Die Bescheinigung für Studierende
Info für alle Studierenden der Medizin und Zahnmedizin
Das Infektionsschutzgesetz §23 verpflichtet uns dafür Sorge zu tragen, dass übertragbare Erkrankungen z.B. Hepatitis B, Hepatitis C und HIV von Personal auf Patienten vermieden werden.
Solche Übertragungen sollen durch Aufklärung, Beratung, Blutuntersuchungen und frühzeitige Impfungen gegen z.B. Hepatitis B vermieden werden. Durch sorgfältige Dokumentation und Meldung jeder Schnitt- oder Stichverletzung beim D-Arzt und Betriebsärztlichen Dienst kann insbesondere eine beruflich erworbene Infektion frühzeitig festgestellt und gegebenenfalls behandelt, sowie auch beim Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkannt werden.
Daher hat jeder Studierende der Medizin oder Zahnmedizin vor Beginn einer praktischen Tätigkeit in der Klinik eine entsprechende Feststellung des Hepatitis B- und Hepatitis C-Status, sowie erforderliche Impfungen nachzuweisen.
Blutabnahmezeiten und Impfungen:
- Täglich außer Mittwoch: 8:00 - 11:00 Uhr
- ohne Voranmeldung mit Impfausweis vorbeikommen
Zusammenfassung:
- Melden Sie sich frühzeitig beim Betriebsärztlichen Dienst zur Kontrolle der Hepatitis B- und C-Serologie. (Mit Personal- und Studierendenausweis)
- Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihren HIV-Status kennen.
- Die Hepatitis B-Impfung ist für alle Nicht-Immunen empfohlen.
- Achten Sie auf die erforderlichen Auffrischungsimpfungen und Kontrollen.
- Jede Schnitt- und Stichverletzung muss wegen der Gefahr einer dadurch entstehenden Erkrankung sofort vom D-Arzt (chirurgische Ambulanz, Gebäude 12.41) als Unfall aufgenommen werden und anschließend dem Betriebsärztlichen Dienst gemeldet werden. Es besteht eine Pflicht zur Nachuntersuchung nach 6 Wochen, 3 und 6 Monaten
- Unfälle bitte der Stabsstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz melden: Tel.: 81-15222
- Bewahren Sie die ausgehändigte Bescheinigung gut auf. Ohne sie werden Sie in Zukunft nich zu den entsprechenden Kursen zugelassen.
Weitere Informationen und Beratungen erhalten Sie beim Betriebsärztlichen Dienst.