollen Erkenntnisse gewonnen werden, um Patienten*innen besser behandeln zu können.
Zur Datenerhebung im Krankenhaus stellt der G-BA Patienteninformationen in digitaler Form zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zur Datenerhebung der verschiedenen Verfahren bieten die Patienteninformationen des G-BA.
https://www.g-ba.de/service/versicherteninformationen/datenerhebung/